Entschließung

betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels

 

Die Bundesregierung wird ersucht, die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zum Kampf gegen den Menschen-, Frauen- und Kinderhandel umzusetzen insbesondere durch:

 

• die Sensibilisierung- und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit und bei jenen Berufsgruppen, die potentiell mit Opfern in Berührung kommen,

• die verbesserte Zusammenarbeit im Bereich des Erkennens der mutmaßlichen Opfer,

• einen niederschwelligen Zugang zu Beratung und Betreuung für Opfer von Menschenhandel, insbesondere im Bereich sexueller Ausbeutung,

• die verbesserte soziale Eingliederung von Opfern des Menschenhandels.