308 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung

über die Regierungsvorlage (239 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (Forschungsfinanzierungsgesetz – FoFinaG) erlassen wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das IST-Austria-Gesetz, das OeAD-Gesetz und das ÖAW-Gesetz geändert werden (Forschungsfinanzierungsnovelle 2020)

Bereits das Regierungsprogramm 2017-2022 hat eine Gesamtforschungsstrategie vorgesehen, mit einem Pakt für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Pakt), einem Forschungsfinanzierungsgesetz und der Erhöhung der Forschungsausgaben des Bundes als Kernelementen. Das Regierungsprogramm 2020-2024 führt die Bestrebungen zur Normierung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes fort. Die gegenständliche Regierungsvorlage trägt diesen Bestrebungen Rechnung. Im Sinne einer langfristigen Finanzierungs- und Planungssicherheit normiert der darin enthaltene Gesetzesvorschlag die Definition der zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen, die Einführung eines nach Beschlussfassung des für die dreijährige Paktperiode geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes zu beschließenden FTI-Pakts, der insbesondere die strategischen Schwerpunkte der zentralen Einrichtungen in Form eines Beschlusses der Bundesregierung festlegen und insofern zentral zur Umsetzung der FTI-Strategie beitragen soll, sowie den Abschluss von dreijährigen Leistungs- bzw. Finanzierungsvereinbarungen mit den zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen.

Dieser Aufbau lehnt sich an internationale „good practice“-Beispiele wie die schweizerische Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation sowie den deutschen Pakt für Forschung und Innovation an. Hervorzuheben ist insbesondere die durch das Forschungsfinanzierungsgesetz gewonnene erhöhte Finanzierungs- und Planungssicherheit für die zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen.

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 01. Juli 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, die Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Dr. Elisabeth Götze, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Katharina Kucharowits, Dr. Josef Smolle und Süleyman Zorba sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innnovation und Technologie Leonore Gewessler, BA, und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zu § 10 Abs. 2 Z 4 und 6 FoFinaG sowie zu § 9 AWSG eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu Z 1 (§ 10 Abs. 2 Z 4 FoFinaG):

Die Änderung dient der Klarstellung, dass auch für die Gesamtbeauftragung § 60 Abs. 5 zweiter Satz BHG 2013 anzuwenden ist.

Zu Z 2 (§ 10 Abs. 2 Z 6 FoFinaG):

Die Änderung dient der Klarstellung, dass auch für die Gesamtbeauftragung § 60 Abs. 5 zweiter Satz BHG 2013 anzuwenden ist.

Zu Z 3 (§ 9 Abs. 4 AWSG):

Eine steuerrechtliche Besserstellung gegenüber dem Status quo ist für die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht zwingend gewährleistet, weshalb Abs. 4 zu streichen wäre.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

 

Ein weiterer im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag zu § 1 Abs. 1 FoFinaG fand keine Mehrheit (dafür: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Ferner beschloss der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung einstimmig folgende Feststellungen zu § 1 Abs. 1 Z 3 FoFinaG:

„Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass die Governance der wichtigsten Förderinstitute verbessert werden soll, dies auch durch eine ‚enge Abstimmung mit den verantwortlichen Ministerien zu strategischer Zielsetzung und gesamtgesellschaftlichen Prioritäten (aufbauend auf FTI-Strategie und Standortstrategie) bei verstärkter Autonomie in der operativen Umsetzung. Weg von zahlreichen Einzelprogrammen hin zu größeren Programmen‘.

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung geht davon aus, dass Verwaltungsvereinfachung bei der Bereitstellung von Bundesmitteln zur Ausführung und Förderung von FTI sowie die Erhöhung der Effizienz in den Umsetzungsstrukturen ‚durch die Schaffung kritischer Programmgrößen im Verhältnis zum Förderzweck und übersichtlicher Förderportfolios bei Erhöhung der operativen Autonomie der zentralen Forschungsförderungseinrichtungen erfolgen soll‘.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 07 01

                             Mag. Eva Blimlinger                                                 Eva-Maria Himmelbauer, BSc

                                 Berichterstatterin                                                              Obmannstellvertreterin