211 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 376/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich 

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Februar 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Multi-Agency Risk Assessment Conferences (MARAC), stellten in der Vergangenheit ein wichtiges Instrument zur koordinierten Vorgangsweise zum Schutz von Opfern in Hochrisikosituationen dar. Ihr wesentliches Ziel war die Verhinderung wiederholter und schwerer Gewalt, wie Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung, Mordversuch oder Mord. Durch den Schulterschluss zwischen dem Innenministerium, dem Frauenministerium und der Landespolizeidirektion Wien wurde das Projekt 2011 in Wien gestartet und nach der erfolgreichen Pilotphase 2014 auch in Niederösterreich und Tirol Hochrisikofallkonferenzen installiert.

Nachdem dieses wichtige Instrument von der türkis-blauen Bundesregierung gestoppt wurde, kam es zum Ansteigen der Zahlen von Mordfällen an Frauen. Österreich liegt bei den Tötungsdelikten an Frauen im traurigen europäischen Spitzenfeld.

Zwar wurden die Hochrisikofallkonferenzen zum Schutz von besonders gefährdeten Opfern wiedereingerichtet, allerdings werden sie nur auf Initiative der Polizei tätig. Expertinnen und Experten beklagen, dass diese Konferenzen nun viel seltener einberufen werden. Diese Entwicklung zu Lasten gewaltbetroffener Frauen muss umgehend gestoppt werden.

Denn wir wissen: Die meisten Morde geschehen unmittelbar nach Trennungen. Die gefährlichste Zeit für Frauen beginnt also, sobald sie eine von Gewalt geprägte Beziehung beenden, etwa sich für eine Scheidung entscheiden, ihren Partner anzeigen oder in ein Frauenhaus flüchten. Wir wissen auch, dass das Gewaltpotenzial von Männern in diesen Situationen sehr häufig steigt. Tatmotive sind oftmals patriarchale Einstellungen und Denkmuster, Besitzdenken, Eifersucht und vor allem Angst vor Machtverlust und Kontrolle.

Umso wichtiger ist es, auch in Zukunft durch regelmäßige Hochrisikofallkonferenzen eine intensive Zusammenarbeit aller im Opferschutzbereich tätigen Institutionen sicherzustellen und die Einberufung der Konferenzen auch durch Fraueneinrichtungen zu verankern.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstattein Abgeordneten Sabine Schatz die Abgeordneten
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Rosa Ecker, MBA, Mag. Romana Deckenbacher,
Martina Diesner-Wais und Mag. Meri Disoski.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 376/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Meri Disoski,
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend regelmäßige Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Im vergangenen Jahr wurden in Österreich 34 Frauen von ihrem Partner bzw. Ex-Partner getötet, heuer wurden bereits acht Frauen ermordet, hinzu kommen mehrere Mordversuche an Frauen. Vergangenes Wochenende hat ein Kärntner zwei Frau getötet, als mutmaßliche Tatwaffen verwendete er dabei eine Axt und eine Pistole. Medienberichten zufolge war der Täter zuvor bereits zweimal weggewiesen worden. Diese beiden Morde untermauern, wie dringend die multiinstitutionelle Einberufung von Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen ist: Der Täter war zuvor bereits zweimal weggewiesen worden, seine Frau hatte jeweils die Polizei angerufen. Die Erarbeitung eines Konzepts zu den sicherheitspolizeilichen Fallkonkferenzen ist notwendig. Bei der Entwicklung des Settings sollen die Opferschutzeinrichtungen eingebunden werden.“

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Meri Disoski gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 376/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 06 09

                              Mag. Meri Disoski                                                      Gabriele Heinisch-Hosek

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau