205 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den 43. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2019)  
(III-90 der Beilagen)

Mit dem vorliegenden Band dokumentiert die Volksanwaltschaft ihre Tätigkeit im Jahr 2019.

Dieser Bericht soll vor allem über die Arbeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2019 informieren. Er vermittelt aber zugleich ein Bild von Defiziten in der öffentlichen Verwaltung. Die Volksanwaltschaft ist aufgerufen, diese aufzuzeigen und nach Möglichkeit zu korrigieren. In vielen Fällen sind die festgestellten Mängel nicht auf Versäumnisse der Verwaltung zurückzuführen, sondern auf fehlende Initiativen der Politik. Die Fehleranfälligkeit wird durch die zunehmende Belastung erhöht, insbesondere durch die Zunahme an Geschäftsfällen. Die Personalausstattung wird dem oft nicht gerecht; das zeigt sich etwa bei der Justizverwaltung.

Die Situation wird durch eine Reihe weiterer Faktoren erschwert: Manche Gesetze beinhalten nicht die Regelungen, die eine reibungslose Anwendung ermöglichen. Auch die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern ist in vielen Belangen der Sache nicht dienlich und stellt die Weichen für nachfolgende Schwierigkeiten. Davon abgesehen führen auch organisatorische Mängel zu Beschwerden, wenn sich Bearbeitungen verzögern oder nötige Verfahrensschritte nicht gesetzt werden.

Diese Faktoren und Begründungen scheinen abstrakt, sie haben aber sehr konkrete Auswirkungen, vorwiegend zulasten der Betroffenen. Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf gute Verwaltung zum Durchbruch zu verhelfen. Die Volksanwaltschaft tritt somit nicht nur als Prüferin auf, sondern auch als Vermittlerin zwischen Bürger und Behörde. Sie hilft den Menschen dabei, ihren Standpunkt darzulegen, und erläutert ihnen auch, wie ein gesetzmäßiges Vorgehen der Behörde abläuft, was sie zu erwarten haben.

Damit sind zwei wichtige Aufgaben der Volksanwaltschaft skizziert: Sie vermittelt und kontrolliert. Und sie erfüllt damit eine wichtige Funktion im demokratischen Prozess, indem sie das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und in die Verwaltung immer wieder von Neuem herstellt bzw. stärkt.

Wie wirksam die Volksanwaltschaft ihre Aufgaben wahrnehmen kann, hängt auch davon ab, wie bekannt sie ist und wie die Informationen über ihre Tätigkeit verbreitet werden. Die Bildung der öffentlichen Meinung kann durchaus ein wirksames Mittel zur Kontrolle der Verwaltung sein. Der Bericht soll einen Beitrag dafür liefern.

Der erste Band fasst vor allem die wesentlichen Prüfergebnisse in der nachprüfenden Kontrolle zusammen. Wie in den Vorjahren sind sie wieder nach Ressorts gegliedert. Die Befunde gehen zum einen auf individuelle Beschwerden zurück, die bei der Volksanwaltschaft eingelangt sind. Zum anderen sind sie Ergebnis amtswegiger Prüfverfahren. Gegenstand dieses Bands ist auch die Tätigkeit der Rentenkommission, der ein eigenes Kapitel gewidmet ist.

Ein vollständiges Bild der Tätigkeit und Aufgaben der Volksanwaltschaft ergibt sich erst in Zusammenschau mit dem zweiten Band, der sich im Detail mit der präventiven Menschenrechtskontrolle befasst.

 


 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seinen Sitzungen am 4. Juni 2020  und am 5. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte zu Band I „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“ beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Johann Singer die Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Ing. Josef Hechenberger, Rudolf Silvan, Sabine Schatz, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Christian Ragger, Christian Lausch, Heike Grebien, Mag. Ulrike Fischer, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Gudrun Kugler, Johann Singer, Petra Bayr, MA MLS, Eva Maria Holzleitner, BSc, Rosa Ecker, MBA, Dr. Johannes Margreiter und Michel Reimon, MBA sowie die Volksanwälte Werner Amon, MBA, Mag. Bernhard Achitz und Dr. Walter Rosenkranz und die Ausschussobfrau Abgeordnete Martina Diesner-Wais.

Anschließend wurden die Verhandlungen einstimmig vertagt.

Am 5. Juni 2020 wurden die Verhandlungen zum gegenständlichen Bericht wieder aufgenommen. In der Debatte zu Band II „Präventive Menschenrechtskontrolle“ meldeten sich die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Rudolf Silvan, Sabine Schatz, Ing. Reinhold Einwallner, Christian Lausch, Heike Grebien, Dr. Johannes Margreiter, Petra Bayr, MA MLS, Edith Mühlberghuber, Mag. Christian Ragger, Mag. Ulrike Fischer, Mag. Georg Bürstmayr und Dr. Johannes Margreiter sowie die Volksanwälte Werner Amon, MBA, Mag. Bernhard Achitz und Dr. Walter Rosenkranz  und die Ausschussobfrau Abgeordnete Martina Diesner-Wais zu Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 43. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2019) (III-90 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2020 06 05

                              Dr. Gudrun Kugler                                                        Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau