Einmalige Unterstützung von Zeitungen und Zeitschriften
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundeskanzleramt |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2020 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2020 |
|
Vorblatt
Problemanalyse
Auch die wirtschaftliche Lage und die Einnahmensituation der österreichischen Medienlandschaft wurde durch die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie schwer beeinträchtigt. Aus diesem Grund sollen in Ergänzung der bereits mit BGBl. I Nr. 24/2020 veranlassten besonderen Unterstützungsmaßnahmen für ausgewählte Erscheinungsformen von Medien die bisher nicht ausreichend berücksichtigten Medienprodukte eine einmalige Förderung erhalten.
Ziel(e)
Sicherung der Anbietervielfalt in der österreichischen Medienlandschaft
Inhalt
Festlegung der Förderkriterien für die einmalige Gewährung der Förderung
Nullszenario und allfällige Alternativen
Keine sachliche Alternative ohne das Risiko der Beeinträchtigung der Medienvielfalt
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Keine Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Der Entwurf sieht in Anbetracht der Krisensituation einmalige Maßnahmen vor, denen keine Vorschriften des Unionsrechts entgegenstehen.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung
Der Entwurf regelt keine Vorgänge der Datenverarbeitung und die Verpflichtung zur Übermittlung von Angaben durch die Medieninhaber dient der Erfüllung der Aufgaben durch die die Förderungen gewährende Stelle.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
Die Regelung sieht einmalig für das Jahr 2020 eine Auszahlung von insgesamt 3 Mio. Euro, die der KommAustria aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen sind, vor. Der für die Vollziehung zu bestreitende Aufwand kann im Rahmen der Finanzierung der Tätigkeit der KommAustriaihr durch den aus Bundesmitteln bestrittenen Finanzierungsanteil bewältigt werden.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen
Das Vorhaben hat keine generellen und wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten, sondern es normiert Anforderungen an die Antragstellung durch die betroffenen Medieninhaber, um eine rasche Vollziehung und Abwicklung der Förderungen sicherzustellen
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Das Vorhaben hat keine belastenden finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen, sondern dient der Gewährung zusätzlicher finanzieller Mittel.
Auswirkungen für Länder und Gemeinden
Keine
Auswirkungen auf die Umwelt
Keine
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt.