332 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 731/A(E) der Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Sabine Schatz,
Mag. Georg Bürstmayr, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Untersagung der Feier im Gedenken an das „Massaker von Bleiburg“

Die Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Sabine Schatz, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Alljährlich wird im Mai im Raum Bleiburg/Pliberk durch den Verein ‚Bleiburger Ehrenzug‘ eine Feier zum Gedenken an das historisch höchst umstrittene sogenannte ‚Massaker von Bleiburg‘ im Jahr 1945 organisiert. Seit 2003 wurde der Veranstaltungsort auf dem Loibacher Feld vom Verein ‚Bleiburger Ehrenzug‘ massiv ausgebaut (Bühne, Soldatenfriedhof). Bei dem mittlerweile stark ausgeweiteten Treffen auf dem Loibacher Feld treten neonazistische und faschistische Gruppen immer stärker in Erscheinung.

Die Veranstalter ziehen sich seit Jahren auf das Argument zurück, dass die Feierlichkeiten auf einem Privatgrundstück stattfinden und erklären, dass sie religiösen Charakter hätten, nicht zuletzt auch um die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes zu umgehen. 2019 wurde den Veranstaltern die Erlaubnis für die Abhaltung einer Gedenkmesse auf einem privaten Grundstück von der Diözese Gurk entzogen. Die katholischen Kirchenvertreter in Gurk fanden deutliche Worte: ‚Die Analyse der Gedenkfeier 2018 habe demnach gezeigt, dass die im Vorfeld vom damaligen Kärntner Bischof Alois Schwarz als Bedingung für die Erlaubnis zur Messe festgelegten Auflagen und Vorgaben zum überwiegenden Teil nicht eingehalten wurden bzw. werden konnten', begründet der damalige Diözesanadministrator Dr. Engelbert Guggenberger die Entscheidung in einem Schreiben an die Kroatische Bischofskonferenz. Die heilige Messe am Loibacher Feld sei, Teil einer Veranstaltung, die politisch instrumentalisiert und Teil eines politisch-nationalen Rituals ist, das einer selektiven Wahrnehmung und Deutung von Geschichte dient‘.‘[1]

Nachdem die Diözese Gurk dem Antrag der Kroatischen Bischofskonferenz 2019 erstmals die Zustimmung verweigerte, wurde die Veranstaltung erstmals seit 2003 als politische Kundgebung und nicht als religöse Feier abgehalten. Die Geschichtsverzerrung, Verharmlosung und Glorifizierung des faschistischen Ustascha-Regimes kann aktuell als zentraler Charakter der Veranstaltung am Loibacher Feld bezeichnet werden und als Ziel der Veranstalter. Fotos dokumentieren die faschistische Aufmachung und Gesinnung einer nicht unbeträchtlichen Zahl der Besucherinnen und Besuchern und die zur Schau gestellten Abzeichen. [2]

Im Gedenkjahr 2020 war aufgrund der Wahlen zum kroatischen Parlament (Sabor) und aufgrund des 75. Jubiläums des Kriegsendes wieder eine großangelegte Feier mit mehreren zehntausenden Besuchern erwartet worden, jedoch fiel die Teilnehmerzahl auf Seiten der ultranationalistisch-faschistischen Sympathisanten aufgrund der COVID-19-Pandemie dieses Jahr sehr gering aus.

Darüber hinaus fand am 16. Mai 2020 eine Gedenkmesse (‚Messe für Bleiburg‘) statt, die vom Kardinal Vinko Puljić in der Herz-Jesu-Kathedrale in Sarajevo veranstaltet wurde. Diese Messe führte zu heftigen Protesten und Gegenprotesten tausender Menschen, vieler politischer Parteien, des Bürgermeisters von Sarajevo, der serbisch-orthodoxen Kirche und jüdischer Verbände[3].  Gegen die Abhaltung der Gedenkmesse wurde auch von Seiten Israels[4] und der US-Botschaft in Bosnien und Herzegowina[5] protestiert. [6]

Die Abhaltung einer sog. ‚Messe für Bleiburg‘ in Sarajevo mit ausdrücklichem Österreichbezug schadet der Reputation Österreichs als demokratischer Republik und unterminiert den antifaschistischen und antitotalitären Grundkonsens. Die Gedenkfeier stößt auch in Kärnten und darüber hinaus auf stetig wachsendes Unverständnis.

Für 2021 ist - wie auch in den Vorjahren - wieder mit einem Massenaufgebot an ultra-nationalistisch-faschistischen Teilnehmern aus Kroatien zu rechnen. Damit läuft Österreich Gefahr, erneut Schauplatz der größten faschistischen Veranstaltung Europas zu werden und Ewiggestrigen eine Bühne für das Zur­Schau-Tragen und Weitertradieren von rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Gedankengutes zu bieten, welche die Naziideologie verherrlichen und die NS-Opfer verhöhnen.

Im Gedenkjahr 2020, 75 Jahre nach der Befreiung Österreichs, wird die Bundesregierung politisch daran gemessen, ob sie verantwortungsvoll mit den Lehren aus dem Zweiten Weltkrieg umgeht und ein Zeichen gegen die politische Vereinnahmung der Feierlichkeiten zu setzen gewillt ist.

Grundstücksankäufe

Durch intensive Bemühungen des ‚Bleiburger Ehrenzuges‘ wurden mit dem ersten Grundstücksankauf 1965 erste infrastrukturellen Voraussetzungen für die Durchführung von ultranationalistisch-faschistischen Gedenkfeiern auf privatem Grund geschaffen.

Der Ausbau der sogenannten Gedenkstätte erfolgte sukzessive bis zur Errichtung einer Bühne und einem Bereich für zehntausende Besucher, wobei eindeutige Hinweise dafürsprechen, dass die tatsächlichen Vorgangsweisen (Grundteilungsgenehmigungen, Widmungsänderungen auf landwirtschaftlichem Grund, Errichtung von Bauwerken und einer als Friedhof bezeichneten Anlage mitten in den Feldern und nachträgliche Erweiterungen) Zielbestimmungen des Kärntner-Grundverkehrsgesetzes widersprechen
(zB kein Erwerb durch Ausländer, weitere landwirtschaftliche Nutzung von Landwirtschaftlichen Flächen).

Nunmehr soll ein weiterer landwirtschaftlicher Grund unmittelbar neben dem Veranstaltungsgelände (Grundstück Nr. 860 eingetragen in der EZ 2, der KG 76021 Unterloibach im Ausmaß von 18.303 m2 für das ‚Gedenken an die Bleiburger Tragödie‘ an Verein ‚Bleiburger Ehrenzug-Pocasni bleiburski vod‘ mit Sitz in Klagenfurt (ZVR-Zahl 8511195741) verkauft werden.

Weiters soll sich der ‚Bleiburger Ehrenzug- PBV - (Pocasni bleiburski vod)‘ für den Erwerb des ehemaligen Gasthauses, Bleiburg, Gutensteinerstrasse 5 (welches 1921 Abstimmungslokal der Kärntner Volksabstimmung war) interessieren, um dort ein ‚Museum‘ einzurichten.

Der Zweck dieser Vorhaben scheint eine abermalige Erweiterung der Infrastruktur für ultranationalistisch-faschistische Gedenkfeiern an das ‚Massaker von Bleiburg‘ und Verbreitung eines ultranationalistisch-faschistischen Gedankenguts zu sein.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 06. Juli 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Peter Weidinger die Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper,
Sabine Schatz, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Philip Kucher,
Mag. Georg Bürstmayr und der Ausschussobmann Abgeordneter Karl Mahrer.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Peter Weidinger, Sabine Schatz, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Evaluierung der Symbole­Bezeichnungs-Verordnung hinsichtlich Symbolen der Ustascha-Gruppierung eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

Vorbemerkungen:

Das Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz), BGBl. I Nr. 103/2014, wurde geschaffen, um die Verwendung von Symbolen und anderen Darstellungen von Gruppierungen, die terroristische Verbrechen und vergleichbare Taten begehen, die klar im Widerspruch zu den Werten einer demokratischen Gesellschaft und dem Gedanken der Völkerverständigung stehen, in Österreich zu verbieten.

Mit der Novelle BGBl. I Nr. 2/2019 wurden auch Symbole der Gruppierung Ustascha in den Katalog des Symbolegesetzes aufgenommen.

Die Erläuterungen der Regierungsvorlage führten dabei in Bezug auf die Symbole der Ustascha aus:

‚Durch den Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, BGBl. Nr. 152/1955, verpflichtete sich Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg, alle nationalsozialistischen Organisationen aufzulösen und keine Wiederbetätigung von nationalsozialistischen und faschistischen Organisationen zuzulassen (vgl. Art. 9 und 10). Kurz darauf wurde in Österreich ein umfassendes und strenges Verbotsgesetz (Verbotsgesetz 1947, StGBl. Nr. 13/1945) verabschiedet und somit die Entnazifizierung in Österreich gesetzlich geregelt. Das Verbotsgesetz 1947, das – im Gegensatz zum Strafgesetzbuch (StGB), BGBl. Nr. 60/1974, und anderen Normen des Nebenstrafrechts – im Verfassungsrang steht, normiert etwa das Verbot, Vereine oder Parteien, die das Gedankengut oder die Ideologie des Nationalsozialismus weiterführen, zu gründen oder zu unterstützen. Darunter fallen beispielsweise die Gründung von nationalsozialistischen Verbindungen, das Anwerben von Mitgliedern für eine solche Verbindung oder auch die bloße Beteiligung daran. Zudem ist bei Strafe jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus, dh. jedes nach außen hin in Erscheinung tretende Verhalten, das eine auf Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn hinweisende Tendenz erkennen lässt, verboten. Das bedeutet, dass jede Form der Gutheißung, Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts oder sonstiger Verbrechen des NS-Regimes gegen das Gesetz verstößt. Mit dem Abzeichengesetz 1960, BGBl. Nr. 84/1960, wurde außerdem in Österreich das öffentliche Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen oder Uniformteilen verbotener Organisationen (so zB nationalsozialistischer Organisationen iSd Verbotsgesetzes 1947) unter (Verwaltungs-)Strafe gestellt. In den vergangenen Jahren ist das Abzeichengesetz 1960 jedoch etwa dann, wenn faschistische Symbole von in Österreich nicht verbotenen Gruppierungen (zB Organisationen) zur Schau gestellt wurden, oftmals an seine Grenzen gestoßen.

Das jährliche ‚Ustascha-Treffen‘ in Bleiburg verdeutlicht die Problematik:

Die im Jahr 1929 gegründete kroatische Ustascha-Bewegung, deren Ziel es war, die Unabhängigkeit Kroatiens mit terroristischen Methoden zu erkämpfen, orientierte sich an den Vorbildern Mussolini und Hitler und herrschte in Kroatien von 1941 bis 1945 als Handlangerin der deutschen Nazis und der italienischen Faschisten. Im Jahr 1941 konnte die Ustascha mit Unterstützung der Achsenmächte die Macht im neu gegründeten ‚Unabhängigen Staat Kroatien‘ (NDH) übernehmen.

Dieser NaziVasallenstaat regierte als totalitäre Diktatur, erließ Rassengesetze und errichtete Konzentrationslager nach dem Vorbild des deutschen Reiches. Das Ustascha-Regime war für den Genozid an verschiedenen ethnischen Gruppen, besonders an Serben, Juden und Roma, sowie für die Ermordung zahlreicher politischer Oppositioneller verantwortlich. Der Ustascha-Staat blieb bis zum Jahr 1945 Verbündeter des Deutschen Reichs und entsandte auch Truppen zur Unterstützung des deutschen Feldzugs gegen die Sowjetunion.

Im Jahr 1945 – nach der Kapitulation von Nazi-Deutschland – ergaben sich vor den Truppen Titos zurückweichende Soldaten der Ustascha-Miliz des faschistischen NDH, die auf Seiten der deutschen Wehrmacht gekämpft hatten, samt ihren Familienangehörigen nahe Bleiburg den Briten. Sie wurden von den britischen Streitkräften an die kommunistischen Tito-Einheiten übergeben. Tausende Menschen wurden in Folge ermordet.

Im Zusammenhang mit den Ereignissen nach Kriegsende in Südkärnten findet auf dem Loibacher Feld jährlich eine kirchlich geprägte Gedenkveranstaltung mit tausenden Menschen statt. Auch wenn die jährlichen Gedenkfeiern in Bleiburg vordergründig den unschuldigen kroatischen Opfern der Vergeltung seitens der Einheiten Titos gewidmet sind, wurden diese in den vergangenen Jahren immer mehr zu einer Veranstaltung von neonazistischen Gruppierungen aus Kroatien sowie anderen Teilen Europas. Dahinter steht vor allem die Verehrung des NDH; die Kriegsverbrecher werden als Helden im Kampf gegen den Kommunismus geehrt. Dieses Treffen gilt demnach auch als Anziehungspunkt für Rechtsextreme:

Alljährlich gibt es Fälle von Wiederbetätigung, werden SS-Symbole zur Schau gestellt und der Hitlergruß gezeigt sowie erfolgen rechtsextreme und faschistische Kundgebungen im Umfeld dieses Totengedenkens. Zudem findet Verbreitung rechtsextremer Propaganda und Huldigung des faschistischen Regimes statt. Es handelt sich somit nicht mehr um ein wertefreies Gedenken der Opfer; ihre Gesinnung drücken viele Teilnehmer etwa durch das Tragen von Symbolen, wie Uniformen, Fahnen und andere einschlägige Erkennungsmerkmale, des faschistischen Staates NDH aus. Obwohl die dort offen zur Schau getragenen Symbole einer faschistischen Einheit zugehörig sind, die sich auf Seiten der deutschen Wehrmacht am Zweiten Weltkrieg beteiligte, besteht derzeit keine Rechtsgrundlage für ein Verwendungsverbot dieser Symbole.

Im Hinblick auf die jährlichen Ereignisse rund um die Gedenkfeier in Bleiburg soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, gegen öffentliche Zurschaustellungen der – den Werten einer demokratischen Gesellschaft widersprechenden – rechtsextremen bzw. faschistischen Symbolen der Ustascha-Bewegung verwaltungsstrafrechtlich vorzugehen. Als Zeichen der kompromisslosen Ablehnung von gewaltsamer Beseitigung und Tötung sowie hetzerischer und totalitärer Regime soll zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit eine notwendig gewordene systematische Fortschreibung im Symbole-Gesetz vorgenommen und sollen daher die Symbole der Ustascha-Bewegung verboten werden.‘ (ErlRV 377 XXVI. GP 7)

Derzeitiger Regelungsbestand:

Derzeit führt die aufgrund des § 2 Abs. 2 des Symbole-Gesetz erlassene Verordnung der Bundesministerin für Inneres zur Bezeichnung von Symbolen, deren Verwendung verboten ist (Symbole-BezeichnungsV) zwei Symbole der Gruppierung der Ustascha an (Symbol 22 und 23 des Anhanges 1).

Dabei handelt es sich zum einen um das Symbol einer silberfarbenen Granate, aus der rote Flammen aufsteigen, auf der Kugel ein Schild mit rotweißem Schachbrettmuster (links oben weiß beginnend), umgeben von blauer, nach oben hin geöffneter Umrahmung (in Form des Buchstabens U mit Serifen).

Das zweite im Anhang aufgeführte Symbol zeigt symbolisiertes Schild mit rot -weißem Schachbrettmuster (links oben weiß beginnend), darüber ein ‚U‘ mit Serifen in blauer Farbe, umrundet von rot -weißer Verzierung.

Ineffektivität aufgrund zahlreicher Umgehungsmöglichkeiten:

Im Zusammenhang mit den Veranstaltungen in Bleiburg der letzten Jahre zeigte sich jedoch, dass die aktuellen Bestimmungen des Symbolegesetzes und der Verordnung wenig effektiv sind. 

Insbesondere zeigte sich, dass immer häufiger das Ustascha Wappen in Verbindung mit dem Spruch
‚Za dom Spremni‘ (Kampfspruch -für die Heimat bereit) , sowie der Bezeichnung HOS (rechter paramilitärischer Kampfverband) verwendet wird und im Vereinslogo/Vereinswappen der Vereinsfahne und anheftbaren Vereinsemblemen das verbotene Ustascha Wappen aufscheinen, die von der Symbole-BezeichnungsV idgF nicht erfasst sind.

Insbesondere ist das ‚klassische‘ Ustascha Wappen (weißes Schachbrettmuster (links oben weiß beginnend), als häufigstes Erkennungsmerkmal für die Ustascha-Gruppierung und deren Nachfolgerorganisationen nicht umfasst. Es ist jedoch ein zentrales Gestaltungselement (Code) das eindeutig auf den verbotenen NDH Staat hinweist, und in den vergangenen Jahren neben anderen historischen Symbolen im Zuge der Bleiburger Versammlungen auf Kappen, Mützen, T-Shirts, Uniformen und Westen vielfach von Teilnehmern zur Schau getragen wurde.  

Im Februar 2019 richtete das Mauthausen Komitee Österreich ein Schreiben an den damaligen Innenminister, mit dem es auf die exzessive Umgehungspraxis hinwies, und einen Katalog von häufig verwendeten Ustascha Symbolen befügte, deren Verwendung derzeit nicht untersagt ist. In seinem Schreiben forderte das Mauthausen Komitee Österreich den damaligen Innenminister deshalb auf, die Symbole-BezeichnungsV entsprechend anzupassen und den im Anhang aufgeführten Symbolkatalog um nach wie vor häufig verwendete Ustascha Symbole zu ergänzen. Eine Ergänzung wurde letztendlich nicht vorgenommen.

Im Lichte des jüngsten, von breiter Unterstützung getragenen Beschlusses des Nationalrates betreffend ‚Untersagung der Feier im Gedenken an das ‚Massaker von Bleiburg‘ ist es notwendig, auch im Bereich des Symbolegesetzes klar gegen Verhaltensweisen aufzutreten, die klar im Widerspruch zu den Werten einer demokratischen Gesellschaft und dem Gedanken der Völkerverständigung stehen.“

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossenen Entschließungen (Anlage 1 und Anlage 2) annehmen.

Wien, 2020 07 06

                           Mag. Peter Weidinger                                                          Karl Mahrer, BA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann



[1] https://www.katholisch.at/aktuelles/124940/dioezose-gurk-erteilt-keine-erlaubnis-fuer-gedenkmesse-am-loibacher-feld, pt. 24.02.2020.

[2] ‚Addendum ‚Bleiburg: Geschichte ist, was man daraus macht‘, 20.05.2019; (https://www.addendum.org/news/bleiburg-ustasa/ pt 25.02.2020); ‚stopptdierechten‘ Bleiburg/Pliberk: Magnet für Faschisten, 27.05.2015 (https://www.stopptdierechten.at/2015/05/27/bleiburg-pliberk-magnet-fur-faschisten/ pt. 25.02.2020;

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_01199/fname_152035.pdf).

[3] ORF.at, Sarajevo: Proteste gegen faschistisches Bleiburg-Gedenken, 16.05.2020,

https://orf.at/stories/3165990/; Times of Israel, Thousands in Sarajevo protest against Mass for Nazi

collaborators, https://www.timesofisrael.com/thousands-in-sarajevo-protest-against-mass-for-nazi-collaborators/; Katholische Presseagentur Österreichs, Kardinal Puljic verteidigt ‚Bleiburg-Gedenkmesse‘ in Sarajevo, https://www.kathpress.at/goto/meldung/1890834/kardinal-puljic-verteidigt-bleiburg-gedenkmesse-in-sarajevo.

[4] Times of Israel, Bosnian Catholic cardinal to honor Nazi collaborators in memorial service,

https://www.timesofisrael.com/bosnian-catholic-cardinal-to-honor-nazi-collaborators-in-memorial-

service/.

[5] ‚Wenn wir über den Zweiten Weltkrieg nachdenken, müssen wir die Geschichte in ihrer Gesamtheit anerkennen und uns daran erinnern. Wir fordern diejenigen, die das Bleiburger Gedenken in Bosnien und Herzegowina organisieren, auf, von historischem Revisionismus und rückläufiger Rhetorik Abstand zu nehmen.‘ [‘In reflecting on WWII, we must recognize and remember history in its totality. We call on those organizing the Bleiburg commemoration in BiH to refrain from historical revisionism and retrograde rhetoric.’], offizieller Twitter-Account der US-Botschaft in Bosnien und Herzegowina, https://twitter.com/USEmbassySJJ.

[6] AI Jazeera, Empörung über den Plan für die von Kroatien unterstützte Bleiburg-Messe in Sarajev (Outrage over plan for Croatian-backed Bleiburg mass in Sarajevo),

https://www.aljazeera.com/news/2020/05/outrage-plan-croatian-backed-bleiburg-mass-sarajevo-

200514051239016.html