202 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 248/A der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst geändert wird

Die Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. Jänner 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Anerkennung der Programme des Europäischen Solidaritätskorps als Zivildienstersatz

Von 2016 bis 2018 war es Zivildienern in Österreich möglich, im Rahmen des ‚Europäischen Freiwilligendienstes EFD‘ des ERASMUS+ Programms einen Freiwilligendienst im Ausland zu absolvieren, der bei einer durchgehenden Mindestdauer von zehn Monaten als Zivildienstersatz angerechnet werden konnte. Das hatte den Vorteil, dass junge Männer auf einfachem Wege Auslandserfahrung sammeln konnten, ohne zusätzlich Zivildienst und somit doppelte Arbeit leisten zu müssen. Nun wurde jedoch im Herbst 2018 der Europäische Freiwilligendienst des ERASMUS+ Programms umstrukturiert und Teil eines neuen EU-Programms, nämlich des ‚Europäischen Solidaritätskorps ESK‘ Aufgrund dieser Namensänderung und der nicht erfolgten Aktualisierung im
ZDG § 12c Abs 1 Z 2, die sich noch immer auf das ERASMUS+ Programm im Europäischen Freiwilligendienst bezieht, ist aktuellen Teilnehmer_innen dieser Programme eine Anerkennung als Zivildienstersatz nicht mehr möglich. ‚Die Projekte der EU-Freiwilligendienste bleiben aber, wenn auch unter neuem Namen, unverändert‘, betonen betroffene und ehemalige Teilnehmer_innen des Europäischen Freiwilligendienstes, die sich am 22.10.2019 in einem offenen Brief an den ehemaligen Innenminister Wolfgang Peschorn wenden.[1] Außerdem heben sie die Bereicherung solcher Auslandsprogramme für die Teilnehmer_innen hervor, die auf einfachem Wege wertvolle interkulturelle Erfahrungen machen können und gleichzeitig den europäischen Solidaritätsgedanken stärken. Auch die Bundesjugendvertretung hat sich des Themas angenommen und betont die derzeitige Ungleichbehandlung von ESK-Teilnehmer_innen gegenüber solchen mit ERASMUS+ Vertrag.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. Juni 2020 in Verhandlung genommen und im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, den gegenständlichen Initiativantrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 06 03

                  Douglas Hoyos-Trauttmansdorff                                                 Karl Mahrer, BA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann



[1] https://www.derstandard.at/story/2000110286635/betroffene-auslandsfreiwilligendienst-soll-wieder-als-zivildienst-gelten