Änderung des Futtermittelgesetzes

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMLRT

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2019

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Der Entwurf enthält im Wesentlichen Anpassungen an Vorgaben des EU-Rechts, insbesondere im Bereich der Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle aufgrund der EU-Kontroll-Verordnung.

Seit dem Erlass des Futtermittelgesetzes im Jahre 1999 hat sich an der Art der Durchführung der Kontrolle, insbesondere was die Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe betrifft, wenig geändert, obgleich die Anforderungen stetig gestiegen sind.

Der bereichsübergreifende Ansatz der EU-Kontroll-Verordnung sowie die detaillierten Regelungen in den einzelnen Fachbereichen haben in der Praxis dazu geführt, dass das Kontrollorgan vor Ort mit einer Fülle von Formularen konfrontiert ist, um seinen Aufsichtspflichten nachkommen zu können.

Die Kontrolldaten werden in der Regel wiederholt erfasst und müssen in den Administrationen der Landesverwaltung (BVB, Amt der Landesregierung, Bundesamt) erneut händisch oder elektronisch weiterverarbeitet werden. Bei Auffälligkeiten in der Kontrolle sind zusätzliche Postwege zwischen Verwaltungseinheiten notwendig, um eine rechtmäßige Abwicklung zu gewährleisten.

Ein EU-Auditbericht aus 2018 zeigt, dass diese Verfahren fehleranfällig sind und zu mangelhaften Kontrolldaten führen. Die nunmehr vorgesehene Digitalisierung der Kontrolldaten dient der Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Kontrollverordnung.

Im Sinne einer effizienten Vollziehung ist die Digitalisierung der Kontrollen ein notwendiger Schritt für die Bundesverwaltung. Sie dient in erster Linie zur Dokumentation der amtlichen Kontrolle und ist in weiterer Folge ebenso für die Durchführung der Kontrolle der Agrarförderungsverwaltung eine wichtige Ergänzung.

In Zukunft soll an die Stelle der papiermäßigen Kontrollabwicklung ein vollständig EDV-unterstütztes System treten; d.h. Eingabe der Daten am Ort der Kontrolle über möglichst viele Gerätetypen; Übernahme der Stammdaten aus dem Veterinärinformationssystem (VIS); anwenderfreundliche Programme mit Pflichtfeldern unter Berücksichtigung gleichlautender Kontrollfragen; Unterschrift des Landwirts am Tablet und digitale Übermittlung der Niederschrift an den Landwirt; Übernahme der Probenahme- und Kontrolldaten durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zum Zwecke der Probenuntersuchung.

In einem ersten Schritt ist es erforderlich, die Futtermittelkontrolle ins VIS einzubinden bzw. eine Schnittstelle zur AGES zu schaffen. In weiterer Folge ist es möglich, die nächsten Digitalisierungsschritte einzuleiten.

 

Ziel(e)

Ziel ist die vollständige Digitalisierung der Kontrollabläufe ("weg vom Papier").

In einem ersten Schritt soll das Veterinärinformationssystem um den Bereich der Futtermittelkontrolle erweitert werden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

1. Ausbau des VIS bzw. Schaffung einer Schnittstelle zur AGES;

2. Umstellung des Kontrollsystems auf EDV-unterstützte Systeme;

3. sonstige formale Anpassungen in den Rechtsbereichen Futtermittel und Datenschutz.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Ausarbeitung und Beginn der Umsetzung von Strategien für alle Produktionsbereiche sowie Forcierung der Exportchancen und Abbau der Exportbarrieren“ für das Wirkungsziel „Zukunftsraum Land – nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte“ der Untergliederung 42 Landwirtschaft, Natur und Tourismus im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der Entwurf enthält im Wesentlichen Anpassungen an Vorgaben des EU-Rechts, insbesondere im Bereich der Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle betreffend die EU-Kontroll-Verordnung.

Eine Rechtsgrundlage für ein gemeinsam genutztes EDV-unterstütztes System soll geschaffen werden; für die Futtermittelkontrolle könnte das bereits in der Veterinärverwaltung verwendete „VIS“ herangezogen und entsprechend erweitert bzw. eine Anbindung an die Datenverarbeitungssysteme der AGES geschaffen werden. In einer weiteren Ausbauphase ist geplant, den gesamten Kontrollablauf EDV-unterstützt zu gestalten, um für effizientere und transparentere Kontrollabläufe zu sorgen. Für die Einrichtung und den Betrieb des elektronischen Systems können Dienstleister wie zB die Bundesanstalt Statistik Austria, die derzeit das „VIS“-System betreut oder die AGES, beauftragt werden. Nach einer Kostenkalkulation der Bundesanstalt Statistik Austria zur technischen Umsetzung der Futtermittelkontrollen im „VIS“ wurden hiefür 114.132 € angegeben (Personalkosten zur Anpassung und Entwicklung der Software). Allfällig tatsächlich entstehende Kosten wären vom Bund (Ministerium bzw. Bundesamt für Ernährungssicherheit/Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) als Zweckaufwand zu tragen.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Durchführung von EU-Rechtsvorschriften; Begleitmaßnahmen zur Vollziehung von EU-Recht; kein gold-plating.

Der Entwurf sieht ausschließlich Maßnahmen vor, zu denen der Bund aufgrund zwingender Vorschriften des Gemeinschaftsrechts verpflichtet ist. Der Entwurf sieht die erforderlichen flankierenden Regelungen zu Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft vor.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die vorgeschlagenen Regelungen werden mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung in Abstimmung gebracht. Aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung besteht gegenständlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen iSd Art. 35 Abs. 1 DSGVO.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 333877101).