206 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 619/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 1. COVID-19-JuBG), das 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz geändert werden  

Die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und ua. wie folgt begründet:

„1. Da die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise noch andauern, sollen verschiedene der durch das 2. COVID-19-JuBG geänderten Fristen nochmals um einige Monate verlängert werden.

2. Im Bereich des rechtsanwaltlichen Berufsrechts soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die gebotenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 der Durchführung der Plenarversammlungen der Rechtsanwaltskammern entgegenstehen könnten, von diesen aber verschiedene Angelegenheiten der rechtsanwaltlichen Selbstverwaltung zu erledigen sind, die keinen längerfristigen Aufschub dulden. Zur Bewältigung dieser besonderen Situation sollen die bereits bestehenden Möglichkeiten der Erledigung dieser Aufgaben mittels Briefwahl bzw. Briefabstimmung vorübergehend erweitert werden.

3. Im COVID-19-GesG soll klargestellt werden, dass die Hauptversammlung einer Europäischen Gesellschaft (SE) entsprechend der Verordnung (EU) 2020/699 über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE), ABl. Nr. L 165 vom 27.05.2020 S. 25, im Jahr 2020 nicht innerhalb der ersten sechs, sondern innerhalb der ersten zwölf Monate des Geschäftsjahrs abzuhalten ist.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich, außer der Berichterstatterin Abgeordneter Mag. Agnes Sirkka Prammer, die Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Harald Stefan, Mag. Selma Yildirim, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Ulrike Fischer, Mag. Christian Drobits, Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Christian Ragger sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Selma Yildirim und Dr. Johannes Margreiter eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, N , dagegen: V, G ).

Ferner beschloss der Justizausschuss auf Antrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker und Mag. Agnes Sirkka Prammer einstimmig folgende Feststellung:

„Nach dem Inkrafttreten des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl. I Nr. 24/2020) veröffentlichte die Europäische Bankenaufsicht (EBA) Leitlinien zu gesetzlichen Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform für Darlehenszahlungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise. Die Regelungen des § 2 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz sowie die Verlängerung dieser Maßnahmen entsprechen den Anforderungen dieser Leitlinien. Dadurch wird klargestellt, dass die aufgrund des Gesetzes erfolgten Stundungen im Anwendungsbereich der EBA-Guidelines und daher, so wie bisher, dementsprechend aufsichtsrechtlich einzuordnen (keine automatische „Forbearance“) sind.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 06 09

                    Mag. Agnes Sirkka Prammer                                           Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau