334 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 730/A(E) der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz im Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement 

Die Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff,
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Koordination des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) obliegt dem Bundesministerium für Inneres. Grundlage bilden das BundesministerienG und der Ministerratsbeschluss vom 20. Jänner 2004.

Im Rahmen dieser Zuständigkeit wurde das SKKM zur Bewältigung der COVID-19 Pandemie tätig; insbesondere wurde neben täglichen Lagebriefings, Abstimmung und Koordination zwischen den wesentlichen Akteuren (Bundesministerien, Bundesländer, Einsatzorganisationen, Betreibern von kritischer Infrastruktur, Experten, ... ) ein durch deren Beiträge aktuelles Lagebild erstellt. Dieses tägliche Lagebild stellte bzw stellt eine wichtige Beurteilungsgrundlage für alle handelnden Organisationen und Entscheidungsträger dar, die dann im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Kompetenzen agieren.

Die Bundesregierung setzte unter anderem auch auf Grundlage dieses Lagebilds in den vergangenen Monaten erfolgreich Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. In der aktuellen Phase der Krisenbewältigung (Vorbereitungen auf eine ,,2. Welle") ist ein rasches, aber gleichzeitig auch verhältnismäßiges Handeln auf Basis einer auf valider Informationen fußender Lagebeurteilung wichtiger denn je.

Im Sinne der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen bei der Bewältigung von Krisen und Katastrophen sollen diese Lagebilder daher nicht mehr nur den im SKKM vertretenen Akteuren vorbehalten sein.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 06. Juli 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger die Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr,
Dr. Nikolaus Scherak, MA und Philip Kucher.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollege einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 07 06

                          Ing. Manfred Hofinger                                                        Karl Mahrer, BA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann