Vorblatt
Ziel(e)
- Abdeckung des finanziellen Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise
Personen, die infolge der COVID-19-Krise längere Zeit arbeitslos sind, erhalten als Hilfe in dieser besonderen Lebenslage eine Einmalzahlung. Diese Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung soll einen Beitrag leisten, um die Zeit bis zur Wiedererlangung einer neuen Beschäftigung leichter überbrücken zu können und die Einkommenssituation zu verbessern.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung zur Unterstützung
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Personen, die aufgrund der COVID-19-Krise längere Zeit arbeitslos sind, erhalten als Hilfe in dieser besonderen Lebenslage eine Einmalzahlung in Höhe von € 450.
Ausgehend von geschätzten rund 440.000 Personen, die während der Monate Mai bis August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen werden, werden in Summe knapp € 200 Mio. für diese Form der Stabilisierung der Einkommen eingesetzt. Aus den daraus resultierenden Konsumausgaben fließen rund € 31 Mio. Euro an Umsatzsteuer zurück an den Staat.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Nettofinanzierung Bund |
‑166.864 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Durch die Einmalzahlung sind keine wesentlichen gleichstellungsrelevanten Auswirkungen zu erwarten.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Die Einmalzahlung schafft höhere Haushaltseinkommen für die Betroffenen. Der inlandswirksame zusätzliche private Konsum sichert wiederum weitere Arbeitsplätze
Soziale Auswirkungen:
Durch die Einmalzahlung werden Personen mit tendenziell niedrigem Einkommen besonders unterstützt.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einmalzahlung zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2020 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2020 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Personen, die infolge der COVID-19-Krise längere Zeit arbeitslos sind, erhalten als Hilfe in dieser besonderen Lebenslage eine Einmalzahlung. Diese Einmalzahlung soll einen Beitrag leisten, um die Zeit bis zur Wiedererlangung einer neuen Beschäftigung leichter überbrücken zu können.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne die Einmalzahlung in Höhe von € 450 würden Personen stärker von Armut betroffen sein und aufgrund der sich hieraus ergebenden sozialen und wirtschaftlichen Probleme, würde die Wiedererlangung einer Beschäftigung zusätzlich erschwert.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021
Evaluierungsunterlagen und -methode: Daten aus dem AMS Data Warehouse (DWH).
Ziele
Ziel 1: Abdeckung des finanziellen Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Durch die COVID-19 Krise und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten hat sich die Situation für arbeitslose Personen verschlechtert, da die Wiedererlangung einer Beschäftigung erschwert ist. Aufgrund der wirtschaftlichen Einbußen ist die Kaufkraft eingeschränkt. |
Diese Einmalzahlung sollen rund 400.000 Personen erhalten. Damit wird die Einkommenssituation der Betroffenen stabilisiert und gesamtwirtschaftliche Kaufkraft angehoben (um rund € 200 Mio.) |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung zur Unterstützung
Beschreibung der Maßnahme:
Personen, die in den Monaten Mai bis August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, erhalten zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Keine gesetzliche Sonderunterstützung in Form einer Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung |
Einmalzahlung für rund 400.000 Personen in Höhe von € 450 auf Grundlage des § 66 AlVG. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Erträge |
31.136 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Transferaufwand |
198.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
198.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Nettoergebnis |
‑166.864 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Die Erträge sind Rückflüsse aus der Umsatzsteuer (UG-16) über den durch die Einmalzahlung erhöhten Konsum der Arbeitssuchenden.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Nachfrageseitige Auswirkungen auf den privaten Konsum
Die Einmalzahlung bedeutet höhere Haushaltseinkommen für die Betroffenen. Der hieraus resultierende inlandswirksame private Konsum schafft Arbeitsplätze
Veränderung der Nachfrage
in Mio. Euro |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|
Konsum |
Privat |
183,2 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Gesamtinduzierte Nachfrage |
183,2 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
|
Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:
Gesamtwirtschaftliche Effekte |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Wertschöpfung in Mio. € |
248 |
30 |
19 |
12 |
7 |
Wertschöpfung in % des BIP |
0,08 |
0,01 |
0,01 |
0,00 |
0,00 |
Importe *) |
68 |
7 |
5 |
4 |
3 |
Beschäftigung (in JBV) |
3.900 |
534 |
332 |
208 |
123 |
*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.
Durch die mittels Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung stabilisierten Konsumausgaben können 2020 rund 3.900 Beschäftigungsverhältnisse gesichert werden, was einer Wertschöpfung von € 248 Mio. entspricht.
Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage
Durch das höhere Haushaltseinkommen und der hieraus resultierende inlandswirksame private Konsum werden Arbeitsplätze geschaffen.
Soziale Auswirkungen
Auswirkungen auf die Pro-Kopf-Nettoeinkommen der Europa-2020-Sozialzielgruppe
Die Einmalzahlung wird das Pro-Kopf-Nettoeinkommen von Personen mit tendenziell niedrigem Einkommen (Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) erhöhen.
Auswirkungen auf die Leistbarkeit von grundlegenden Gütern/Bedürfnissen
Es ist davon auszugehen, dass die Sparquote gering ist und somit rund 93% in den direkten Konsum fließen werden.
Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation von erwerbsfernen Haushalten
Die Einmalzahlung dient dazu, die Zeit bis zur Wiedererlangung einer neuen Beschäftigung finanziell besser zu überbrücken.
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:
Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet
Betroffene Personengruppe |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
unselbständig Beschäftigte |
3.262 |
462 |
285 |
177 |
103 |
davon 15 bis unter 25 Jahre |
526 |
66 |
35 |
20 |
10 |
davon 25 bis unter 50 Jahre |
1.986 |
262 |
151 |
85 |
40 |
davon 50 und mehr Jahre |
750 |
134 |
99 |
73 |
53 |
selbständig Beschäftigte |
638 |
72 |
47 |
31 |
20 |
Gesamt |
3.900 |
534 |
332 |
208 |
123 |
Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer
Die COVID-19 Einmalzahlung schafft bzw. sichert rund 3.900 Beschäftigungsverhältnisse und damit auch Dienstverhältnisse für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft.
Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen
Über den Multiplikatoreffekt durch die Einmalzahlung werden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert, so dass die Zahl der Arbeitslosen sinken wird. Zudem bieten sich über die Einmalzahlung für die Betroffenen bessere Voraussetzungen bald wieder in das Berufsleben einsteigen zu können.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
198.000 |
|
|
|
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
gem. BFRG/BFG |
20.01.03 Leistungen/ Beiträge BMASGK |
|
198.000 |
|
|
|
|
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung erfolgt in der UG-20.
Projekt – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Bund |
198.000.000,00 |
|
|
|
|
|
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Arbeitslosenversicherung Einmalzahlung (UG-20) |
Bund |
440.000 |
450,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Auf Grundlage der vorläufigen Leistungsbezugsdaten für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Ende Mai 2020 wird geschätzt, dass die Kriterien von 60 Leistungsbezugstagen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe für den Zeitraum Mai bis August 2020 von rund 440.000 Personen erfüllt werden wird.
Summe relevante AlVG-LeistungsbezieherInnen für Einmalzahlung: 440.000
darunter AlG: 246.000
darunter NH: 194.000
Für diese Einmalzahlung sind seitens der Arbeitslosenversicherung keine Versicherungsbeiträge für die Pensionsversicherung oder die Krankenversicherung zu entrichten.
Projekt – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Bund |
31.135.500,00 |
|
|
|
|
|
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
USt-Rückfluss durch zusätzliches Einkommen bei Einmalzahlung (UG-16) |
Bund |
1 |
31.135.500,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Umsatzsteuerrückfluss durch die Einmalzahlung bei Arbeitslosigkeit:
Das geschätzte im Inland konsumwirksame Mehreinkommen durch die Einmalzahlung beträgt im Falle der Inanspruchnahme von 198 Mio. Euro rund 183,2 Mio. Euro (unter Berücksichtigung einer Sparquote von 7,5% bzw. nicht innerstaatlich wirksamen Konsum). Für die Berechnung des Steuerrückflusses in die UG-16 wird eine Umsatzsteuer Mischsatz von 17% angesetzt. Hieraus ergeben sich rund 31,1 Mio. Euro.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Direkte Leistungen |
- Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung) - Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1413936342).