325 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 646/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbildungsgarantie für junge Menschen in Zeiten von Corona

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wir befinden uns am Beginn der größten Wirtschaftskrise seit den 1930er Jahren. Die Auswirkungen am heimischen Arbeitsmarkt – auch aufgrund der katastrophalen Regierungsperformance in Österreich – sind schon jetzt dramatisch. Die Zahl der arbeitslosen Menschen in Österreich ist binnen weniger Wochen um rund 200.000 gestiegen. 1,2 Millionen Menschen befinden sich in Kurzarbeit. Ob alle davon in den Arbeitsmarkt zurückkehren können, bleibt zu bezweifeln.

Besonders betroffen sind schon heute die jungen Menschen in unserem Land: Bei jenen unter 25 hat sich die Arbeitslosigkeit mehr als verdoppelt. Und der nächste harte Schlag wartet schon: tausende Jugendliche werden unter den jetzigen Voraussetzungen im September keine Lehre beginnen können. Viele Unternehmen verhängen aufgrund der unsicheren Lage einen Aufnahmestopp. ExpertInnen gehen davon aus, dass im Herbst zwischen 7.000 und 8.000 Lehrstellen fehlen werden.

Die geplanten Maßnahmen der Regierung reihen sich in die schon getroffenen Maßnahmen ein: Plakative Überschriften statt echter Hilfe. Auch hier gilt: Die Regierung will das Problem nicht lösen, sie will es wegkommunizieren. Der Lehrstellenmangel wird nicht behoben, er wird von Seiten der Regierung geleugnet werden.

Es ist aller höchste Zeit zu handeln. Die Regierung muss allen betroffenen Jugendlichen, die in der Wirtschaft nicht unterkommen, einen entsprechen Lehrplatz anbieten – entweder in einer überbetrieblichen Lehrwerkstatt oder direkt beim Bund. Dafür ist eine entsprechende Aufstockung der Lehrstellen im Bund bzw. in den überbetrieblichen Lehrwerkstätten notwendig.

Rasch muss auch die von schwarz-blau abgeschaffte Ausbildungsgarantie wieder aktiviert werden. Junge Menschen unter 25 müssen eine entsprechende Ausbildung zur Verfügung gestellt bekommen. Wir alle wissen, wer nur über einen Pflichtschulabschluss verfügt, ist vergleichsweise öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Ausbildungsgarantie bis 25 qualifiziert junge Menschen für den Arbeitsmarkt und schützt sie am besten davor, keine Arbeit zu finden. Für die jungen Menschen in diesem Land ist es daher immens wichtig, die Ausbildungsgarantie wiedereinzuführen.

Unter schwarz-blau wurden auch die Lehrlingsentschädigungen – in den überbetrieblichen Lehrwerkstätten – für ältere Lehrlinge halbiert. Diese Halbierung muss die Regierung sofort zurücknehmen, weil sie nicht nur eine Diskriminierung darstellt, sondern gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten völlig ungerechtfertigt ist. “

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juli 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Julia Elisabeth Herr die Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Tanja Graf, Bedrana Ribo, MA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Markus Koza und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen keine Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Ferner beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G,
dagegen: S, F, N) folgende Feststellung:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales unterstützt die im Rahmen der COVID19-Krise zur Sicherung der Ausbildung junger Menschen und der Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit bereits getroffenen oder in Aussicht genommenen Maßnahmen der Bundesregierung, darunter

-       Eigene COVID-Hotline für Lehrlinge, deren Eltern bzw. Ausbilderinnen und Ausbilder, über die rd. 600 Beratungsgespräche hauptsächlich zu den Themen Lehrabschlussprüfung bzw. COVID­Auswirkungen auf die Berufsschule geführt wurden.

-       Kurzarbeit ist erstmalig auch für Lehrlinge ermöglicht worden, wobei eine Nettoersatzrate von 100% umgesetzt wurde.

-       Aufgrund behördlicher Schließungen fanden von Mitte März bis Anfang Mai keine Lehrabschlussprüfungen statt. Für Lehrlinge, die dadurch einen Einkommensentgang erlitten haben (z.B. durch verzögerte kollektivvertragliche Besserentlohnung aufgrund der positiv absolvierten LAP) steht ein Entschädigungstopf zur Verfügung.

-       2.000 € Lehrlingsbonus

-        pro betrieblichem Lehranfänger für den Ausbildungsbetrieb, die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen. Tranche 1 nach Abschluss des Lehrvertrags, Tranche 2 nach Ablauf der Probezeit (3 Monate). Im Falle der Auflösung des Ausbildungsverhältnisses in der Probezeit, ist die erste Tranche zurückzuzahlen.

-        Der Lehrvertrag muss zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 unterzeichnet werden, das Ausbildungsverhältnis muss dabei im Jahr 2020 begonnen werden.

-        Übernahmen aus der überbetrieblichen Ausbildung werden bis 31. März 2021 gefördert.

-        Anträge sind seit 1. Juli 2020 über die Lehrlingsstellen möglich.

-       Eine bedarfsgerechte Aufstockung der ÜBA-Plätze für das Ausbildungsjahr 2020/21 ist in Planung und wird vom AMS umgesetzt. Dafür laufende Beobachtung der Daten und Prognosen mit Hilfe verschiedener Forschungsinstitute.

-       Ebenso wird auch bedarfsgerecht das Angebot in anderen Qualifizierungen wie z.B. Stiftungen weiter ausgebaut.

-       Taskforce Jugendbeschäftigung: jedem Jugendlichen ein betrieblicher, überbetrieblicher oder schulischer Ausbildungsplatz.

-       Ausbildungspflicht ist aufrecht, jedem Jugendlichen wird ein individuelles Maßnahmenpaket aus Angeboten des AMS, des SMS und der betrieblichen Lehrstellenförderung zur Verfügung gestellt.

-       Junge Erwachsene, die beim AMS gemeldet sind und höchstens einen Pflichtschulabschluss haben, erhalten auch jetzt im Sinne der Ausbildungsgarantie bis 25 ein Qualifizierungsangebot.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 07 02

                              Mag. Markus Koza                                                              Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann