309 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung

über die Regierungsvorlage (289 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Tierversuchsgesetz 2012 geändert wird

Der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf dient der Anpassung der österreichischen Rechtslage an die Verordnung (EU) 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 und der Richtlinie 86/278/EWG hinsichtlich der darin vorgesehenen Änderungen der Tierversuchs-Richtlinie 2010/63/EU sowie der Behebung von der Europäischen Kommission beanstandeter Mängel bei der Umsetzung dieser Richtlinie.

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 01. Juli 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, die Abgeordneten Dr. Werner Saxinger, MSc, und Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (289 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 07 01

                              Dr. Elisabeth Götze                                                  Eva-Maria Himmelbauer, BSc

                                 Berichterstatterin                                                              Obmannstellvertreterin