245 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (241 der Beilagen): Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Das Protokoll zur Abänderung des am 16. Oktober 1997 in Kiew unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine unmittelbare Anwendung des Abkommens im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine werden gegenwärtig durch das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 113/1999, das am 16. Oktober 1997 in Kiew unterzeichnet wurde, geschützt. Aufgrund der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten neuen und international anerkannten Grundsätze, insbesondere im Bereich der Transparenz und Amtshilfe in Steuersachen, welche im OECD-Musterabkommen und dem dazugehörigen Kommentar Niederschlag finden, hat sich das Abkommen als revisionsbedürftig erwiesen. Im Rahmen des Protokolls wird nicht zuletzt den jüngsten Ergebnissen auf Ebene der OECD/G20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) Rechnung getragen.

Ebenso erfordert der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine die Umsetzung der neuesten Entwicklungen und Vorgaben im internationalen Steuerrecht. Im Juni 2016 fanden Verhandlungen zur Revision des Abkommens statt, die in späterer Folge zum vorliegenden Protokoll geführt haben.

Mit dem Inkrafttreten des Protokolls werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 in Verhandlung genommen. Zum Berichterstatter wurde Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA gewählt.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (241 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2020 06 23

                     Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA                                                      Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann