210 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 96/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortführung des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. November 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) trat am 1. August 2014 in Kraft und sieht eine geschlechtersensible Perspektive in allen Bereichen der Umsetzung und Evaluierung der politischen Maßnahmen vor. Österreich verpflichtet sich darin Gleichstellungsmaßnahmen voranzutreiben und effektiv umzusetzen, da ‚die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist‘ (Präambel). Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014 -2016 setzte Österreich wichtige Forderungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um.

Begleitet wurde dieser Prozess durch die ‚Interministerielle Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Gewalt‘, deren Ergebnisse im ‚Umsetzungsbericht der Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung 2014 bis 2016‘ dargestellt wurden. Völlig offen bleibt jedoch wie die Arbeit und Auseinandersetzung mit diesen wichtigen Themen in Zukunft weitergeführt wird.

2016 wurde Österreich, neben Monaco, als erster Staat der Basisevaluierung gemäß Artikel 68 Abs. 1 der Istanbul-Konvention unterzogen. Im September 2017 veröffentlichte das Expertinnen Gremium GREVI0, das mit der Überwachung der Umsetzung dieses Übereinkommens beauftragt ist, seinen Bericht, welcher auch im österreichischen Parlament eingehend diskutiert wurde. Der Bericht enthält eine Reihe an Maßnahmen und Verbesserungsvorschlägen, die zügig zur Umsetzung kommen sollen. Eindringlich empfiehlt GREVIO[1] der österreichischen Regierung, eine langfristige Planung bzw. Strategie zu entwickeln, die allen in der Istanbul-Konvention definierten Formen von Gewalt die nötige Bedeutung beimisst, und die eine kontinuierliche und langfristige Finanzierung nachhaltiger und umfassender Maßnahmen vorsieht. Im Regierungsprogramm der Bundesregierung 2017 bis 2022 ist zwar eine Fortsetzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe gegen Gewalt an Frauen festgeschrieben, doch ist dies angesichts der eingeforderten langfristigen Planung bzw. Strategie keinesfalls ausreichend.

So empfehlen anerkannte und renommierte NGOs im GREVIO Schattenbericht einen aktuellen Nationalen Aktionsplan Gewaltschutz. Die Expertinnen und Experten fordern, einen analytischen Bericht, der ‚auf Daten und Informationen zu bereits bestehenden politischen Maßnahmen basiert und diese in einen langfristig angesetzten, strategischen Aktionsplan integriert[2].‘ Im Schattenbericht werden eine Vielzahl ausgezeichneter Indikatoren für einen NAP Gewaltschutz dargestellt, insbesondere sollen zur Entwicklung und Umsetzung des NAP angemessene (finanzielle und personelle) Ressourcen sowie ein spezielles Budget für Gleichstellungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Der NAP gegen Gewaltschutz soll alle Formen der Gewalt gegen Frauen sowie Gewalt gegen alle Gruppen von Frauen und ihre Kinder berücksichtigen.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Sabine Schatz die Abgeordneten
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Rosa Ecker, MBA, Mag. Romana Deckenbacher, Martina Diesner-Wais und Mag. Meri Disoski.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 96/A(E) der Abgeordneten
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Meri Disoski,
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Fortführung des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm klar zu einer Verbesserung des Gewaltschutzes bekannt – der erste Schritt in diese Richtung ist mit der Erhöhung des Frauenbudgets getan, weitere werden und müssen folgen. Neben der bestmöglichen Umsetzung der Istanbul-Konvention und dem Ausbau der Opferschutz- und Gewaltschutzzentren sowie der Interventsionsstellen sieht der Nationale Aktionsplan auch Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Bildung und Sensibilisierung vor.“

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 96/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 06 09

                     Mag. Romana Deckenbacher                                             Gabriele Heinisch-Hosek

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau



[1] Group of experts on action against violence against women and domestic violence

[2] Vgl. Österreichischer NGO-Schattenbericht für GREVIO