335 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 741/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler,
Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Sicherstellung von fairen, qualitätsvollen Asylverfahren, vor allem im Umgang mit besonders vulnerablen Gruppen wie z.B. bei Flucht aufgrund von religiöser Konversion oder sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Ein Vorhaben des aktuellen Regierungsprogramms 2020-2024 ist die Sicherstellung fairer und qualitätsvoller Asylverfahren sowie einer qualitätsvollen Grundversorgung. Diese Qualitätssicherung des gesamten Asylverfahrens soll unter anderem durch gezielte und kompetente Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen Herkunftsländerkunde, Erkennen der Zugehörigkeit von Personen zu vulnerablen Gruppen und Umgang mit vulnerablen Gruppen während des gesamten Asylverfahrens erfolgen. Dies erfordert eine Einbindung fachspezifisch tätiger zivilgesellschaftlicher und internationaler Organisationen.

Bei Asylverfahren von Angehörigen vulnerabler Gruppen wie zum Beispiel Asylwerber*innen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität auf der Flucht sind, und Personen, die konvertiert sind, ist die Beachtung persönlicher Umstände von besonderer Bedeutung; Fehldolmetschungen oder unsensible Befragung können zu besonders weitreichenden Fehlern führen. Glaubwürdigkeitsprüfungen, die in die Privatsphäre der befragten Person eingreifen, brauchen speziell geschulte Dolmetscher*innen, Referent*innen, Richter*innen und Exekutivbeamt*innen, auch um Retraumatisierungen der Antragsteller*innen zu verhindern.

Dass das BMI in einem eigenen Referat für ‚Qualität und Fortbildung‘ Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl durchführt, um den respektvollen und professionellen Umgang mit Angehörigen besonders vulnerabler Gruppen sicherzustellen, wird ausdrücklich begrüßt. Ebenso wird begrüßt, dass auf BVwG-Ebene bereits entsprechende Sensibilisierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Um eine noch qualitätsvollere Einzelfallprüfungen für Asylwerber*innen, die Angehörige einer besonders vulnerablen Gruppe sind, wie z.B. Personen, die aufgrund von Konversion oder ihrer sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität auf der Flucht sind, flächendeckend sicherzustellen, sind ausreichende Ressourcen und zahlreiche Maßnahmen wichtig. Dazu zählt, dass Sensibilisierungsmaßnahmen der Exekutive, des BFA und des BVwG professionell und in Zusammenarbeit mit fachspezifischen zivilgesellschaftlichen und internationalen Organisationen weitergeführt und weiterentwickelt werden. Schulungen sollten in regelmäßigen Abständen, zumindest aber jährlich und im Bedarfsfall, stattfinden. Außerdem müssen für die Einvernahmen während des gesamten Asylverfahrens ausreichend geeignete Dolmetscher bereitgestellt werden. Besonders wichtig ist es auch den Einschätzungen der gesetzlich anerkannten Kirchen sowie Community Organisationen im Bereich LGBTIQ Geflüchtete nötige Kooperation im Schulungsbereich zu gewähren, um eine Feststellung der besonderen Vulnerabilität durch die Behörden sicherzustellen, die auch für die adäquate Unterbringung und Versorgung maßgeblich ist. Denn für besonderes vulnerable Gruppe kommt hinzu, dass es diskriminierende Übergriffe in Unterbringungen zu verhindern gilt.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 06. Juli 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic die Abgeordneten Nurten Yılmaz,
Mag. Georg Bürstmayr, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Mag. Hannes Amesbauer, BA,
Dr. Stephanie Krisper und der Ausschussobmann Abgeordneter Karl Mahrer.

 

Ein im Zuge der Debatte eingebrachter Abänderungsantrag der Abgeordneten Sabine Schatz,
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen fand keine Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dr. Gudrun Kugler, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit
(für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 07 06

                          Dr. Ewa Ernst-Dziedzic                                                          Karl Mahrer, BA

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann