Vorblatt
Ziel(e)
- Entschädigung für durch den Klimawandel, insbesondere durch Borkenkäfermassenvermehrung, verursachten Wertverlust und Folgekosten;
- Reduzierung des Befalls österreichischer Wälder durch Borkenkäfer
- Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität im Wald
- Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
Die österreichischen Waldbäuerinnen und Waldbauern leiden bei der Waldbewirtschaftung massiv unter dem Klimawandel und dessen Folgen, wie insbesondere der schon seit Jahren fortdauernden und große Teile Mitteleuropas erfassenden Borkenkäfermassenvermehrung.
Der Schadholzanfall (laut Holzeinschlagsmeldung 2019: 62%), der geringe bzw. existenzbedrohende Ertrag infolge des Holzüberangebotes und Preisverfalls, die Notwendigkeit der Wiederbewaldung und Pflege von "klimafitten" Wäldern, mit einer allfällig verstärkten Biodiversität, erfordern eine Unterstützung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer. Auch sind Maßnahmen zur einer vermehrten stofflichen und energetischen Verwendung von Holz geboten werden.
Auf diese Weise wird dem Ziel des Forstgesetzes 1975, der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, entsprochen und ein wesentlicher Beitrag des Waldes und dessen Bewirtschaftung zur CO2-Reduktion geleistet. Hinzu kommt, dass gegebenenfalls die Biodiversität erhöht wird.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Entschädigung von Borkenkäferschäden mit 60 Millionen Euro (§ 3 Z 3 des Entwurfs)
- Unterstützung beim Forstschutz mit 25 Millionen Euro (§ 3 Z 4 und 5 des Entwurfs)
- Unterstützung zur Entwicklung "klimafitter" Wälder, Erhöhung der Biodiversität im Wald und Maßnahmen zur Waldbrandprävention mit 160 Millionen Euro (§ 3 Z 1, 2, 6, 8 und 10 des Entwurfs)
- Unterstützung zur erhöhten Verwendung von Holz („Holzbauoffensive“) sowie von Forschungsmaßnahmen zur Erzeugung von Holzgas und Biotreibstoffen mit 93,5 Millionen Euro (§ 3 Z 7 und 9 des Entwurfs)
Besonders bedeutende Maßnahmen die mit den 350 Millionen Euro des Waldfonds gefördert werden sollen, sind die Entschädigungen für Borkenkäferschäden. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung von (Land- und) Forstwirtschaftsbetrieben geleistet und die nachhaltige Waldbewirtschaftung weiterhin gewährleistet.
Durch die Unterstützung von Forstschutzmaßnahmen und die Entwicklung klimafitter Wälder soll zum einen kurzfristig der Borkenkäfermassenvermehrung entgegengewirkt werden und sollen langfristig klima- und damit auch schädlingsresiliente Wälder geschaffen werden. Auch die weitere Berücksichtigung der Biodiversität trägt zur Stabilität des Ökosystems Wald bei.
Durch die "Holzbauoffensive" und die angestrebte Erzeugung von Holzgas und Biotreibstoffen soll vermehrt Holz verwendet werden und auch damit zum Klimaschutz (CO2-Bindung) beigetragen werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Es soll ein Waldfonds als Verwaltungsfonds geschaffen und mit 350 Millionen Euro an Bundesmitteln ausgestattet werden.
Mit diesem Betrag sollen Maßnahmen gefördert werden und Entschädigungen geleistet werden, insbesondere um die durch den Klimawandel und deren Folgen (wie insbesondere die Borkenkäfermassenvermehrung) bzw. die COVID-19 Pandemie teils existentiell betroffenen Waldbäuerinnen und Waldbauern zu unterstützen.
Dadurch sollen diese Betriebe erhalten, Arbeitsplätze gesichert und die Regionen unterstützt werden.
Auf diese Weise soll die nachhaltige Waldbewirtschaftung auch trotz der Nachteile des Klimawandels auf die Forstwirtschaft gewährleistet werden.
Mit den unterstützten Maßnahmen sollen beispielsweise vitale und schädlingsresiliente Wälder begründet bzw. hergestellt werden und soll mittels der "Holzbauoffensive" eine verstärkte Verwendung von Holz erreicht werden, sodass zum Klimaschutz beigetragen wird.
Die Förderungsmaßnahmen werden durch zu erstellende Förderungsrichtlinien konkretisiert. Die in der Wirkungsfolgenabschätzung genannten Maßnahmen haben daher nur beispielhaften Charakter. Die Förderung anderer Leistungen ist nicht ausgeschlossen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Nettofinanzierung Bund |
‑87.500 |
‑157.500 |
‑70.000 |
‑35.000 |
0 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die mit dem Waldfonds vorgesehenen Beihilfen können hinsichtlich des EU-Beihilfenrechts von Relevanz sein.
Maßgeblich sind aber erst die vorgesehenen Richtlinien nach § 5 des Entwurfs, weil damit die mögliche Beihilfe bestimmt wird. Erst diese sind der Europäischen Kommission zu notifizieren.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Waldfondsgesetz
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2020 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2020 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Nachhaltige Sicherung der Wasserressourcen sowie nachhaltige Stärkung der Nutz- Schutz- Wohlfahrts- und Erholungswirkung des Waldes als Lebensgrundlagen und Lebensräume für Mensch und Natur" der Untergliederung 42 Landwirtschaft, Natur und Tourismus im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Durch den Klimawandel verursachen bereits seit Jahren vermehrte Sturm-, Schnee,- und Schädlingskatastrophen massive Einkommenseinbußen der rund 140 000 Waldbäuerinnen und Waldbauern Österreichs. Von 18,9 Mio. Erntefestmeter Holzeinschlag im Jahr 2019 waren 11,73 Mio. (62%) Erntefestmeter Schadholz. Die COVID-19 Pandemie hat weiters zu einem Rückgang der Nachfrage nach dem Rohstoff Holz geführt (z. B. Einbruch der Exporte nach Italien).
Viele Forstwirtschaftsbetriebe stehen teils vor existentiellen Problemen. Die Bewirtschaftung der Wälder ist auf Grund negativer Betriebsergebnisse aus der Forstwirtschaft nicht mehr gewährleistet.
Es ist dringend erforderlich, die österreichische Forstwirtschaft zu unterstützen, damit Österreichs Wälder weiterhin bewirtschaftet werden und so vital und widerstandsfähig gemacht werden. Nicht zuletzt soll auch durch die vermehrte Verwendung von Holz der Beitrag des Waldes und dessen Bewirtschaftung zum Klimaschutz (Reduktion von CO2) unterstützt werden.
Die Forst- und Holzwirtschaft ist von zentraler Bedeutung für Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Ca. 172.000 Betriebe und Unternehmen sichern Arbeitsplätze für rund 300 000 Menschen, vor allem in ländlichen Regionen. Zudem ist der Wald Lieferant von erneuerbarer Energie und als CO2-Speicher unverzichtbarer Bestandteil der Klima- und Energiestrategie zur Erreichung der Pariser Klimaziele.
Zur Gewährleistung des Beitrages des Waldes zur regionalen Entwicklung, zum Klimaschutz und zur Sicherung seiner nachhaltigen Bewirtschaftung, ist ein Maßnahmenpaket für den Forst- und Holzsektor in der Höhe von 350 Millionen Euro erforderlich. Die Finanzierung soll über einen Verwaltungsfonds abgewickelt werden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Der Bestand von forstwirtschaftlichen Betrieben, die dadurch bedingte Wertschöpfung in den Regionen und der Bestand der diesbezüglichen Arbeitsplätze wäre gefährdet. Ebenso wäre die nachhaltige Waldbewirtschaftung und damit die dauerhafte Gewährleistung der Waldwirkungen (Ziele des Forstgesetzes 1975, § 1 Abs. 2) nicht mehr gesichert.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025
Evaluierungsunterlagen und -methode: Der Evaluierungszeitpunkt wurde, gewählt, weil auch nach dem Jahr 2021 noch Fondsmittel verfügbar sein können.
Die Erbringung geförderter Leistungen kann somit auch nach dem Jahr 2021 erfolgen. Dies etwa bezüglich Biodiversitäts-Maßnahmen nach § 3 Z 10 des Entwurfs (diskontierte Abgeltung des Nutzungsverzichts über mehrere Jahre).
Ziele
Ziel 1: Entschädigung für durch den Klimawandel, insbesondere durch Borkenkäfermassenvermehrung, verursachten Wertverlust und Folgekosten;
Beschreibung des Ziels:
Die Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer sind verpflichtet, den Forstschutzbestimmungen des Forstgesetzes 1975 nachzukommen. Entsprechend § 45 Abs. 2 Forstgesetz 1975 müssen befallene oder vom Befall bedrohte Bäume gefällt, aufgearbeitet und aus dem Wald entfernt oder sonst bekämpfungstechnisch behandelt werden.
Der Holzmarkt ist auf Grund der auch Nachbarstaaten betreffenden Borkenkäferkatastrophe eingebrochen. Auf Grund der COVID-19 Pandemie war zudem eine verringerte Nachfrage gegeben, da insbesondere Exporte nicht mehr erfolgten. Das (Schad-)Holz ist vielfach nur zu Preisen absetzbar, die oftmals die Kosten nicht decken.
Negative Betriebsergebnisse bedingen aber, dass die Betriebe nicht mehr fortbestehen können.
Es sollen diese Betriebe jedoch erhalten werden, um Arbeitsplätze zu sichern, die Wertschöpfung in den Regionen zu gewährleisten und die nachhaltige Waldbewirtschaftung zu sichern.
Die auf Grund der Borkenkäferkatastrophe bedingten Schäden, insbesondere infolge des Minderertrages beim Holzverkauf und der Schäden durch die verfrühte Nutzung der Waldbestände, sollen teilweise abgegolten werden.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Existenzgefährdete Forstbetriebe sowie Unterlassung der Waldbewirtschaftung infolge bloßer Kostenbelastung |
Fortbestand von Forstbetrieben Sicherung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung |
Ziel 2: Reduzierung des Befalls österreichischer Wälder durch Borkenkäfer
Beschreibung des Ziels:
Nach dem Forstgesetz 1975 (§ 45 Abs. 2) sind (auch) bei einer Schädlingsmassenvermehrung befallene oder vom Befall bedrohte Bäume zu fällen, aufzuarbeiten und aus dem Wald zu entfernen oder sonst bekämpfungstechnisch zu behandeln.
Auf Grund der fortdauernden Borkenkäfermassenvermehrung besteht in Mitteleuropa ein Holzüberschuss. Das Holz (insbesondere auch auf Grund des Verbringens von Holz insbesondere aus Tschechien) wird von den Holzverarbeitungsbetrieben (auch) Österreichs derzeit nur teilweise angekauft.
Das Holz soll daher außerhalb des Waldes, gesammelt in großen Frisch- oder Trockenholzlagern zwischengelagert werden, damit es zu einem späteren Zeitpunkt verarbeitet werden kann. Die Errichtung solcher, notwendiger Lagerplätze soll gefördert werden. Hierfür soll ein Betrag von 9 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Vielfach wird das vom Borkenkäfer befallene oder vom Befall bedrohte Holz durch Holzerntemaschinen gefällt (die Nutzung ohne diese Maschinen ist vielfach nicht mehr möglich oder wirtschaftlich) und ausgeformt. Eine bekämpfungstechnische Behandlung dieses Holz gegen die Borkenkäfer ist die Entrindung. Die Ausrüstung dieser Maschinen oder von stationären Anlagen mit speziellen Entrindungsvorrichtungen und damit die maschinelle Entrindung soll unterstützt werden. Auf diese Weise können die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer ihre Forstschutzverpflichtungen erfüllen. Die Borkenkäfermassenvermehrung hat insbesondere im Wald- und Mühlviertel ein Ausmaß angenommen, dass es auf Grund des massiven Schadholzanfalls den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer teils unmöglich bzw. unzumutbar ist, ihren Forstschutzverpflichtungen nachzukommen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Sehr hohe Befall und Gefährdung durch Borkenkäfer in Wäldern bestimmter Regionen |
Reduktion des Borkenkäferbefalls und der -gefährdung (einschließlich Verringerung der Ausbreitungsgeschwindigkeit) |
Ziel 3: Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität
Beschreibung des Ziels:
Der Klimawandel bedingt das vermehrte Auftreten von Schädlingen, wie insbesondere von Borkenkäfern. Auch die mit dem Klimawandel verbundenen langdauernden Trockenperioden und vermehrten Stürme verursachen zunehmende Schäden am österreichischen Wald.
Um die Ziele des Forstgesetzes 1975, die nachhaltige Waldbewirtschaftung und Sicherung der Waldfunktionen zu gewährleisten, sind für einen klimafitten (klimaangepassten) Wald Unterstützungen bei der Wiederaufforstung und deren Pflege nach Schadereignissen notwendig. Auf Grund der mangelnden Holzerträge ist es den Betrieben nicht mehr möglich, die erhöhten Kosten der Aufforstung mit "klimafitten Baumarten" samt der Sicherung dieser Kulturen zu bewerkstelligen.
Auch soll die diesbezügliche Umwandlung bestehender Bestände unterstützt werden.
Weiters soll die Forschung zum Thema "Klimafitter Wald" weiter forciert werden, damit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern zweckmäßige Anleitungen zur Waldbewirtschaftung hin zu widerstandsfähigen Wäldern gegeben werden können.
Zudem soll die Biodiversität im Wald, insbesondere durch den Ausbau des Naturwaldreservatenetzes, weiter erhöht werden.
Der Klimawandel verursacht längere Dürreperioden, sodass sich die Waldbrandgefahr erhöht. Es sollen daher Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände unterstützt werden, damit Waldbrandschäden, Bekämpfungskosten sowie Folgerisiken durch Erosion, Lawinen, Hochwasser, Steinschlag und Schädlingskalamitäten reduziert werden.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Waldbestände mit nicht klimaangepasster Zusammensetzung und Struktur |
Vermehrte klimafitte und biodiverse Wälder |
Ziel 4: Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
Beschreibung des Ziels:
Die Möglichkeiten der Holzverwendung sollen erweitert werden. Dies um insbesondere weitere Absatzmöglichkeiten von (Schad-)Holz zu schaffen, die weitere Energiebereitstellung durch Holz zu forcieren und damit auch einen Beitrag zu Klimaschutz durch Verwendung des nachhaltig produzierten Rohstoffs Holz bzw. CO2-Bindung zu leisten.
Es soll die Forschung zum Thema "Holzgas und Biotreibstoffe" gefördert werden.
Weiters soll die Forschung nach weiteren Verwendungsmöglichkeiten von Holz unterstützt werden, damit andere Materialien substituiert werden und durch die dauerhafte Verwendung von Holz CO2 gespeichert wird.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
geringe Förderung der verstärkten Verwendung von Holz und der diesbezüglichen Forschung |
erhöhte Förderung der verstärkten Verwendung von Holz und der diesbezüglichen Forschung |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Entschädigung von Borkenkäferschäden mit 60 Millionen Euro (§ 3 Z 3 des Entwurfs)
Beschreibung der Maßnahme:
Es sollen die Schäden, die den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern auf Grund der durch den Klimawandel bedingten, fortdauernden Borkenkäfermassenvermehrung entstanden sind, teilweise ersetzt werden.
Dabei wird von einem durchschnittlichen Wertverlust von ca. € 15 000,-/ha ausgegangen. Bei einer Abgeltung von höchstens 30% (in Anlehnung an den Katastrophenfonds) des Schadens können für ca. 13 200 ha Schadensfläche Entschädigungen geleistet werden.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
keine Entschädigungen |
Entschädigungsleistungen von 60 Millionen Euro |
Maßnahme 2: Unterstützung beim Forstschutz mit 25 Millionen Euro (§ 3 Z 4 und 5 des Entwurfs)
Beschreibung der Maßnahme:
Es ist notwendig, dass Holz außerhalb des Waldes und dessen Gefährdungsbereich zwischengelagert werden kann.
Die Errichtungskosten von Sammellagerplätzen für Frischholz (mit künstlicher Bewässerung) betragen ca. 15 Euro je Festmeter Holz. Bei Trockenholzlager sind die Kosten etwa halb so hoch.
Mit dem vorgesehenen Betrag von 9 Millionen Euro können Holzlager mit einer Kapazität von ca. 1 Million Festmeter errichtet werden.
Die Entrindung des Holzes ist eine Maßnahme zur Bekämpfung von Borkenkäfern. Beabsichtigt ist eine ergänzende Ausrüstung von ca. 70 Holzerntemaschinen oder stationären Einrichtungen mit Entrindungsvorrichtungen, womit nach der Fällung oder sehr zeitnah die Entrindung und damit die forstrechtlich gebotene bekämpfungstechnische Behandlung (§ 3 der Forstschutzverordnung) gegen (rindenbrütende) Borkenkäfer erfolgt.
Umsetzung von Ziel 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
geringe Holzlagerkapazitäten für die Zwischenlagerung keine maschinelle Entrindung unmittelbar oder zeitnah zur Fällung als gebotene, bekämpfungstechnische Behandlung des Holzes |
Holzlager mit einer Kapazität von ca. 1 Million Festmeter Schadholz Umrüstung von ca. 70 Erntemaschinen bzw. stationären Einrichtungen |
Maßnahme 3: Unterstützung zur Entwicklung "klimafitter" Wälder und Erhöhung der Biodiversität im Wald mit 160 Millionen Euro (§ 3 Z 1, 2, 6, 8 und 10 des Entwurfs)
Beschreibung der Maßnahme:
Die rasche Wiederbewaldung der Schadflächen ist für die nachhaltige Gewährleistung der Waldfunktionen von herausragender Bedeutung. Es wird angenommen, dass die Wiederaufforstung und deren Pflege mit € 3,- je Forstpflanze gefördert wird. In Anbetracht des hohen Schadholzanteils des Holzeinschlags (2019: 62%) können ca. 26,6 Millionen Forstpflanzen mit dem vorgesehenen Betrag von 80 Millionen Euro unterstützt werden. Insbesondere soll, auch in Anbetracht des § 13 Abs. 3 ForstG, ebenso die Wiederbewaldung durch Naturverjüngung und deren Pflege hinsichtlich klimafitter bzw. biodiverser Wälder gefördert werden.
Die Entwicklung klimafitter Wälder soll weiters durch Baumartenregulierungen unterstützt werden. Diese Waldbehandlungen gehen den Durchforstungen voraus. Diese Waldbaumaßnahmen können somit auf ca. 26 000 ha unterstützt werden.
Es soll auch der Schutz der Wälder vor Waldbrand unterstützt werden, da der Klimawandel zu länger dauernden Trockenperioden führt, wodurch die Brandgefahr erhöht wird. Für diese Maßnahmen sollen insgesamt 9 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Weiters soll die Forschung zum Thema "Klimafitter Wald" mit insgesamt 30 Millionen Euro unterstützt werden. Insbesondere die schon in der Steiermark erfolgende dynamische Waldtypisierung soll österreichweit durchgeführt werden, wofür ca. 21 Millionen Euro erforderlich sind.
Auch die Erhöhung der Biodiversität soll mit 13 Millionen Euro unterstützt werden. Der maßgebliche Anteil entfällt auf die langfristige Errichtung von Naturwaldreservaten auf ökologisch wertvollen Waldflächen mit 10 Millionen Euro. Damit wird einem wichtigen Anliegen des Regierungsprogramms Rechnung getragen.
Umsetzung von Ziel 3
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Wiederbewaldung von Schadflächen mit klimafitten Forstgehölzen infolge hoher Kosten teils nicht gewährleistet |
26,6 Millionen klimafitte Forstpflanzen auf Schadflächen aufgeforstet oder klimafitte Naturverjüngung erfolgt und gepflegt 26 000 ha Standraumregulierung hinsichtlich klimafitter Wälder |
Maßnahme 4: Unterstützung zur erhöhten Verwendung von Holz ("Holzbauoffensive") sowie von Forschungsmaßnahmen zur Erzeugung von Holzgas und Biotreibstoffen mit 93,5 Millionen Euro (§ 3 Z 7 und 9 des Entwurfs)
Beschreibung der Maßnahme:
Es sollen insbesondere Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffen“ sowie eine Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen mit 31,5 Millionen Euro unterstützt werden.
Weiters soll eine verstärkte Verwendung des natürlichen und nachwachsenden Rohstoffes Holz erreicht werden. Für diese "Holzbauoffensive" sollen 62 Millionen Euro verwendet werden. Der größte Anteil entfällt dabei auf die Investitionsförderung Holzbau – nachwachsende Rohstoffe mit rund 20 Millionen Euro.
Umsetzung von Ziel 4
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Keine Forschungen und keine Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffe keine Holzbauoffensive |
Umgesetzte Forschungsprojekte, errichtete und in Betrieb befindliche Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen erfolgte Holzbauoffensive |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Transferaufwand |
87.500 |
157.500 |
70.000 |
35.000 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
87.500 |
157.500 |
70.000 |
35.000 |
0 |
Der Aufwand in Form der Auszahlung von Förderungen/Entschädigungen in den Jahren 2020 bis 2023 bestimmt sich im Zusammenhang mit den hiefür noch erforderlichen Richtlinien nach § 5 des Entwurfs nach dem Zeitpunkt ab dem Anträge auf Förderungen/Entschädigungen gestellt werden können, die auch dadurch bedingte Anzahl von Förderungsanträgen und der Umfang der zur Förderung begehrten Maßnahmen.
Hinzu kommt der Zeitaufwand für die Prüfung der Förderungsanträge.
Es ist nicht abschätzbar, wie der zeitliche Verlauf der Antragstellung und Auszahlung der Förderungen erfolgen wird.
Es wurden daher sowohl die Förderungsmittel als auch Abwicklungskosten im Verhältnis 25%, 45%, 20% und 10% auf die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 aufgeteilt.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Umwelt
Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden
Das Vorhaben hat keine negativen Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden.
Erläuterung:
Durch die vorgesehenen Förderungsmaßnahmen soll die Stabilisierung und Verbesserung der Waldökosysteme erreicht, Tiere und Pflanzen in ihrem Bestand und ihrer Entwicklung gefördert und die Resilienz erhöht werden. Weiters soll der Befall österreichischer Wälder durch Borkenkäfer reduziert werden. Durch die erhöhte Verwendung von Holz soll eine CO2 – Reduktion erreicht werden.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
87.500 |
157.500 |
70.000 |
35.000 |
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Durch Mehreinzahlungen |
42.03.01 Forst |
|
87.500 |
157.500 |
70.000 |
35.000 |
|
Erläuterung der Bedeckung
Der Bund stellt 350 Millionen Euro für den Waldfonds zur Verfügung. Es handelt sich um zusätzliche Mittel, die dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für diesen Fonds zugewiesen werden.
Projekt – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Bund |
87.500.000,00 |
157.500.000,00 |
70.000.000,00 |
35.000.000,00 |
|
|
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Förderungen oder Entschädigungen im Jahr 2020 |
Bund |
Förderungs-nehmer/in FN |
84.625.000,00 |
|
|
|
|
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|
|
Kosten für die Abwicklung der Leistungen aus dem Waldfonds 2020 |
Bund |
Förderungs-verwaltung FV |
2.875.000,00 |
|
|
|
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|
|
|
Förderungen oder Entschädigungen im Jahr 2021 |
Bund |
|
|
FN |
152.325.000,00 |
|
|
|
|
|
|
Kosten für die Abwicklung der Leistungen aus dem Waldfonds 2021 |
Bund |
|
|
FV |
5.175.000,00 |
|
|
|
|
|
|
Förderungen oder Entschädigungen im Jahr 2022 |
Bund |
|
|
|
|
FN |
67.700.000,00 |
|
|
|
|
Kosten für die Abwicklung der Leistungen aus dem Waldfonds 2022 |
Bund |
|
|
|
|
FV |
2.300.000,00 |
|
|
|
|
Förderungen oder Entschädigungen im Jahr 2023 |
Bund |
|
|
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|
|
FN |
33.850.000,00 |
|
|
Kosten für die Abwicklung der Leistungen aus dem Waldfonds 2023 |
Bund |
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FV |
1.150.000,00 |
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Abzüglich der Kosten für die Abwicklung der Leistungen aus dem Waldfonds von 11,5 Millionen Euro verbleiben 338,5 Millionen Euro für die Förderungsmaßnahmen nach § 3 des Entwurfs.
Die Auszahlung von Waldfondsmittel setzt die Erstellung und Veröffentlichung der Richtlinien nach § 5 des Entwurfs voraus.
Es ist davon auszugehen, dass im Herbst 2020 mit der Auszahlung von Mitteln begonnen werden kann.
Es ist nicht genau abschätzbar, wie der zeitliche Verlauf der Antragstellung und Auszahlung der Förderungen erfolgen wird.
Es wurden daher sowohl die Förderungsmittel als auch Abwicklungskosten im Verhältnis 25%, 45%, 20% und 10% auf die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 aufgeteilt.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1231433708).