Entschließung

betreffend Evaluierung der Symbole-Bezeichnungs-Verordnung hinsichtlich Symbolen der Ustascha-Gruppierung

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, die Verordnung der Bundesministerin für Inneres zur Bezeichnung von Symbolen, deren Verwendung verboten ist (Symbole-BezeichnungsV)
BGBl. II Nr. 23/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 58/2019 im Lichte jüngster Entwicklungen sowie des Beschlusses des Nationalrates betreffend "Untersagung der Feier im Gedenken an das „Massaker von Bleiburg“ hinsichtlich der Symbole der Gruppierung Ustascha zu evaluieren.

Im Zuge der Evaluierung möge geprüft werden, ob die im Anhang der Verordnung aufgeführten Symbole der Ustascha ausreichend Handhabe gegen die Verwendung von Symbolen der Ustascha bietet und allenfalls eine Ergänzung des Symbolkatalogs vorgenommen werden.