243 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (193 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird

Durch dieses Bundesgesetz wird eine Regulatory Sandbox bei der FMA eingerichtet. Die Sandbox ist ein Aufsichtskonzept, das den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermöglicht. Dadurch sollen Innovationen begünstigt und der Standort Österreich gestärkt werden. Die Sandbox steht Unternehmen zur Erprobung von Geschäftsmodellen offen, die Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit den in § 2 Abs. 1 bis 4 FMABG angeführten Bundesgesetzen erbringen. Die Sandbox dient auch der Aufsicht, die damit einen besseren Einblick in laufende technologische Entwicklungen erhält. Dafür wird eine behördliche Abklärung neuer, innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit unionsrechtlichen und nationalen Anforderungen durch die FMA im Rahmen von Tests vorgesehen. Die Tests werden anhand bestimmter Testparameter durchgeführt, welche die FMA unter Mitwirkung des Sandbox-Teilnehmers gestaltet. Ein wesentliches Prinzip der Sandbox ist, dass es zu keiner Herabsetzung regulatorischer beziehungsweise aufsichtsrechtlicher Anforderungen kommt.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Peter Weidinger die Abgeordneten Robert Laimer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kai Jan Krainer und Mag. Nina Tomaselli.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (193 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 06 23

                           Mag. Peter Weidinger                                                            Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann