320 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (285 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 02. Juli 2020 auf Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Parallel zur Verlängerung der Rahmenfrist und höchstmöglichen Dauer der Bildungskarenz oder Bildungszeit in § 81 AlVG werden die entsprechenden Bestimmungen im AVRAG geändert, um Anpassungen der Vereinbarungen über Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für eine Verlängerung einer aufrecht bestehenden Vereinbarung als auch für deren Fortsetzung nach einer allfälligen Corona-bedingten Unterbrechung (Beendigung und Vereinbarung der Fortsetzung).

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Tanja Graf, Fiona Fiedler, BEd, Alois Stöger, diplômé, Norbert Sieber, Ing. Markus Vogl, Julia Elisabeth Herr, Rebecca Kirchbaumer, Mag. Christian Drobits, Dr. Gudrun Kugler, Bedrana Ribo, MA, Michael Schnedlitz, die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 07 02

                              Mag. Markus Koza                                                              Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann