203 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 447/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit der Ungleichbehandlung – die Entlohnung der unfreiwillig verlängerten Zivildiener auf die der freiwilligen Zivildiener anheben!

Die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund der Corona-Krise wurden alle Zivildiener, deren Zivildienst mit Ende März diesen Jahres geendet hätte, bis Ende Juni verlängert und ehemalige Zivildiener sind aufgerufen, sich freiwillig zum außerordentlichen Zivildienst zu melden. Diese nachvollziehbaren Maßnahmen dienen in dieser herausfordernden Zeit zur Unterstützung zum Beispiel beim Krankentransport, im Pflegebereich, beim Rettungsdienst oder in Krankenhäusern.

Was nicht nachvollziehbar ist, ist der sogenannte ‚Zivi-Pay-Gap‘. Darunter ist zu verstehen, dass ein Zivildiener, der sich freiwillig gemeldet hat, deutlich mehr als ein Zivildiener, dessen Zivildienst bis Ende Juni verlängert wurde, verdient. Diese Ungleichbehandlung mit unterschiedlichen Lebenssituationen der freiwilligen bzw. verlängerten Zivildiener zu argumentieren, ist nicht fair, da sowohl die freiwilligen und auch die verlängerten Zivildiener die gleiche Arbeitsleistung erbringen und somit auch die gleiche Entlohnung zusteht.

Hinzu kommt, dass verlängerte Zivildiener es sich nicht freiwillig aussuchen konnten, ihren Zivildienst um drei Monate zu verlängern. Viele hatten bereits andere Pläne oder sogar eine Jobzusage für Anfang April. Für diese Zivis dauert nun der Zivildienst ein komplettes Jahr und sie leisten in dieser schwierigen Zeit ebenso wertvolle Arbeit - wie alle freiwillig gemeldeten Zivildiener. Die unterschiedliche Entlohnung der verlängerten und freiwilligen Zivildiener, die im Endeffekt die gleiche Arbeit verrichten, ist schlichtweg eine Ungleichbehandlung und rückwirkend mit 1. April 2020 zu bereinigen - insofern, dass die Entlohnung der verlängerten Zivildiener auf die der freiwillig gemeldeten Zivildiener angehoben wird.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Juni 2020 in Verhandlung genommen und im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Michael Seemayer einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, den gegenständlichen Entschließungsantrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 06 03

                               Michael Seemayer                                                              Karl Mahrer, BA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann