207 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Justizausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Verwaltungsrechtliche COVID-19 Begleitgesetz geändert wird.

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 619/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 1. COVID-19-JuBG), das 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz geändert werden, hat der Justizausschuss am 9. Juni 2020 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker und Mag. Agnes Sirkka Prammer mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsrechtliche COVID-19 Begleitgesetz geändert wird, zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„§ 3 Abs. 1 COVID-19-VwBG normiert gesetzliche Verhaltenspflichten bei bestimmten Amtshandlungen. Da eine Parallelregelung zu den maßgeblichen Regelungen der COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV, BGBl. II Nr. 197/2020, nicht zweckmäßig erscheint, soll künftig an den Inhalt der Verordnungsregelungen angeknüpft werden.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Dr. Christian Stocker, Mag. Harald Stefan, Mag. Selma Yildirim, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Ulrike Fischer, Mag. Christian Drobits, Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Christian Ragger sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker das Wort.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 06 09

                    Mag. Agnes Sirkka Prammer                                           Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau