Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Einführung des Lehrganges für Früherziehung als Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik,

-       Überführung von Schulversuchen – Bildungsanstalt für Leistungssport, Bildungsanstalt für darstellende Kunst, Erweiterung des Ausbildungsangebotes am Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie und Übernahme eines Schulversuches als Fachrichtung "Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft" in das Regelschulwesen,

-       Schaffung eines allgemeinen Zugangs zu den Aufgabenstellungen der standardisierten Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung nach Abschluss der Prüfungen,

-       Verschiebung des Inkrafttretens der Neuen Oberstufe,

-       Eingliederung des "Verbundes für Bildung und Kultur (VBK)" in die "Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG)", Schaffung eines Beirats und Festlegung weiterer Aufgaben der OBVSG,

-       Harmonisierung der Prüfungstaxen an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen durch Schaffung einer Rechtsgrundlage zur finanziellen Abgeltung der Prüfer.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Verankerung des Lehrganges für Früherziehung als Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

-       Einführung von Bildungsanstalt für Leistungssport und Bildungsanstalten für darstellende Kunst,

-       Erweiterung des Ausbildungsangebotes am Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie

-       Übernahme eines Schulversuches als Fachrichtung "Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft" in das Regelschulwesen

-       öffentliche Zugänglichkeit für Aufgabenstellungen der standardisierten Reife- und Diplomprüfungen nach Abschluss der Prüfungen,

-       Eingliederung des "Verbundes für Bildung und Kultur (VBK)" in die "Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG) und

-       Aufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen in das Prüfungstaxengesetz.

 

Wesentliche Auswirkungen

Es werden an bestehenden Schulen Bildungsanstalten für Leistungssport oder für darstellende Kunst errichtet, die einen gegenüber andern Bildungseinrichtungen stark erweiterten Autonomierahmen erhalten.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Vorhaben Verankerung eines Lehrganges, Bildungsanstalt für Leistungssport und Bildungsanstalt für darstellende Kunst, Erweiterung des Ausbildungsangebotes am Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie und Übernahme von bestehenden Ausbildungsgängen in das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz stellen eine Überführung von Schulversuchen und eine Konkretisierung bestehender Abläufe dar. Es entstehen daher keine Mehrkosten.

 

Änderung des Prüfungstaxengesetzes zur Schaffung der Möglichkeit von Abschlussprüfungen an den land-und forstwirtschaftlichen Fachschulen.

 

Annahme Abschlussprüfungen bei 3070 Schülern (Summe der Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen).

 

Aufwendungen auf Grund Durchführung von Abschlussprüfungen:

Entgelt (in €)         Teilprüfungen      Gesamt       gesamt alle (in €)

Vorsitzender                                   2,0                    4                     8                24 560

Schulleiter                                      1,7                    4                     7                20 876

Klassenvorstand                             1,7                    4                     7                20 876

Schriftliche Klausur                     21,5                    1                    22               66 005

Praktische Prüfung                       21,5                    1                    22               66 005

Mündliche Prüfung                      11,9                    1                    12               36 533

Beisitzer mündlich                         9,2                    1                     9                28 244

Korrektur der Abschlussarbeiten  33,0                    1                   33              101 310

Kompensationsprüfung                11,9                   0,2                   2                7 307 (20% der Kandidaten)

Mehrkosten                                                                                                          371 716

 

Auf Grund Aufteilung der Mehrkosten Bund:Länder 50:50 ergeben sich für den Bund Mehrkosten von € 185 858 (in Tsd 185,86).

 

Einsparungen durch Reduktion der Anzahl Schulwochen:

 

Bei 2,4 Werteinheiten/Schulwoche, einer durchschnittlichen Reduktion von (gerundet) 1,34 Schulwochen und der Schüleranzahl von 3070 entfallen 9893 Werteinheiten pro Schuljahr. Dies entspricht bei 720 Werteinheiten pro Schuljahr pro Lehrperson einer Einsparung von 13,74 Vollbeschäftigungsäquivalenten. Bei einer Durchschnittsentlohnung von 60 000 € pro VBÄ ergibt sich eine Ersparnis von 824 400 €.

Auf Grund Aufteilung Bund:Länder 50:50 ergibt sich eine Ersparnis von 412 200 € (in Tsd. 412,20).

 

Daraus ergibt sich:

Einsparungen durch Verkürzung der Schulwochen € 824.400 abzüglich Mehrkosten wegen Abschlussprüfungen von € 371.716 ergibt eine Ersparnis von € 452.684.

Auf Grund Aufteilung Ersparnis Bund:Länder 50:50 ergibt sich für den Bund eine Ersparnis von € 226.342 (in Tsd. 226,34).

 

Da die Anzahl an Schülern einer gewissen Schwankungsbreite unterliegt welche nicht genau vorhergesagt werden kann, wurde zur Berechnung für die Jahre 2020 bis 2023 von der selben Schüleranzahl ausgegangen.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme (in Tsd. €)

2020

2021

2022

2023

2024

Aufwendungen auf Grund Abgeltung der Abschlussprüfungen Bund

0

185

185

185

185

Aufwendungen auf Grund Abgeltung der Abschlussprüfungen Länder

0

185

185

185

185

Einsparung durch Reduktion der Anzahl Schulwochen Bund

0

‑412

‑412

‑412

‑412

Einsparung durch Reduktion der Anzahl Schulwochen Länder

0

‑412

‑412

‑412

‑412

Ersparnis Bund

0

‑226

‑226

‑226

‑226

Ersparnis Länder

0

‑226

‑226

‑226

‑226

Eingliederung des "Verbunds für Bildung und Kultur (VBK)" in die "Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG)"

0

0

700

700

700

Festlegung neuer Aufgaben

0

0

300

300

300

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen schulrechtlichen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Kein Erfordernis aus Art. 35 Abs. 1 DSGVO.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, die 11. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Schulunterrichtsgesetz, das Privatschulgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über die Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Prüfungstaxengesetz geändert werden

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Qualitativer Ausbau und Stärkung der Bedarfs- und Ergebnisorientierung unter Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts" für das Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Verbesserte Qualitätssicherung und verbindliches Qualitätsmanagement" für das Wirkungsziel "Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Übernahme von Schulversuchen

Gemäß § 130b SchOG enden Schulversuche spätestens mit dem 31. August 2025. Es findet daher bei allen Schulversuchen eine Prüfung auf eine Übernahme in das Regelschulwesen statt. Ein Bereich von Schulversuchen, die Bundesschulen mit Leistungssport, der seit vielen Jahren als Schulversuch besteht, soll in das Regelschulwesen übernommen werden. Weiters soll ein Schulversuch am Öffentlichen Gymnasium der Theresianischen Akademie in Wien in das Schulrecht übernommen werden und im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz aufgrund eines Schulversuches eine neue Fachrichtung eingeführt werden.

 

Schaffung eines allgemeinen Zugangs zu den Fragen der standardisierten Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung nach Abschluss der Prüfungen.

 

Verschiebung des Inkrafttretens der Neuen Oberstufe

 

Eingliederung des "Verbundes für Bildung und Kultur (VBK)" in die "Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG)", Schaffung eines Beirats und Festlegung weiterer Aufgaben der OBVSG

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Schulversuche werden bis zum letztmöglichen Zeitpunkt fortgeführt. Im Bereich der Leistungssportschulen, insbesondere im Schisport, könnten einige Schulversuche mit dem Schuljahr 2020/21 keine neuen Jahrgänge mehr eröffnen und müssten auslaufen.

 

Die Aufgaben der Reifeprüfung wären nur sehr eingeschränkt zugänglich.

 

Die NOST träte ohne weitere Anpassungen und Vorbereitungen in Kraft.

 

Eine neue Ausbildung in den Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen kann nicht ins Regelschulwesen eingeführt werden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025

Evaluierungsunterlagen und -methode: Der Zeitpunkt der Evaluierung ergibt sich aus der Zahl der Jahre der Schularten und dem nach dem erst nach dem Abschluss der ersten Klassen bzw. Jahrgänge möglichen Analyse der Ergebnisse und Evaluierung.

Gesonderte Vorbereitungen sind nicht erforderlich, da durch das Schulqualitätsmanagement die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen oder erhoben werden können.

 

Ziele

 

Ziel 1: Einführung des Lehrganges für Früherziehung als Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik,

 

Beschreibung des Ziels:

Mit dem neuen Lehrplan für das Kolleg der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, BGBl. II Nr. 239/2017, wurde die Altersgruppe auf das Kind vom 1. bis 6. Lebensjahr erweitert. Nunmehr sind alle Absolventinnen und Absolventen sowohl der 5-jährigen Form der Ausbildung als auch des Kollegs auch für das Kind vom 1. bis zum 3. Lebensjahr qualifiziert. Zuvor hat es im Rahmen der 5-jährigen Ausbildung die optional wählbaren Gegenstände des Früherziehungsbereichs gegeben. Für das Kolleg gab es dieses Ausbildungsangebot bundesweit nicht. Es soll nun bundesweit jenen Absolventinnen und Absolventen, die ihre Ausbildung ohne diese zusätzliche Qualifikation absolviert haben, die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen eines – auf die Grundausbildung aufbauenden – Lehrganges für Früherziehung diese Qualifikation zu erwerben und damit den Anforderungen im elementarpädagogischen Berufsfeld besser zu entsprechen. Der Ausbildungsgang dauert ein Jahr und wird durch eine Diplomprüfung für Früherziehung abgeschlossen. Diese Lehrgänge für Früherziehung können auch als Schulen für Berufstätige, erforderlichenfalls unter Verlängerung der Ausbildungsdauer, geführt werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es gibt Absolventinnen und Absolventen des Kollegs für Elementarpädagogik, die keine Ausbildung im Früherziehungsbereich erhalten haben.

All jene Absolventinnen und Absolventen, die ihre Ausbildung ohne diese zusätzliche Qualifikation absolviert haben, sollen im Rahmen eines auf die Grundausbildung aufbauenden Lehrganges für Früherziehung die Qualifikation erworben haben, wenn sie dies wünschten.

 

Ziel 2: Überführung von Schulversuchen – Bildungsanstalt für Leistungssport, Bildungsanstalt für darstellende Kunst, Erweiterung des Ausbildungsangebotes am Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie und Übernahme eines Schulversuches als Fachrichtung "Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft" in das Regelschulwesen,

 

Beschreibung des Ziels:

Bewährte Schulversuche sollen in das Regelschulwesen übergeführt werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

In verschiedenen Schulversuchen können Kinder und Jugendliche, die Leistungssport betreiben, neben der Ausübung des Leistungssportes auch einen Bildungsabschluss der Sekundarstufe II erwerben. Aufgrund der Regelungen der §§ 7 und 130b SchOG endet diese Möglichkeit am 31. August 2025.

Am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie wurden einige Ausbildungsschwerpunkte bisher als Schulversuch angeboten.

Die Schulversuche mit Bezug zum Leistungssport und zu darstellender Kunst werden in das Regelschulwesen übergeführt. Im Rahmen einer bestehenden Schulart und -form, ermöglichen die besonderen, im Gesetz geregelten, Gestaltungsmöglichkeiten soweit auf die Erfordernisse von Leistungssportlerinnen und -sportlern eingehen kann, wie es aus Sicht des Sports nötig und aus Sicht des Bildungssystems vertretbar ist.

Die Schülerinnen und Schüler mit Tätigkeiten im Leistungssport erreichen einen Abschluss der Sekundarstufe II.

Am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie werden die Ausbildungsschwerpunkte im Regelschulwesen angeboten.

 

Ziel 3: Schaffung eines allgemeinen Zugangs zu den Aufgabenstellungen der standardisierten Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung nach Abschluss der Prüfungen,

 

Beschreibung des Ziels:

Nach dem Abschluss der standardisierten Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen die Fragen zur Vorbereitung für künftige Prüfungen veröffentlicht werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit sind einzelne Fragen der standardisierten Reifeprüfungen bzw. Reife- und Diplomprüfung nur selektiv zugänglich. Es stehen offiziell nur einzelne Beispiele zur Verfügung. Parallel dazu bilden sich informelle Zugänge, insbesondere aber "Hörensagen". Dies führt zu erheblichen Unsicherheiten, zu Intransparenz und ungleichen Chancenverteilungen zwischen künftigen Kandidaten.

Die Fragen vergangener standardisierter Klausurarbeiten (schriftlicher Teil der Klausurprüfung) der Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung stehen authentisch und für alle Interessierten gleich zur Verfügung. Aufgabenstellungen der mündlichen Kompensationsprüfungen stehen beispielshaft zur Verfügung stehen.

 

Ziel 4: Verschiebung des Inkrafttretens der Neuen Oberstufe,

 

Beschreibung des Ziels:

Das Inkrafttreten der Neuen Oberststufe soll um zwei Jahre verschoben werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Neue Oberstufe tritt mit 1. September 2021 in Kraft.

Die Neue Oberstufe tritt mit 1. September 2023 in Kraft.

 

Ziel 5: Eingliederung des "Verbundes für Bildung und Kultur (VBK)" in die "Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG)", Schaffung eines Beirats und Festlegung weiterer Aufgaben der OBVSG,

 

Beschreibung des Ziels:

Eingliederung des "Verbundes für Bildung und Kultur (VBK)" in die "Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG)"

- Regelung der Zusammenarbeitsformen zwischen Bibliotheken und Gesellschaft (Schaffung eines Beirats).

- Erweiterung der Aufgaben der Gesellschaft, um die Teilhabe der Scientific Community an internationalen Entwicklungen des Wissenstransfers zu unterstützen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der "Verbund für Bildung und Kultur (VBK)" ist eine Dienststelle des Bundes und ist formal an der Pädagogischen Hochschule Wien angesiedelt.

Neue Aufgaben wie die Schaffung einer European Open Science Cloud (EOSC), die Teilnahme an Plan S oder die Entwicklung von Modellen zur Langzeitverfügbarkeit werden nicht wahrgenommen.

Die Interessen der Teilnehmer am Bibliothekenverbund werden in informellen Gruppen diskutiert.

Der "Verbund für Bildung und Kultur (VBK)" ist in die" Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG)" eingegliedert.

Die European Open Science Cloud (EOSC) und der Plan S sind in Österreich implementiert. Es existiert ein Modell zur Langzeitverfügbarkeit.

 

 

Es existiert ein gesetzlich normierter Beirat.

 

Ziel 6: Harmonisierung der Prüfungstaxen an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen durch Schaffung einer Rechtsgrundlage zur finanziellen Abgeltung der Prüfer.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

An allen berufsbildenden mittleren Schulen werden Abschlussprüfungen abgehalten. Die im Rahmen einer Abschlussprüfung an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen abzuhaltenden Prüfungen konnten aber mangels Rechtsgrundlage bisher nicht abgegolten werden, da das Prüfungstaxengesetz zwar grundsätzlich auch auf die land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrpersonen anzuwenden ist, es sich aber bei dem in der Anlage I unter Ziffer III lit 4 Klammerausdruck "§ 34 ff SchUG" um eine taxative Aufzählung handelt und das land- und forstwirtschaftliche Fachschulwesen nicht dem SchUG unterliegt.

Die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen sind in das Prüfungstaxengesetz aufgenommen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Verankerung des Lehrganges für Früherziehung als Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

Beschreibung der Maßnahme:

Mit dem neuen Lehrplan für das Kolleg der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, BGBl. II Nr. 239/2017, wurde die Altersgruppe auf das Kind vom 1. bis 6. Lebensjahr erweitert. Nunmehr sind alle Absolventinnen und Absolventen sowohl der 5-jährigen Form der Ausbildung als auch des Kollegs auch für das Kind vom 1. bis zum 3. Lebensjahr qualifiziert. Zuvor hat es im Rahmen der 5-jährigen Ausbildung die optional wählbaren Gegenstände des Früherziehungsbereichs gegeben. Für das Kolleg gab es dieses Ausbildungsangebot bundesweit nicht. Es soll nun bundesweit jenen Absolventinnen und Absolventen, die ihre Ausbildung ohne diese zusätzliche Qualifikation absolviert haben, die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen eines – auf die Grundausbildung aufbauenden – Lehrganges für Früherziehung diese Qualifikation zu erwerben und damit den Anforderungen im elementarpädagogischen Berufsfeld besser zu entsprechen. Der Ausbildungsgang dauert ein Jahr und wird durch eine Diplomprüfung für Früherziehung abgeschlossen. Diese Lehrgänge für Früherziehung können auch als Schulen für Berufstätige, erforderlichenfalls unter Verlängerung der Ausbildungsdauer, geführt werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es gibt Absolventinnen und Absolventen des Kollegs für Elementarpädagogik, die keine Ausbildung im Früherziehungsbereich erhalten haben.

All jene Absolventinnen und Absolventen, die ihre Ausbildung ohne diese zusätzliche Qualifikation absolviert haben, sollen im Rahmen eines auf die Grundausbildung aufbauenden Lehrganges für Früherziehung die Qualifikation erworben haben, wenn sie dies wünschten.

 

Maßnahme 2: Einführung von Bildungsanstalt für Leistungssport und Bildungsanstalten für darstellende Kunst,

Beschreibung der Maßnahme:

Das Modell sieht Schulen mit einem besonderen, stark erweiterten Autonomiebereich unter der Bezeichnung "Bundesanstalten für Leistungssport" oder "Bildungsanstalt für darstellende Kunst" vor. Dabei handelt es sich um eine bestehende Schulart und -form, die durch ihre besonderen im Gesetz geregelten Gestaltungsmöglichkeiten soweit auf die Erfordernisse von Leistungssportlerinnen und -sportlern oder darstellende Künstler eingehen kann, wie es aus Sicht des Sports oder der Kunst nötig und aus Sicht des Bildungssystems vertretbar ist.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es bestehen Schulversuche zur Vereinbarkeit des Trainings und der Ausübung von Leistungssport oder darstellende Kunst mit einer schulischen Ausbildung an einer Schule an zumindest 26 Schulstandorten.

Die Schulversuche an bestehenden Standorten sind in das Regelschulwesen übernommen, eine Ausweitung der Standorte fand nicht in statt.

 

Maßnahme 3: Erweiterung des Ausbildungsangebotes am Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie

Beschreibung der Maßnahme:

Am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung "Theresianische Akademie" ("Theresianum") erfolgt eine Ausweitung des Angebots der Ausbildungsschwerpunkte. Schülerinnen und Schüler können ab der 6. Klasse (10. Schulstufe) zwischen der 3. lebenden Fremdsprache "Russisch" oder einem erweiterten naturwissenschaftlichen Ausbildungsschwerpunkt wählen.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung "Theresianische Akademie" ("Theresianum") können Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Schulversuches ab der 6. Klasse (10. Schulstufe) zwischen der 3. lebenden Fremdsprache "Russisch" oder einem erweiterten naturwissenschaftlichen Ausbildungsschwerpunkt wählen.

Am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung "Theresianische Akademie" ("Theresianum") können Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Regelschulwesens ab der 6. Klasse (10. Schulstufe) zwischen der 3. lebenden Fremdsprache "Russisch" oder einem erweiterten naturwissenschaftlichen Ausbildungsschwerpunkt wählen.

 

Maßnahme 4: Übernahme eines Schulversuches als Fachrichtung "Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft" in das Regelschulwesen

Beschreibung der Maßnahme:

Ein bisher mit einem Übergangslehrplan geführter Ausbildungsgang soll in das Regelschulwesen übernommen werden.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mit dem Schuljahr 2019/20 wurde der Lehrplan für die Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft und Digitalisierung als Übergangslehrplan zur Erprobung gestartet.

Eine neue Fachrichtung ist als "Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft" Bestandteil des Regelschulwesens.

 

Maßnahme 5: öffentliche Zugänglichkeit für Aufgabenstellungen der standardisierten Reife- und Diplomprüfungen nach Abschluss der Prüfungen,

Beschreibung der Maßnahme:

Die Prüfungsaufgaben der schriftlichen Klausurarbeiten im Rahmen der standardisierten Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung werden nach Abschluss der Prüfungen elektronisch zugänglich gemacht.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit stehen nur einige wenige Beispiele von Aufgabenstellungen der schriftlichen Klausurprüfungen im Rahmen der standardisierten Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung aus Vorjahren informell zur Verfügung.

Die Aufgabenstellungen vergangener Klausurarbeiten der standardisierten Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung stehen in authentischer Form zur Verfügung und sind allen Interessierten gleichermaßen zugänglich. Aus den Aufgabenstellungen der mündlichen Kompensationsprüfungen stehen ausgewählte Beispiele zur Verfügung.

 

Maßnahme 6: Eingliederung des "Verbundes für Bildung und Kultur (VBK)" in die "Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG) und

Beschreibung der Maßnahme:

Der Verbund für Bildung und Kultur- VBK soll in den Österreichische Bibliothekenverbund (OBV) aufgenommen werden.

Es soll ein Beirat für die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG) geschaffen werden.

 

Umsetzung von Ziel 5

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der Österreichische Bibliothekenverbund (OBV) ist der große Verbund der wissenschaftlichen und administrativen Bibliotheken Österreichs mit 68 Teilnehmern, die 87 Einzelinstitutionen repräsentieren. Für die Pädagogischen Hochschulen erfolgen bibliothekarische Betreuung und Ankaufsentscheidungen (etwa Zeitschriftendatenbanken) im Zusammenwirken mit dem zuständigen Bundesministerium durch den Verbund für Bildung und Kultur- VBK) als bei der Pädagogischen Hochschule Wien. angesiedelter Dienststelle

Neue Aufgaben wie die Schaffung einer European Open Science Cloud (EOSC), die Teilnahme an Plan S oder die Entwicklung von Modellen zur Langzeitverfügbarkeit werden nicht wahrgenommen.

Die Interessen der Teilnehmer am Bibliothekenverbund werden in informellen Gruppen diskutiert.

Der Verbund für Bildung und Kultur- VBK ist in den Österreichischen Bibliothekenverbund (OBV) aufgenommen.

Die European Open Science Cloud (EOSC) und der Plan S sind in Österreich implementiert. Es existiert ein Modell zur Langzeitverfügbarkeit.

 

 

Es existiert ein gesetzlich normierter Beirat.

 

Maßnahme 7: Aufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen in das Prüfungstaxengesetz.

Beschreibung der Maßnahme:

Die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden in das Prüfungstaxengesetz aufgenommen.

 

Umsetzung von Ziel 6

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1211851338).