Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Abdeckung des finanziellen Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise

Personen, die infolge der COVID-19-Krise längere Zeit arbeitslos sind, erhalten als Hilfe in dieser besonderen Lebenslage eine Einmalzahlung. Diese Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung soll einen Beitrag leisten, um die Zeit bis zur Wiedererlangung einer neuen Beschäftigung leichter überbrücken zu können und die Einkommenssituation zu verbessern.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung zur Unterstützung

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Personen, die aufgrund der COVID-19-Krise längere Zeit arbeitslos sind, erhalten als Hilfe in dieser besonderen Lebenslage eine Einmalzahlung in Höhe von € 450.

Ausgehend von geschätzten rund 440.000 Personen, die während der Monate Mai bis August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen werden, werden in Summe knapp € 200 Mio. für diese Form der Stabilisierung der Einkommen eingesetzt. Aus den daraus resultierenden Konsumausgaben fließen rund € 31 Mio. Euro an Umsatzsteuer zurück an den Staat.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Nettofinanzierung Bund

‑166.864

0

0

0

0

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Durch die Einmalzahlung sind keine wesentlichen gleichstellungsrelevanten Auswirkungen zu erwarten.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Einmalzahlung schafft höhere Haushaltseinkommen für die Betroffenen. Der inlandswirksame zusätzliche private Konsum sichert wiederum weitere Arbeitsplätze

 

Soziale Auswirkungen:

Durch die Einmalzahlung werden Personen mit tendenziell niedrigem Einkommen besonders unterstützt.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einmalzahlung zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ)

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Personen, die infolge der COVID-19-Krise längere Zeit arbeitslos sind, erhalten als Hilfe in dieser besonderen Lebenslage eine Einmalzahlung. Diese Einmalzahlung soll einen Beitrag leisten, um die Zeit bis zur Wiedererlangung einer neuen Beschäftigung leichter überbrücken zu können.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne die Einmalzahlung in Höhe von € 450 würden Personen stärker von Armut betroffen sein und aufgrund der sich hieraus ergebenden sozialen und wirtschaftlichen Probleme, würde die Wiedererlangung einer Beschäftigung zusätzlich erschwert.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021

Evaluierungsunterlagen und -methode: Daten aus dem AMS Data Warehouse (DWH).

 

Ziele

 

Ziel 1: Abdeckung des finanziellen Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Durch die COVID-19 Krise und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten hat sich die Situation für arbeitslose Personen verschlechtert, da die Wiedererlangung einer Beschäftigung erschwert ist. Aufgrund der wirtschaftlichen Einbußen ist die Kaufkraft eingeschränkt.

Diese Einmalzahlung sollen rund 400.000 Personen erhalten. Damit wird die Einkommenssituation der Betroffenen stabilisiert und gesamtwirtschaftliche Kaufkraft angehoben (um rund € 200 Mio.)

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung zur Unterstützung

Beschreibung der Maßnahme:

Personen, die in den Monaten Mai bis August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, erhalten zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Keine gesetzliche Sonderunterstützung in Form einer Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung

Einmalzahlung für rund 400.000 Personen in Höhe von € 450 auf Grundlage des § 66 AlVG.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Erträge

31.136

0

0

0

0

Transferaufwand

198.000

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

198.000

0

0

0

0

Nettoergebnis

‑166.864

0

0

0

0

 

Die Erträge sind Rückflüsse aus der Umsatzsteuer (UG-16) über den durch die Einmalzahlung erhöhten Konsum der Arbeitssuchenden.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den privaten Konsum

Die Einmalzahlung bedeutet höhere Haushaltseinkommen für die Betroffenen. Der hieraus resultierende inlandswirksame private Konsum schafft Arbeitsplätze

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2020

2021

2022

2023

2024

Konsum

Privat

183,2

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamtinduzierte Nachfrage

183,2

0,0

0,0

0,0

0,0

 

Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2020

2021

2022

2023

2024

Wertschöpfung in Mio. €

248

30

19

12

7

Wertschöpfung in % des BIP

0,08

0,01

0,01

0,00

0,00

Importe *)

68

7

5

4

3

Beschäftigung (in JBV)

3.900

534

332

208

123

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Durch die mittels Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung stabilisierten Konsumausgaben können 2020 rund 3.900 Beschäftigungsverhältnisse gesichert werden, was einer Wertschöpfung von € 248 Mio. entspricht.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Durch das höhere Haushaltseinkommen und der hieraus resultierende inlandswirksame private Konsum werden Arbeitsplätze geschaffen.

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Pro-Kopf-Nettoeinkommen der Europa-2020-Sozialzielgruppe

Die Einmalzahlung wird das Pro-Kopf-Nettoeinkommen von Personen mit tendenziell niedrigem Einkommen (Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) erhöhen.

 

Auswirkungen auf die Leistbarkeit von grundlegenden Gütern/Bedürfnissen

Es ist davon auszugehen, dass die Sparquote gering ist und somit rund 93% in den direkten Konsum fließen werden.

 

Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation von erwerbsfernen Haushalten

Die Einmalzahlung dient dazu, die Zeit bis zur Wiedererlangung einer neuen Beschäftigung finanziell besser zu überbrücken.

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

 

Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2020

2021

2022

2023

2024

unselbständig Beschäftigte

3.262

462

285

177

103

                davon 15 bis unter 25 Jahre

526

66

35

20

10

                davon 25 bis unter 50 Jahre

1.986

262

151

85

40

                davon 50 und mehr Jahre

750

134

99

73

53

selbständig Beschäftigte

638

72

47

31

20

Gesamt

3.900

534

332

208

123

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Die COVID-19 Einmalzahlung schafft bzw. sichert rund 3.900 Beschäftigungsverhältnisse und damit auch Dienstverhältnisse für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Über den Multiplikatoreffekt durch die Einmalzahlung werden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert, so dass die Zahl der Arbeitslosen sinken wird. Zudem bieten sich über die Einmalzahlung für die Betroffenen bessere Voraussetzungen bald wieder in das Berufsleben einsteigen zu können.

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

198.000

 

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2020

2021

2022

2023

2024

gem. BFRG/BFG

20.01.03 Leistungen/ Beiträge BMASGK

 

198.000

 

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt in der UG-20.

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2020

2021

2022

2023

2024

Bund

198.000.000,00

 

 

 

 

 

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Arbeitslosenversicherung Einmalzahlung (UG-20)

Bund

440.000

450,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf Grundlage der vorläufigen Leistungsbezugsdaten für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Ende Mai 2020 wird geschätzt, dass die Kriterien von 60 Leistungsbezugstagen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe für den Zeitraum Mai bis August 2020 von rund 440.000 Personen erfüllt werden wird.

 

Summe relevante AlVG-LeistungsbezieherInnen für Einmalzahlung: 440.000

darunter AlG: 246.000

darunter NH: 194.000

 

Für diese Einmalzahlung sind seitens der Arbeitslosenversicherung keine Versicherungsbeiträge für die Pensionsversicherung oder die Krankenversicherung zu entrichten.

 

Projekt – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2020

2021

2022

2023

2024

Bund

31.135.500,00

 

 

 

 

 

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

USt-Rückfluss durch zusätzliches Einkommen bei Einmalzahlung (UG-16)

Bund

1

31.135.500,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatzsteuerrückfluss durch die Einmalzahlung bei Arbeitslosigkeit:

Das geschätzte im Inland konsumwirksame Mehreinkommen durch die Einmalzahlung beträgt im Falle der Inanspruchnahme von 198 Mio. Euro rund 183,2 Mio. Euro (unter Berücksichtigung einer Sparquote von 7,5% bzw. nicht innerstaatlich wirksamen Konsum). Für die Berechnung des Steuerrückflusses in die UG-16 wird eine Umsatzsteuer Mischsatz von 17% angesetzt. Hieraus ergeben sich rund 31,1 Mio. Euro.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Direkte Leistungen

-       Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung)

-       Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1413936342).