Vorblatt
Ziel(e)
- Verstärkte Förderung von Familien
Viele Menschen befinden sich in einer außergewöhnlich schwierigen Phase. Die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ist ein zentraler Punkt, um Österreich wieder auf die Überholspur und mit neuen Maßnahmen gestärkt aus der Krise zu bringen
Mit diesem Gesetzentwurf sollen Familien finanziell gefördert und deren Kaufkraft gestärkt werden.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Erhöhung der Familienbeihilfe für den September 2020
- Erhöhung der Mittel des Corona-Familienhärtefonds
Im September 2020 soll zusätzlich zur Familienbeihilfe und dem Schulstartgeld eine Einmalzahlung in Höhe von 360 € für jedes Kind gewährt werden. Die Auszahlung wird automationsunterstützt im Wege der Erhöhung der Familienbeihilfe für den September 2020 erfolgen und es ist daher keine gesonderte Antragstellung erforderlich.
Die Mittel des Corona-Familienhärtefonds sollen auf 60 Millionen € erhöht werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Erhöhung der Familienbeihilfe erfolgt durch eine Einmalzahlung für den September 2020 in Höhe von 360 € für jedes Kind.
Die Mittel des Corona-Familienhärtefonds werden auf 60 Millionen € erhöht.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Nettofinanzierung Bund |
‑708.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Die zusätzliche Einmalzahlung zur Familienbeihilfe für den September 2020 kommt allen Familien zu Gute, da sie für jedes Kind gewährt wird.
Die Förderungen aus dem Corona-Familienhärtefonds kommen einkommensschwachen Familien zu Gute.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 beschlossen wird
Einbringende Stelle: |
BMAFJ |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2020 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2020 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen zum Ausgleich der Unterhaltslasten für noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), dazu zählen u.a. die Familienbeihilfe, die Fahrtenbeihilfen, das Kinderbetreuungsgeld (mit dem das System des Lastenausgleichs zum Leistungsausgleich weiterentwickelt wurde) sowie die Aufrechterhaltung der Einnahmenseite des FLAF, wobei die Finanzierung der Leistungen aus dem FLAF nachhaltig sichergestellt werden soll" für das Wirkungsziel "Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten" der Untergliederung 25 Familien und Jugend im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Familien befinden sich infolge der COVID-19-Krise in einer außergewöhnlich schwierigen Phase.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Die Kaufkraft der Familien bliebe unverändert.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Evaluierungsunterlagen und -methode: Auf Basis der Familienbeihilfendatenbank wird im Oktober 2020 die Auszahlungsdimension analysiert.
Die Anträge auf eine Förderung aus Mitteln des Corona-Familienhärtefonds werden evaluiert.
Ziele
Ziel 1: Verstärkte Förderung von Familien
Beschreibung des Ziels:
Familien sollen finanziell verstärkt gefördert werden.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Familienbeihilfe wird auf Basis der letzten Erhöhung ab 1.1.2018 ausbezahlt. Einkommensschwache Familien sind durch die COVID-19-Krise besonders betroffen. |
Die finanzielle Förderung soll für jedes Kind erhöht werden. Einkommensschwache Familien sollen entlastet werden. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Erhöhung der Familienbeihilfe für den September 2020
Beschreibung der Maßnahme:
Im September 2020 soll als Erhöhung der Familienbeihilfe eine Einmalzahlung in Höhe von 360 € für jedes Kind gewährt werden, wobei die Auszahlung wird automationsunterstützt erfolgen soll.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Familienbeihilfe wird auf Basis der letzten Erhöhung ab 1.1.2018 ausbezahlt. |
Die Familienbeihilfe soll für jedes Kind durch eine Einmalzahlung von 360 €, die für den September 2020 zur Auszahlung kommen soll, erhöht werden. |
Maßnahme 2: Erhöhung der Mittel des Corona-Familienhärtefonds
Beschreibung der Maßnahme:
Die Förderungen aus dem Corona-Familienhärtefonds haben für viele Familien eine effektive und hilfreiche Entlastung gebracht. Es zeigt sich aber, dass die Zahl der Antragstellungen wesentlich höher ist, als angenommen, weshalb das vorgesehene Fördervolumen von 30 Millionen € nicht ausreichen wird. Daher sollen die Mittel für den Corona-Familienhärtefonds auf 60 Millionen € erhöht werden.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Einkommensschwache Familien sind durch die COVID-19-Krise besonders betroffen. Der Corona-Familienhärtefonds verfügt nur über 30 Millionen €. |
Im Hinblick auf die höhere Zahl der Antragstellungen, sollen die Mittel des Corona-Familienhärtefonds auf 60 Millionen € erhöht werden, um mehr einkommensschwache Familien finanziell zu entlasten. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Transferaufwand |
708.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
708.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf die Deckung des Unterhaltbedarfs
Die zusätzliche Einmalzahlung zur Familienbeihilfe im September 2020 kommt allen Familien zu Gute, da sie für jedes Kind gewährt wird.
Die Förderungen aus dem Familien-Härteausgleichsfonds kommen einkommensschwachen Familien zu Gute.
Quantitative Auswirkungen auf den Unterhalt von Kindern oder auf die Kinderkosten
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Kinderanzahl (gerundet) |
1.937.000 |
Familienbeihilfendatenbank |
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
708.000 |
|
|
|
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in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Durch Mehreinzahlungen |
25.01.01 Familienbeihilfe |
|
708.000 |
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Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung des Mehrbedarfs für die Einmalzahlung an Familienbeihilfe im September 2020 erfolgt gemäß Artikel V Abs. 4 lit. b BFG 2020 durch Aufbringung von Mehreinzahlungen/-erträge beim Konto 2-8262.745 „Überweisung vom COVID-19 Fonds“.
Der zusätzliche Aufwand für den Corona-Familienhärtefonds wird aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen.
Projekt – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Bund |
708.000.000,00 |
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|
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2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
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Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Erhöhung der Familienbeihilfe |
Bund |
|
678.000.000,00 |
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Corona-Familienhärtefonds/Mittelerhöhung |
Bund |
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30.000.000,00 |
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Die Berechnung wurde auf Basis folgender (gerundeter) Daten vorgenommen:
Anzahl der Kinder in Österreich: 1,8 Millionen
Aufwand: rund 648 Millionen €
Anzahl der Kinder in EU/EWR/Schweiz: 137.000 (mit Durchschnittsfaktor: 0,605)
Aufwand: rund 30 Millionen €
Der Corona-Familienhärtefonds wird um einen Pauschalbetrag von 30 Millionen € erhöht. Die Mittel sind aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bereitzustellen.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 2076121).