248 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 725/A(E) der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer unabhängigen Beschwerde- und Untersuchungsstelle bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte

Die Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit Jahren fordern Menschenrechtsexpertinnen und -experten sowie internationale Menschenrechtsorganisationen wie das CPT (Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Strafe), das ECRI (europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz) oder das CAT Anti-Folter-Komitee der Vereinten Nationen die Schaffung einer unabhängigen Stelle zur effektiven, unverzüglichen, gründlichen, unparteilichen und professionellen umfassenden Untersuchung und gegebenenfalls Verfolgung von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Unabhängig ermittelnde Beschwerdestellen gelten international als eine der wirksamsten Präventionsmechanismen für Übergriffe und Folter.

Im aktuellen Regierungsprogramm 2020-2024 wurde dieser Forderung Rechnung getragen. Die Bundesregierung führt als eines ihrer zentralen Projekte die ‚konsequente und unabhängige Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte in einer eigenen Behörde in multiprofessioneller Zusammensetzung, die sowohl von Amts wegen ermittelt als auch als Beschwerdestelle für Betroffene fungiert und mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet ist‘ an. Ziel ist laut Regierungsprogramm die ‚Sicherstellung einer konsequenten Aufklärung bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte‘. Die Behörde würde damit dazu beitragen, allfällige Übergriffe aufzuklären, vorzubeugen und strukturelle Probleme innerhalb des öffentlichen Sicherheitsdienstes aufzudecken.

Das Vertrauen in die Polizei sowie in effektive, unabhängige Ermittlungen bei Misshandlungsvorwürfen und einen entsprechenden Rechtsschutz muss gestärkt werden.

Die Sicherheitsbehörden haben für den Rechtsstaat und einen hohen menschenrechtlichen Standard in Österreich große Bedeutung. Durch rasche, unabhängige und wirksame Untersuchungen von Misshandlungsvorwürfen, effektiven Rechtsschutz sowie Transparenz und öffentliche Kontrolle sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um einerseits das Vertrauen der Bevölkerung in die Exekutive weiter zu stärken und andererseits die Polizei darüber hinaus auch auf diesem Gebiet weiter zu professionalisieren. Gleichzeitig entfalten wirksame Untersuchungen und Ermittlungen nachgewiesenermaßen präventive Wirkungen.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr die Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Sabine Schatz, Dr. Susanne Fürst und Dr. Gudrun Kugler sowie der Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 06 23

                          Mag. Georg Bürstmayr                                                 Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann