Entschließung

betreffend Untersagung der Feier im Gedenken an das „Massaker von Bleiburg“

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die unter Berücksichtigung der Vorgaben der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Europäischen Menschrechtskonvention und sonstiger verfassungsrechtlicher Vorgaben alle Möglichkeiten zu prüfen, durch rechtliche Maßnahmen auf innerstaatlicher, bilateraler sowie auf europäischer Ebene die ultranationalistisch-faschistische Gedenkfeier am Loibacher Feld Nähe Bleiburg/Pliberk bzw. auf österreichischem Staatsgebiet im Jahr 2021 und in den Folgejahren zu unterbinden, weiters den zuständigen verantwortlichen Behörden des Landes Kärnten auf deren Verlangen sämtliche Informationen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Beurteilung von Grundstückstransaktionen durch den Verein „Bleiburger Ehrenzug- PBV - (Počasni bleiburški vod)“ zur Verfügung zu stellen.