301 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 569/A(E) der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung eines österreichischen zivilen Friedensdienstes als Instrument aktiver Friedenspolitik

Die Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 ist die Einrichtung eines österreichischen zivilen Friedensdienstes im Rahmen der Aktivitäten des BMEIA vorgesehen. Im Regierungsprogramm bekannte sich die Republik Österreich erneut als „internationaler Vorreiter beim Menschenrechtsschutz und in der Friedenspolitik, und als Ort des Dialogs“ sowie zu einem verstärkten Engagement „für Projekte zur zivilen Krisenprävention und Konfliktlösung“. Zudem wird im Regierungsprogramm 2020 -2024 erneut die unverzichtbare Einbindung der Zivilgesellschaft vor allem im Bereich des Menschenrechtsschutzes und der Konfliktprävention betont.

In Deutschland wurde der ZFD 1999 eingeführt und hat sich seitdem zu einem Erfolgsmodell für weltweite Friedensförderung entwickelt. Das deutsche Modell kann Österreich als Vorbild und Orientierungshilfe dienen.

Der Zivile Friedensdienst (ZFD) soll als eigenständiges Instrumentarium einer aktiven österreichischen Außenpolitik für zivile Gewalt- und Krisenprävention sowie aktive Friedensförderung in Konflikt- und Krisenregionen dienen. Wesentlich ist die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen österreichischen Friedens- und Entwicklungsorganisationen gemeinsam mit lokalen Partnerorganisationen, und die Förderung dieser Zusammenarbeit durch die Bundesregierung. Ziel ist es, den Entsendeorganisationen und ihren Fachkräften zu ermöglichen, langfristig die lokale Bevölkerung, heimische Fachkräfte und Partnerorganisationen im Aufbau und der Stärkung von rechtsstaatlichen und demokratischen Strukturen des Dialogs, der Versöhnung und der Kooperation zu unterstützen und damit inklusive und nachhaltige Friedensprozesse und den Menschenrechtsschutz zu fördern.

Der ZFD soll friedenspolitische Instrumente des Staates und internationaler Organisationen nicht ersetzen, sondern ergänzen, und inklusive, von der Zivilgesellschaft getragene Friedensprozesse ermöglichen, um wieder ein friedliches Zusammenleben in einem Umfeld politischer und sozialer Stabilität zu ermöglichen.

Ein österreichischer ZFD wird die historische Rolle der Republik Österreich als neutrales Land mit jahrzehntelanger Tradition als Brückenbauerin für mehr Frieden und Sicherheit mit neuem Leben erfüllen.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Susanne Fürst, Henrike Brandstötter, Eva Maria Holzleitner, BSc und Dr. Helmut Brandstätter.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N dagegen: F) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 06 30

                          Dr. Ewa Ernst-Dziedzic                                            Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau