202 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Antrag 248/A der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst geändert wird
Die Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. Jänner 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Anerkennung der Programme des Europäischen Solidaritätskorps als Zivildienstersatz
Von 2016 bis 2018 war es Zivildienern in Österreich
möglich, im Rahmen des ‚Europäischen Freiwilligendienstes EFD‘
des ERASMUS+ Programms einen Freiwilligendienst im Ausland zu absolvieren, der
bei einer durchgehenden Mindestdauer von zehn Monaten als Zivildienstersatz
angerechnet werden konnte. Das hatte den Vorteil, dass junge Männer auf
einfachem Wege Auslandserfahrung sammeln konnten, ohne zusätzlich
Zivildienst und somit doppelte Arbeit leisten zu müssen. Nun wurde jedoch
im Herbst 2018 der Europäische Freiwilligendienst des ERASMUS+ Programms
umstrukturiert und Teil eines neuen EU-Programms, nämlich des ‚Europäischen
Solidaritätskorps ESK‘ Aufgrund dieser Namensänderung und der
nicht erfolgten Aktualisierung im
ZDG § 12c Abs 1 Z 2, die sich noch immer auf das ERASMUS+ Programm im
Europäischen Freiwilligendienst bezieht, ist aktuellen Teilnehmer_innen
dieser Programme eine Anerkennung als Zivildienstersatz nicht mehr
möglich. ‚Die Projekte der EU-Freiwilligendienste bleiben aber, wenn
auch unter neuem Namen, unverändert‘, betonen betroffene und
ehemalige Teilnehmer_innen des Europäischen Freiwilligendienstes, die sich
am 22.10.2019 in einem offenen Brief an den ehemaligen Innenminister Wolfgang
Peschorn wenden.[1] Außerdem heben
sie die Bereicherung solcher Auslandsprogramme für die Teilnehmer_innen
hervor, die auf einfachem Wege wertvolle interkulturelle Erfahrungen machen
können und gleichzeitig den europäischen Solidaritätsgedanken stärken.
Auch die Bundesjugendvertretung hat sich des Themas angenommen und betont die
derzeitige Ungleichbehandlung von ESK-Teilnehmer_innen gegenüber solchen
mit ERASMUS+ Vertrag.“
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. Juni 2020 in Verhandlung genommen und im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, den gegenständlichen Initiativantrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2020 06 03
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff Karl Mahrer, BA
Berichterstatter Obmann
[1] https://www.derstandard.at/story/2000110286635/betroffene-auslandsfreiwilligendienst-soll-wieder-als-zivildienst-gelten