Entschließung

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (Ärztegesetz-Novelle 2020)

Die Bundesministerin/Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat bis längstens 30. Juni 2021 den Entwurf einer datenschutzkonformen Regelung, die sich auf den Zugang der Länder und/oder der Landesgesundheitsfonds von entsprechend zu definierenden Daten (samt deren Verarbeitung) aus der Ärzteliste und der Ausbildungsstellenverwaltung der Österreichischen Ärztekammer, die vor allem für die Planung der Landesgesundheitsfonds zur Erstellung der regionalen Strukturpläne Gesundheit und zur Qualitätssicherung erforderlich sind, bezieht, vorzulegen.