Entschließung

betreffend der Sicherstellung von fairen, qualitätsvollen Asylverfahren, vor allem im Umgang mit besonders vulnerablen Gruppen wie z.B. bei Flucht aufgrund von religiöser Konversion oder sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität

Die Bundesregierung wird ersucht, Wege zu finden und entsprechende Ressourcen bereit zu stellen, um qualitätsgesicherte Asylverfahren und Grundversorgung für Asylwerber*innen, die aufgrund von Konversion oder ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention aus 1951 zu befürchten haben, durch

-       gezielte, kompetente und regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen auf allen Ebenen der Grund- und Weiterbildung, für Dolmetscher*innen, für Exekutivbeamt*innen, Mitarbeiter*innen des BFA und des BVwG in den Bereichen Anti-Rassismus und Anti­Diskriminierung, Erkennen von Angehörigen vulnerablen Gruppen, Umgang mit Angehörigen vulnerabler Gruppen

-       zielgruppengerechte Herkunftsländerdokumentation zur Verfügung zu stellen,

-       den Einsatz von geeigneten Dolmetscher*innen, die ausreichend zur Verfügung gestellt werden müssen,

-       Berücksichtigung der besonderen Vulnerabilität bei der Unterbringung und Versorgung der Antragssteller*innen sowie bei der Möglichkeit Angebote von Community Einrichtungen in Anspruch zu nehmen,

-       die Einbindung und Zusammenarbeit mit fachspezifisch tätigen zivilgesellschaftlichen und internationalen Organisationen, wie in Österreich offiziell anerkannten Kirchen, Organisationen im Bereich LGBTIQ Geflüchtete, EASO, UNHCR und IOM,

ausreichend sicherzustellen.