270 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 704/A(E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückerstattung von Studienbeiträgen für das Sommersemester 2020

Die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Seit Beginn der Corona-Krise sind die österreichischen Universitäten und Hochschulen geschlossen und Lehrveranstaltungen finden ausschließlich online statt. Studierende trifft die Corona-Krise auch in ihrem Erwerbsleben, so gehen in Österreich unzählige Jobs verloren und geringfügig Beschäftigte unterliegen nicht der Kurzarbeitsregelung. Offensichtlich ist, dass österreichische Studierende im Sommersemester 2020 sowohl hinsichtlich ihres Studiums als auch sozial immens gefordert sind.

 

Ebenso sind die Distance-Learning-Angebote der Universitäten in keiner Weise vergleichbar mit dem Regelbetrieb und so erscheinen die für das Sommersemester 2020 geleisteten Studiengebühren als unangemessen. Auffällig ist auch, dass Studierende von den versprochenen Corona-Hilfsmaßnahmen kaum profitieren, daher ist es wesentlich, die Studierenden durch die Rückerstattung der Studiengebühren zumindest minimal zu entlasten.

 

Bereits das Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz C-HG) sieht eine Verordnungsermächtigung des Bundesministers für die Rückerstattung von Studiengebühren bzw. abweichende Regelungen betreffend die Entrichtung von Lehrgangsbeiträgen vor. Bisher wurden die Studierenden über den Erlass dieser Studiengebühren im Unklaren gelassen. In Anbetracht der enormen Auswirkungen der Corona-Krise erscheint es unangebracht, die finanzielle Situation der Hochschulen gegen die finanzielle Situation der Studierenden auszuspielen.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Ing. Manfred Hofinger, Mag. Andrea Kuntzl, Nico Marchetti, Mag. Eva Blimlinger und Dr. Nikolaus Scherak, MA, sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, dagegen: V, F, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Nico Marchetti gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 06 25

                                 Nico Marchetti                                                           Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann