221 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 607/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Stellungnahme der Landeshauptleute zum Kunst- und Kulturland Österreich

Die Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bei der Landeshauptleutekonferenz am 15. Mai 2020 in Linz wurde folgende Stellungnahme verabschiedet:

‚Kultur ist das, was unser Land und unsere Menschen ausmacht. Kulturschaffende und alle in der Kultur Tätigen tragen mit ihrer Arbeit, ihrem Engagement und ihrer Kreativität im hohem Ausmaß zum Ruf Österreichs als vielseitiges internationales und hochgeachtetes Kulturland bei. Kultur ist daher auch eine wesentliche Säule des gesellschaftlichen Selbstverständnisses. Ein großer Anteil unserer internationalen Gäste kommt auch der Kultur wegen nach Österreich.

Die Wochen der Schließungen haben uns noch mehr vor Augen geführt, wie sehr Kunst und Kultur unser Leben und unser Zusammenleben prägen. Das ‚virtuelle‘, kann das ‚reale‘ Kunst- und Kulturleben nicht ersetzen. Kunst und Kultur brauchen die unmittelbare menschliche Begegnung.

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Museen, Galerien und Bibliotheken oder auch Restaurants und Kaufhäuser wieder öffnen. In Kirchen darf der Gottesdienst wieder gefeiert werden. Doch auch wenn mit dem heutigen Tag gewisse Einschränkungen wieder zurückgenommen bzw. gelockert wurden, so befindet sich nach wie vor ein Großteil der Kulturschaffenden und Kulturveranstalter in einer zermürbenden Situation der Ungewissheit.

Den Musik- und Sprechtheatern, der Kleinkunst, den Kinos, Filmschaffenden und Medienkünstler/innen, den Musikern, Orchestern und Blasmusikkapellen, den Tanzensembles etc. – ihnen allen fehlen klare Planungsperspektiven und Handlungsanleitungen. Es braucht rasch zielgerichtete Maßnahmen für jeden Bereich und praxisnahe rechtliche Vorgaben.

Auch die zahlreichen ehrenamtlichen Kulturvereine, unsere kulturellen Nahversorger in den Regionen, sind von der Krise schwer getroffen. Der vom Bund in Aussicht gestellte Fonds, welcher allen gemeinnützigen Vereinen Unterstützung geben soll, wurde mittlerweile zwar mit 700 Millionen Euro präsentiert – aber es fehlen klare Richtlinien und Vorgaben dazu.

In den Ländern wurden seit Beginn der Krise vielfältige Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung von Kulturschaffenden und Kulturvereinen getroffen. Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich daher für die Schaffung von umfassenden und effektiven Maßnahmen für Kunst und Kultur durch den Bund, die zur langfristigen Sicherung der Kulturlandschaft in Österreich rasch und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden können, aus.

Jedenfalls sind die wirtschaftlichen Nachteile aller Kulturbetriebe mit hohem Eigendeckungsgrad bis zur Herstellung des Normalbetriebs, sozialrechtliche Maßnahmen für freie Kulturschaffende zur Vermeidung von Armut in Kombination mit Maßnahmen zur Reduzierung der Steuerlast zu regeln.

Darüber hinaus ersucht die Landeshauptleutekonferenz den Bund um klare Richtlinien, welche gemeinsam mit Ländern, medizinisch-virologischen Teams und VertreterInnen der Kunst- und Kulturszene erarbeitet werden, damit künstlerisches und kulturelles Leben in Österreich auch vor Publikum wieder stattfinden kann.‘

 

In dieser Stellungnahme betonen die Landeshauptleute die große Bedeutung der Kultur in Österreich und verweisen auf deren existenzbedrohende Lage aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise. Dabei üben sie auch Kritik an der Bundesregierung. Sie fordern:

             - Klare Planungsperspektiven und Handlungsanleitungen

             - Umfassende, effektive, rasche und unbürokratische Maßnahmen für Kunst und Kultur durch den Bund

             - Maßnahmen gegen wirtschaftliche Nachteile aller Kulturbetriebe mit hohem Eigendeckungsgrad bis zur Herstellung des Normalbetriebs

             - Sozialrechtliche Maßnahmen für freie Kulturschaffende zur Vermeidung von Armut

             - Maßnahmen zur Reduzierung der Steuerlast

             - Praxisnahe rechtliche Vorgaben, damit künstlerisches und kulturelles Leben in Österreich auch vor Publikum wieder stattfinden kann

             - Klare Richtlinien für den Unterstützungsfonds für gemeinnützige Vereine“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Thomas Drozda die Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Johann Höfinger, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Josef Schellhorn, Hermann Weratschnig, MBA MSc sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 06 10

                Hermann Weratschnig, MBA MSc                                            Mag. Eva Blimlinger

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau