264 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 647/A(E) der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflegegeld-Einstufung von Demenzerkrankten

Die Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Schätzungen zufolge leben 130.000 Österreicherinnen aktuell mit einer dementiellen Erkrankung. 2050 wird diese Zahl auf etwa 260.000 angestiegen sein, denn je älter man wird desto höher werden die Zahl der Neuerkrankungen und die Prävalenz. Demenz umfasst Krankheitsbilder, bei denen die betroffene Person Beeinträchtigungen der kognitiven Funktionen wie Gedächtnis, Orientierung, Sprache, Auffassungsgabe, Urteilsvermögen und Lernfähigkeit erfahren kann. Die häufigste Demenzerkrankung stellt die Alzheimer-Krankheit dar.

Die Entwicklung ist eindeutig: wir müssen uns in den kommenden Jahren auf immer mehr Menschen mit Demenz einstellen, die auf Betreuung, Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Ebenso bedarf es neuer Wohnformen, um mit Menschen mit Demenz zusammen zu leben und sie in ihrer Orientierung zu unterstützen. Der größte Teil der Betroffenen ist älter als 80 Jahre und weiblich, wie auch die Ergebnisse aus einer Studie von Badelt/Leichsenring (2000) oder der World Alzheimer Report (2014) belegen.

Aktuell kritisiert die Volksanwaltschaft in ihrem Jahresbericht an das Parlament jedoch massive Mängel im Umgang mit Demenz – konkret etwa, dass die Intensität des Einsatzes in der Betreuung von Menschen mit Demenz bei den Einstufungskriterien zur Bemessung des Pflegegeldes trotz des „Demenzzuschlages“ in den Pflegegeldgutachten nicht entsprechend abgebildet wird, weshalb das Erreichen höherer Pflegegeldstufen erschwert ist (2020, S. 69). Die sozialgerichtliche Praxis zeige, dass es gerade bei Personen mit dementieller Erkrankung überdurchschnittlich häufig zu – oft massiven – Fehleinschätzungen durch die Sozialversicherungsträger komme, weshalb die Volksanwaltschaft „eine angemessenere und korrekte Einstufung von geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen“ umzusetzen (a.a.O., S. 56).

Im Regierungsprogramm 2020 wird gefordert, dass die Demenzstrategie österreichweit ausgerollt wird, mit Ressourcen versehen sowie in die Regelfinanzierung übernommen werden soll. Bisher ist das nur eine Ankündigung geblieben, dabei brauchen pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz gerade jetzt unsere Unterstützung. Während schon die Angehörigenstudie des Sozialministeriums zeigte, dass die Betreuung von Demenzerkrankten für pflegenden Angehörigen besonders fordernd ist, sind nun in der Corona-Krise aufgrund der Ansteckungsgefahr mit SARS-COV2-Unterstützungen im Freundes- und Bekanntenkreis, Betreuungs- und Therapieangebote zusätzlich ausgefallen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Sabine Schatz die Abgeordneten Christian Ries, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Mag. Markus Koza, Carina Reiter und Mag. Gerald Loacker.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen keine Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, F, N dagegen: V, G).

Ferner beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G,
dagegen: F, N) folgende Feststellung:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales verweist auf die einstimmig vom NR beschlossene Entschließung 21/E vom 22. April 2020:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Anträgen 265/A(E) und 266/A(E) enthaltenen Vorschläge zur Pflegereform so wie überhaupt alle Vorschläge von Expert/innen und Stakeholdern im Rahmen der Task-Force Pflege diskutiert, geprüft und bewertet werden.“

Der Ausschuss geht davon aus, dass 21/E auch für die in den Anträgen 624/A(E) sowie 647/A(E) enthaltenen Vorschläge gilt.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 06 25

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann