294 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 707/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z 1 und 3:

Wie in den Jahren 2017 und 2019 soll auch im Jahr 2021 ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festgelegt werden, um nach wie vor bestehende Preisunterschiede zwischen wirkstoffgleichen Arzneispezialitäten zu verringern.

Zu Z 2:

Nach § 733 Abs. 12 ASVG in der Fassung des Art. 20 Z 1b des 2. Finanz-Organisationsreformgesetzes müsste der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) den Krankenversicherungsträgern die offenen Beiträge sofort mit Insolvenzeröffnung zahlen und nicht wie bisher im Rahmen der Jahresabrechnung.

Dies würde sowohl organisatorisch als auch abrechnungstechnisch einen sehr großen Aufwand verursachen. Wenn die Zahlungen bereits vor Kenntnis der Quote erfolgen müssten, wäre eine dauerhafte Auf- und Gegenrechnung erforderlich und würde der Prüfaufwand wesentlich erhöht. Die Krankenversicherungsträger müssten die bestehenden Abrechnungssysteme umgehend mit erheblichem Aufwand umstellen.

Mit der vorgeschlagenen Änderung soll ermöglicht werden, die offenen Beiträge vom IEF wie bisher im Rahmen der Jahresabrechnung an die Krankenversicherungsträger zu zahlen.

Um Probleme zu vermeiden, soll diese zurzeit noch nicht kundgemachte Änderung zeitgleich mit den übrigen Änderungen des § 733 ASVG in Kraft treten.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriela Schwarz der Abgeordnete Rudolf Silvan sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 06 30

                               Gabriela Schwarz                                                          Mag. Gerhard Kaniak

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann