265 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 708/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Frist zur Erstattung des sogenannten Langfristgutachtens vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie um vier Monate verlängert werden, das heißt die Alterssicherungskommission soll den einschlägigen Bericht erst Ende März 2021 und nicht schon Ende November 2020 vorzulegen haben.

Diese Verschiebung beruht auf einer Anregung des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Alterssicherungskommission und ist vor allem einer mangelnden aktuellen Wirtschaftsprognose geschuldet:

Die dem ‚Langfristgutachten‘ zugrunde zu legende Wirtschaftsprognose wird voraussichtlich erst Ende August 2020 zur Verfügung stehen und darüber hinaus auf veralteten Daten auf der Grundlage einer Schätzung vom April 2020 basieren.

Mit der vorgeschlagenen Änderung kann jedenfalls eine höhere Konsistenz zwischen dem Mittel- und dem Langfristgutachten gewährleistet werden.

Im Übrigen prüft auch die EU-Kommission derzeit eine entsprechende Verschiebung in Bezug auf die Erstellung des Ageing Reports.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Gerald Loacker, Bettina Zopf, Carina Reiter, Peter Wurm und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 06 25

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann