Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verstärkte Förderung von Familien

Viele Menschen befinden sich in einer außergewöhnlich schwierigen Phase. Die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ist ein zentraler Punkt, um Österreich wieder auf die Überholspur und mit neuen Maßnahmen gestärkt aus der Krise zu bringen

Mit diesem Gesetzentwurf sollen Familien finanziell gefördert und deren Kaufkraft gestärkt werden.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Erhöhung der Familienbeihilfe für den September 2020

-       Erhöhung der Mittel des Corona-Familienhärtefonds

Im September 2020 soll zusätzlich zur Familienbeihilfe und dem Schulstartgeld eine Einmalzahlung in Höhe von 360 € für jedes Kind gewährt werden. Die Auszahlung wird automationsunterstützt im Wege der Erhöhung der Familienbeihilfe für den September 2020 erfolgen und es ist daher keine gesonderte Antragstellung erforderlich.

Die Mittel des Corona-Familienhärtefonds sollen auf 60 Millionen € erhöht werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Erhöhung der Familienbeihilfe erfolgt durch eine Einmalzahlung für den September 2020 in Höhe von 360 € für jedes Kind.

Die Mittel des Corona-Familienhärtefonds werden auf 60 Millionen € erhöht.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Nettofinanzierung Bund

‑708.000

0

0

0

0

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Die zusätzliche Einmalzahlung zur Familienbeihilfe für den September 2020 kommt allen Familien zu Gute, da sie für jedes Kind gewährt wird.

Die Förderungen aus dem Corona-Familienhärtefonds kommen einkommensschwachen Familien zu Gute.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 beschlossen wird

 

Einbringende Stelle:

BMAFJ

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen zum Ausgleich der Unterhaltslasten für noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), dazu zählen u.a. die Familienbeihilfe, die Fahrtenbeihilfen, das Kinderbetreuungsgeld (mit dem das System des Lastenausgleichs zum Leistungsausgleich weiterentwickelt wurde) sowie die Aufrechterhaltung der Einnahmenseite des FLAF, wobei die Finanzierung der Leistungen aus dem FLAF nachhaltig sichergestellt werden soll" für das Wirkungsziel "Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten" der Untergliederung 25 Familien und Jugend im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Familien befinden sich infolge der COVID-19-Krise in einer außergewöhnlich schwierigen Phase.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Kaufkraft der Familien bliebe unverändert.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Auf Basis der Familienbeihilfendatenbank wird im Oktober 2020 die Auszahlungsdimension analysiert.

Die Anträge auf eine Förderung aus Mitteln des Corona-Familienhärtefonds werden evaluiert.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verstärkte Förderung von Familien

 

Beschreibung des Ziels:

Familien sollen finanziell verstärkt gefördert werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Familienbeihilfe wird auf Basis der letzten Erhöhung ab 1.1.2018 ausbezahlt.

Einkommensschwache Familien sind durch die COVID-19-Krise besonders betroffen.

Die finanzielle Förderung soll für jedes Kind erhöht werden.

Einkommensschwache Familien sollen entlastet werden.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Erhöhung der Familienbeihilfe für den September 2020

Beschreibung der Maßnahme:

Im September 2020 soll als Erhöhung der Familienbeihilfe eine Einmalzahlung in Höhe von 360 € für jedes Kind gewährt werden, wobei die Auszahlung wird automationsunterstützt erfolgen soll.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Familienbeihilfe wird auf Basis der letzten Erhöhung ab 1.1.2018 ausbezahlt.

Die Familienbeihilfe soll für jedes Kind durch eine Einmalzahlung von 360 €, die für den September 2020 zur Auszahlung kommen soll, erhöht werden.

 

Maßnahme 2: Erhöhung der Mittel des Corona-Familienhärtefonds

Beschreibung der Maßnahme:

Die Förderungen aus dem Corona-Familienhärtefonds haben für viele Familien eine effektive und hilfreiche Entlastung gebracht. Es zeigt sich aber, dass die Zahl der Antragstellungen wesentlich höher ist, als angenommen, weshalb das vorgesehene Fördervolumen von 30 Millionen € nicht ausreichen wird. Daher sollen die Mittel für den Corona-Familienhärtefonds auf 60 Millionen € erhöht werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Einkommensschwache Familien sind durch die COVID-19-Krise besonders betroffen. Der Corona-Familienhärtefonds verfügt nur über 30 Millionen €.

Im Hinblick auf die höhere Zahl der Antragstellungen, sollen die Mittel des Corona-Familienhärtefonds auf 60 Millionen € erhöht werden, um mehr einkommensschwache Familien finanziell zu entlasten.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Transferaufwand

708.000

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

708.000

0

0

0

0

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf die Deckung des Unterhaltbedarfs

Die zusätzliche Einmalzahlung zur Familienbeihilfe im September 2020 kommt allen Familien zu Gute, da sie für jedes Kind gewährt wird.

Die Förderungen aus dem Familien-Härteausgleichsfonds kommen einkommensschwachen Familien zu Gute.

 

Quantitative Auswirkungen auf den Unterhalt von Kindern oder auf die Kinderkosten

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Kinderanzahl (gerundet)

1.937.000

Familienbeihilfendatenbank

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

708.000

 

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2020

2021

2022

2023

2024

Durch Mehreinzahlungen

25.01.01 Familienbeihilfe

 

708.000

 

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung des Mehrbedarfs für die Einmalzahlung an Familienbeihilfe im September 2020 erfolgt gemäß Artikel V Abs. 4 lit. b BFG 2020 durch Aufbringung von Mehreinzahlungen/-erträge beim Konto 2-8262.745 „Überweisung vom COVID-19 Fonds“.

Der zusätzliche Aufwand für den Corona-Familienhärtefonds wird aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen.

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2020

2021

2022

2023

2024

Bund

708.000.000,00

 

 

 

 

 

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Erhöhung der Familienbeihilfe

Bund

 

678.000.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Corona-Familienhärtefonds/Mittelerhöhung

Bund

 

30.000.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Berechnung wurde auf Basis folgender (gerundeter) Daten vorgenommen:

Anzahl der Kinder in Österreich: 1,8 Millionen

Aufwand: rund 648 Millionen €

Anzahl der Kinder in EU/EWR/Schweiz: 137.000 (mit Durchschnittsfaktor: 0,605)

Aufwand: rund 30 Millionen €

Der Corona-Familienhärtefonds wird um einen Pauschalbetrag von 30 Millionen € erhöht. Die Mittel sind aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bereitzustellen.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 2076121).