299 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über die Regierungsvorlage (222 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF-G) geändert wird

Derzeit ist für die Gewährung von Zuwendungen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF-G), BGBl. I Nr. 67/2006, das vereinfachte Genehmigungsverfahren gemäß § 8 Abs. 4 AÖF-G (gemeinsame Zustimmung von zwei Kuratoriumsmitgliedern) nur bis zur Betragsgrenze von 1 000 € pro Jahr und Zuwendungsempfänger bzw. -empfängerin möglich. Darüberhinausgehende Beträge erfordern Beschlüsse des gesamten Kuratoriums, das jedoch nur zwei Mal pro Jahr zusammentritt.

Die in § 8 Abs. 4 AÖF-G vorgesehene Betragsgrenze von 1 000 €, die seit 2006 besteht, entspricht nicht mehr der seitdem erfolgten Preisentwicklung. Dadurch entsteht bei der Abwicklung von Zuwendungen aus dem Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) eine nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung. Dementsprechend soll eine Erhöhung der Betragsgrenze auf maximal 1 500 € pro Jahr und Zuwendungsempfänger bzw. –empfängerin erfolgen.

Kompetenzgrundlage:

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 2 B‑VG („äußere Angelegenheiten mit Einschluss der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland, insbesondere Abschluss von Staatsverträgen, unbeschadet der Zuständigkeit der Länder nach Art. 16 Abs. 1“)

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Nico Marchetti, Petra Bayr, MA MLS und MMMag. Dr. Axel Kassegger sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (222 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 06 30

                                  Nico Marchetti                                                   Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau