272 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (119 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

Im Rahmen des in der Regierungsvorlage enthaltenen Abkommens sollen Mobilitätskosten gemeinsamer Forschungskooperationen und Veranstaltungen auf wissenschaftlich-technologischem Gebiet durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, in Anerkennung der bisherigen Erfahrung im Rahmen der bilateralen Beziehungen, der Notwendigkeit der Verbesserung dieser Beziehungen zu erhöhtem beiderseitigen Nutzen und unter Berücksichtigung der raschen Erweiterung des wissenschaftlich-technologischen Wissens sowie nationaler Prioritäten finanziert werden. Dadurch soll neben dem primären Ziel des Abkommens, die bilateralen Beziehungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich zu fördern, insbesondere die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen stimuliert und ausgebaut werden.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Ing. Johann Weber.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Wissenschaftsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (119 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2020 06 25

                              Mag. Meri Disoski                                                          Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann