Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zum Ersatz fossiler durch klimafreundliche Heizsysteme sowie zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und sonstigen (insbesondere betrieblichen) Gebäuden in den Jahren 2021 und 2022.

-       Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für betriebliche und kommunale Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen in den Jahren 2021 und 2022 insbesondere im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz bzw. -einsparung sowie des effizienten Einsatzes erneuerbarer Energieträger

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Sanierungsoffensive 2021 und 2022 – Förderung des Austausches fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme

-       Unterstützungsvolumen für einkommensschwache Haushalte zur Abfederung von Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. der Durchführung von thermischen Gebäudesanierungsmaßnahmen.

-       Haftungsrahmen für Energie-Contracting

-       Anhebung Zusagerahmen reguläre Umweltförderung im Inland sowie Fortführung in den Jahren 2021 und 2022

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Für die zusätzlichen Förderungen im Jahr 2020 werden für das Budgetjahr keine finanziellen Belastungen erwarten.

Die aus dem insgesamt zusätzlichen maximalen Förderungsvolumen werden einen Auszahlungsbedarf in den Jahren 2021 bis 2025 iHv 944,8 Mio. Euro für Förderungen sowie weiteren 23,7 Mio. Euro für die Abwicklung der Förderungen erfordern. Darin enthalten sind sowohl mögliche Inanspruchnahme für Haftungen als auch die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten.

 

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Nettofinanzierung Bund

‑173.676

‑342.219

‑254.181

‑130.871

‑67.457

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen:

Das Vorhaben führt insgesamt zu einer Belastung von rund 185.583 Stunden und einer Belastung hinsichtlich direkter Kosten in Höhe von rund € 0,- pro Jahr.

Die Abwicklung der Förderungen erfolgt für private Haushalte minimal aufwendig. Ein gewisser geringfügiger Aufwand ist jedoch für die Bestimmung und Auszahlung der Förderung unvermeidlich.

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen:

Die rechtsetzende Maßnahme enthält 2 neue Informationsverpflichtung/en für Unternehmen. Es wird durch diese insgesamt eine Entlastung von rund € 8.025.000,- pro Jahr verursacht.

Die Abwicklung der Förderungen erfolgt für Unternehmen minimal aufwendig. Ein gewisser geringfügiger Aufwand ist jedoch für die Bestimmung und Auszahlung der Förderung unvermeidlich.

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Es ist davon auszugehen, dass die durch die Förderung ausgelösten Investitionen erhebliche Steuerrückflüsse auslösen. Information über die geschlechtsspezifische Zuordnung dieser Effekte liegen nicht vor.

 

Auswirkungen auf Unternehmen:

Unternehmen können von den Effekten der mit der Förderung ausgelösten Investitionen profitieren, insbesondere in Form von Energieeinsparungen oder aber bei der Umstellung auf erneuerbare Energieträger.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland (einschließlich der Sanierungsoffensiven) führen zu erheblichen positiven volkswirtschaftlichen Effekten, indem damit die Investitionstätigkeit angeregt, die Wertschöpfung gesteigert und der Arbeitsmarkt belebt wird. Zudem werden mit den Förderungen positive fiskalische Effekte erwartet, die die Kosten der öffentlichen Hand zur Bedeckung der Förderungen (einschließlich deren Abwicklung) um ein Vielfaches übersteigen.

 

Auswirkungen auf die Umwelt:

Mit den geplanten Förderungen werden erhebliche umwelt- und klimapolitische Effekte, insbesondere im Hinblick auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieverbrauches sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger (EU 20-20-20-Ziele) erwartet.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

UFG-Novelle 2020 – Konjunkturpaket

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologe

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2021

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Ausarbeitung und Umsetzung der Integrierten Klima- und Energiestrategie (IKES) durch Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energie; Weiterentwicklung von klima- und energierelevanten Förderungen, Impulsprogrammen und Anreizsystemen" für das Wirkungsziel "Gleichstellungsziel

Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie und Bergbau" der Untergliederung 43 Umwelt, Energie und Klima im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Förderung und Unterstützung green jobs/Umwelt- und Energietechnologie und des nationalen Aktionsplans für nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe)" für das Wirkungsziel "Stärkung der innovativen Umwelt- und Energietechnologien, green jobs (Arbeitsplätze im Sektor Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz) und der ökologischen (öffentlichen) Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion, Dienstleistung und Konsum" der Untergliederung 43 Umwelt, Energie und Klima im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die aktuelle Periode zur Festlegung von Zusagerahmens für die Zwecke der Sanierungsoffensive (Förderung von thermischen Sanierungsmaßnahmen sowie des Ersatzes von fossilen Heizkessel durch erneuerbare Heizsysteme) endet 2020.

Im Hinblick die Ziele der Bundesregierung zum Ausstieg aus fossilen Ölheizungen bis 2035 bzw. aus fossilen Gasheizungssystemen bis 2040 sowie der Anhebung der Sanierungsrate in Richtung 3% ist die Fortsetzung dieser Förderangebote unabdingbar. Um diese Investitionen im Segment der einkommensschwachen Haushalte anzureizen sind zusätzliche Unterstützungsvolumina für dieses Bevölkerungssegment notwendig.

Für die Förderung betrieblicher und kommunaler Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen ist die reguläre Umweltförderung im Inland das zentrale Instrument zur Stimulierung dieser Investitionen. Die aktuelle Periode der gesetzliche festgelegten Zusagerahmen endet mit 2020 und ist mit einem maximalen Betrag von 90,238 Mio. Euro begrenzt. Für die Erreichung der Klima- und Energieziele 2030 und darüber hinaus ist eine Fortsetzung dieser Förderangebote geboten.

Sowohl die durch die Förderangebote der Sanierungsoffensive als auch der regulären Umweltförderung im Inland ausgelösten Investitionen sind von erheblicher positiver volkswirtschaftlicher Bedeutung, die insbesondere in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise einen Beitrag zu allgemeinen konjunkturellen Erholung beitragen sollen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne die Festlegung der Zusagerahmen können die Förderungen für die adressierten Investitionen nicht zugesagt werden. Dies würde die Erreichung der im Regierungsprogramm festgelegten Zielsetzungen ernsthaft gefährden und auch Kosten auf Grund einer deutlichen Klimazielverfehlung der Zielerreichung verursachen.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Die ökonomischen und ökologischen Effekte der Sanierungsoffensiven 2014 bis 2016 sind zuletzt für den UFG-Evaluierungsbericht 2014 – 2016 erhoben worden. Zudem sind darauf abstellende Auswertungen dem Bericht "Umweltinvestitionen des Bundes 2018" zu entnehmen. Beide Berichte stehen als Download unter https://www.bmk.gv.at/umwelt/klimaschutz/ufi.html zur Verfügung. Aufbauend auf diesen Ergebnissen sowie der vorläufigen Ergebnisse der Sanierungsoffensive 2019 erfolgt eine Hochrechnung der mit den Maßnahmen erwarteten Effekte..

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2023

Evaluierungsunterlagen und -methode: Gemäß § 14 Abs. 1 UFG sind die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Förderungen nach diesem Bundesgesetz in einem 3-Jahresabstand zu analysieren. Der Aufbau dieser Evaluierungen ist in der Weise gestaltet, dass nicht nur Aussagen zu der jeweils aktuellen Berichtsperiode getroffen werden, sondern gleichzeitig auch der Vergleich mit den Vorperioden angestellt wird. Der jüngste Bericht wurde für die Periode 2014 bis 2016, der nächste Bericht wird im Laufe des Jahres 2020 für die Periode 2017 bis 2019 erstellt. Die Auswertung der mit der gegenständlichen Novelle implementierten Maßnahmen werden im Evaluierungsbericht für die Periode 2020 – 2022 ausgewertet werden. Diese im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu erstellenden Berichte werden aufgrund der Vorgaben im UFG dem Nationalrat vorgelegt.

 

Ziele

 

Ziel 1: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zum Ersatz fossiler durch klimafreundliche Heizsysteme sowie zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und sonstigen (insbesondere betrieblichen) Gebäuden in den Jahren 2021 und 2022.

 

Beschreibung des Ziels:

Die Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme soll dazu beitragen, dass der vollständige Ausstieg aus fossilen Ölheizungen bis 2035 sowie aus fossilen Gasheizungen bis 2040 gelingt, die Förderung von thermischen Sanierungsmaßnahmen soll zur Steigerung der Sanierungsrate in Richtung 3% beitragen.

Die Fortführung dieser Förderungen wird für die Jahre 2021 und 2022 festgelegt. Beide Fördermaßnahmen zielen auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieeinsatzes sowie auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger ab.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne die Fortführung der Förderungen für den Ersatz fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme und für thermische Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 werden erheblich weniger dieser Maßnahmen gesetzt.

Auf Basis der vorläufigen Ergebnisse der Sanierungsoffensive 2019 bewirkt rein rechnerisch ein Zusagerahmen in Höhe von 650 Mio. Euro für die Förderung thermisch-energetischer Sanierungsmaßnahmen (Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme, thermische Gebäudesanierung) sowie der begleitenden Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten im Umfang von 100 Mio. Euro

- eine CO2-Einsparung per anno von ca. 780.000 Tonnen,

- eine jährliche Endenergieeinsparung in Höhe von ca. 1.300 GWh/a sowie

- eine Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger in Heizsystemen iHv. rd. 2.450 GWh/a (Wirkungsziel 1).

Die angegebenen Effekte beziehen sich ausschließlich auf die durch die technische Umstellung/Verbesserung bedingten Einsparungs- bzw. Kapazitätseffekte. Reboundeffekte udgl. können in der Förderung nicht erhoben werden und sind daher in dieser Abschätzung berücksichtigt.

Mit diesen Fördermittel können zwischen 80.000 und 90.000 klimafreundliche Heizsysteme installiert werden.

Ohne die Fortführung der Förderungen für den Austausch fossiler durch Heizkessel klimafreundliche Heizsysteme und für thermische Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 werden erheblich weniger dieser Maßnahmen gesetzt.

Auf Basis der vorläufigen Ergebnisse der Sanierungsoffensive 2019 sowie der Ergebnisse der UFG-Evaluierung 2014 bis 2016 bewirkt die Fortführung der Sanierungsoffensive mit einem Zusagerahmen von 650 Mio. Euro in den Jahren 2021 und 2022 einschließlich der begleitenden Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten im Umfang von 100 Mio. Euro rein rechnerisch die Schaffung bzw. Absicherung von ca. 45.000 Beschäftigungsverhältnissen (VZÄ) sowie eine inländische Wertschöpfung von ca. 2,8 Mrd. Euro (Wirkungsziel 2).

 

Ziel 2: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für betriebliche und kommunale Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen in den Jahren 2021 und 2022 insbesondere im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz bzw. -einsparung sowie des effizienten Einsatzes erneuerbarer Energieträger

 

Beschreibung des Ziels:

Die Förderung betrieblicher (einschließlich kommunaler) Umwelt- und Klimaschutzprojekte (Non-ETS-Sektor) adressiert insbesondere Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz bzw. zur Energieeinsparung sowie zum Umstieges auf erneuerbarer Energieträger. Für diese Investitionen ist die reguläre Umweltförderung im Inland das zentrale Förderinstrument, für dessen Förderangebote in den Jahren 2021 und 2022 die Zusicherungsrahmen festgelegt werden. Die damit ausgelösten Investitionen sind für die Erreichung der klima- und energiepolitischen Zielsetzungen 2030 und darüber hinaus zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieeinsatzes sowie zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger in diesen Sektoren unabdingbar.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne die Anhebung der der Förderungen im Rahmen der regulären Umweltförderung im Inland im Jahr 2020 sowie deren Fortführung in den Jahren 2021 und 2022 werden erheblich weniger dieser Investitionen getätigt.

Auf Basis der vorläufigen Ergebnisse der regulären Umweltförderung im Inland 2019 bewirkt rein rechnerisch die Anhebung des Zusagerahmens um 20 Mio. Euro sowie die Festlegung eines Zusagerahmens für die reguläre Umweltförderung im Inland in den Jahren 2021 und 2022 in Höhe von jeweils 110,238 Mio. Euro (davon 20 Mio. Euro für den Ausbau biogener Nahwärmeversorgung einschließlich der Nutzung von Abwärme)

- eine CO2-Einsparung per anno von ca. 950.000 Tonnen,

- eine jährliche Endenergieeinsparung in Höhe von über ca. 1.500 GWh/a sowie

- eine Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger in Höhe von rd. 2.000 GWh/a (Wirkungsziel 1).

Die angegebenen Effekte beziehen sich ausschließlich auf die durch die technische Umstellung/Verbesserung bedingten Einsparungs- bzw. Kapazitätseffekte. Reboundeffekte udgl. können in der Förderung nicht erhoben werden und sind daher in dieser Abschätzung berücksichtigt.

Ohne die Anhebung des Zusagerahmens für Förderungen im Rahmen der regulären Umweltförderung im Inland im Jahr 2020 sowie deren Fortführung in den Jahren 2021 und 2022 werden erheblich weniger dieser Investitionen getätigt.

Auf Basis der vorläufigen Ergebnisse der regulären Umweltförderung im Inland 2019 sowie der Ergebnisse der UFG-Evaluierung 2014 bis 2016 bewirkt die Anhebung des Zusagerahmens für die regulären Umweltförderung im Inland 2020 um 20 Mio. Euro sowie deren Fortführung in den Jahren 2021 und 2022 auf der Basis eines Zusagerahmens in Höhe von jeweils 110,238 Mio. Euro rein rechnerisch die Schaffung bzw. Absicherung von ca. 17.500 Beschäftigungsverhältnissen (VZÄ) sowie eine inländische Wertschöpfung von ca. 1,3 Mrd. Euro (Wirkungsziel 2).

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Sanierungsoffensive 2021 und 2022 – Förderung des Austausches fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme

Beschreibung der Maßnahme:

Für die Sanierungsoffensive 2021 und 2022 wird ein Gesamtzusagerahmen in Höhe von 650 Mio. Euro gesetzlich festgelegt. Hievon sollen voraussichtlich rd. 400 Mio. Euro für die Förderung des Austauschs fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme sowie voraussichtlich rd. 250 Mio. Euro für die Förderung von Investitionen zur thermischen Sanierung von Gebäuden eingesetzt werden. Die Förderungsaktion wird im Rahmen der Umweltförderung im Inland abgewickelt.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne die Fortführung der Förderungen für den Austausch fossiler durch Heizkessel klimafreundliche Heizsysteme und für thermische Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 werden erheblich weniger dieser Maßnahmen gesetzt.

Mit einem Fördervolumen von 650 Mio. Euro können rein rechnerisch ca. 80.000 -90.0000 klimafreundliche Heizungen (indikative Zuordnung: vorauss. 400 Mio. Euro) und über 50.000 Sanierungsprojekte (indikative Zuordnung: vorauss. 250 Mio. Euro.) angereizt werden. Auf Basis der oben beschriebenen Erfassungsmethode ergäbe dies einen CO2-Einsparungseffekt von rd. 780.000 t, eine jährliche Endenergieeinsparung iHv 1.300 GWh/a sowie eine Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger iHv. rd. 2.450 GWh/a.

Die angegebenen Effekte beziehen sich ausschließlich auf die durch die technische Umstellung/Verbesserung bedingten Einsparungs- bzw. Kapazitätseffekte. Reboundeffekte udgl. können in der Förderung nicht erhoben werden und sind daher in dieser Abschätzung berücksichtigt.

 

Maßnahme 2: Unterstützungsvolumen für einkommensschwache Haushalte zur Abfederung von Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. der Durchführung von thermischen Gebäudesanierungsmaßnahmen.

Beschreibung der Maßnahme:

Um die einschlägigen Investitionen auch in der Bevölkerungsgruppe der einkommensschwachen Haushalte anzustoßen, ist es erforderlich, dieser Bevölkerungsgruppe ergänzend zu den Investitionszuschüssen von Bund und Ländern finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Daher werden für die Zwecke in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die im Weg der Länder an die adressierten Haushalte ausgezahlt werden sollen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten werden die durch die Sanierungsoffensive anzustoßenden Investitionen in diesem Bevölkerungssegment nicht oder nur in unzureichendem Ausmaß gesetzt.

Durch die Unterstützungsmittel iHv 100 Mio. Euro werden die einkommensschwachen Haushalte in die Lage versetzt, Mehrbelastungen aus der Durchführung der einschlägigen und in der Sanierungsoffensive förderbaren Investitionen zu stemmen, sodass die Investitionshemmnisse in diesem Segment reduziert werden. Die Mittel lösen rein rechnerisch keine zusätzlichen Investitionen und bewirken auch anderen zusätzlichen ökologischen Effekte, sondern zielen darauf ab, dass die Investitionstätigkeit auch in diesem Bevölkerungssegment umgesetzt werden.

 

Maßnahme 3: Haftungsrahmen für Energie-Contracting

 

Beschreibung der Maßnahme:

Insbesondere private Haushalte verfügen oft nicht über die notwendigen Mittel zur Investition in den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. in eine thermische Gebäudesanierung. Umgekehrt ist für Contractoren, die zur Übernahme der Investitionen in diesem Segment grundsätzlich bereit wären, das Ausfallsrisiko zu hoch, um die Investitionen in diesem Segment zu setzen. Vor diesem Hintergrund soll ein Haftungsrahmen iHv von 50 Mio. Euro (Barwert) eingerichtet werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Das Ausfallsrisiko bei der Durchführung von Energie-Contracting-Projekte ist für Contractoren bisweilen zu hoch, zumal entsprechende Instrumente der öffentlichen Hand nicht verfügbar sind.

Durch den Haftungsrahmen iHv 50 Mio. Euro (Barwert) können Energie-Contracting-Projekte zur Durchführung von Investitionen, die im Rahmen der Sanierungsoffensive gefördert werden, auch in den Sektoren angestoßen werden, bei den das Ausfallsrisiko unverhältnismäßig höher ist.

 

Maßnahme 4: Anhebung Zusagerahmen reguläre Umweltförderung im Inland sowie Fortführung in den Jahren 2021 und 2022

Beschreibung der Maßnahme:

Der gesetzliche Zusagerahmen für die reguläre Umweltförderung im Inland ist für 2020 mit 90,238 Mio. Euro begrenzt. Dieser soll um 20 Mio. Euro angehoben werden, wobei in diesem Ausmaß biogene Nahwärme- und Abwärmeprojekte gefördert werden sollen.

Für die Fortführung der regulären Umweltförderung im Inland in den Jahren 2021 und 2022 ist eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der Zusagerahmen wird mit insgesamt 110,238 Mio. Euro festgelegt, wobei ca. 20 Mio. Euro für biogene Nahwärme- und Abwärmeprojekte gewidmet werden sollen.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne die Anhebung des Zusagerahmens im Jahr 2020 sowie der Fortführung im Jahr 2021 und 2022 können im Rahmen der regulären Umweltförderung im Inland keine Förderungen für betriebliche (einschl. kommunale) Klima- und Umweltschutzprojekte gefördert werden. Damit unterbleiben diese Investitionen oder bleiben erheblich unter dem rechnerisch möglichen Wert.

Auf Basis der vorläufigen Ergebnisse der regulären Umweltförderung im Inland 2019 bewirkt rein rechnerisch die Anhebung des Zusagerahmens um 20 Mio. Euro sowie die Festlegung eines Zusagerahmens für die reguläre Umweltförderung im Inland in den Jahren 2021 und 2022 in Höhe von jeweils 110,238 Mio. Euro (davon 20 Mio. Euro für den Ausbau biogener Nahwärmeversorgung einschließlich der Nutzung von Abwärme)

- eine CO2-Einsparung per anno von ca. 950.000 Tonnen,

- eine jährliche Endenergieeinsparung in Höhe von über ca. 1.500 GWh/a sowie

- eine Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger in Höhe von rd. 2.000 GWh/a (Wirkungsziel 1).

Die angegebenen Effekte beziehen sich ausschließlich auf die durch die technische Umstellung/Verbesserung bedingten Einsparungs- bzw. Kapazitätseffekte. Reboundeffekte udgl. können in der Förderung nicht erhoben werden und sind daher in dieser Abschätzung berücksichtigt.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Werkleistungen

6.375

9.481

4.328

2.256

1.191

Transferaufwand

167.301

332.738

249.853

128.615

66.266

Aufwendungen gesamt

173.676

342.219

254.181

130.871

67.457

 

Die Abwicklung der Förderungen erfolgt über die UFG-Abwicklungsstelle und besteht im Wesentlichen – samt der Einrichtung, Bereitstellung und Wartung der damit verbundenen Installationen usw. – in der Antragsannahme und -prüfung sowie der Aufbereitung der entscheidungsrelevanten Unterlagen für die Behandlung in der Förderungskommission, der Vorlage der Förderfälle zur Entscheidung, der vertraglichen Umsetzung der Förderungsentscheidung sowie der Durchführung und Prüfung der Endabrechnung sowie der Veranlassung der Förderungsauszahlung. Ausgehend von bisherigen Fallaufkommen und den bisherigen Bearbeitungsleistungen wird mit einem Gesamtaufwand iHv ca. 24,9 Mio. Euro gerechnet. Der tatsächliche Aufwand hängt entscheidend vom tatsächlichen Fallaufkommen, von den Prüf- und Aufbereitungserfordernissen u.a.m. ab. Allfällig nicht ausgeschöpfte Zusagevolumina wirken aufwandsreduzierend, wenngleich diese Reduktionen beim Aufwand für die Werkleistungen in der Regel (relativ und absolut) erheblich geringer ausfallen, als die mit einem nicht ausgeschöpften Zusagerahmen verbundenen Reduktionen bei den Förderungsauszahlungen.

Das Zusagevolumen für die reguläre Umweltförderung im Inland 2020 bis 2022, für Sanierungsoffensive 2021 und 2022 zuzüglich der begleitenden Unterstützung für einkommensschwache Haushalte 2021 und 2022 sowie für den Haftungsrahmen für Energie-Contracting ist gemäß den Vorgaben dieses Gesetzesentwurfes mit 1.040,476 Mio. Euro festgelegt. Die dargestellten Abwicklungs- und Auszahlungsverläufe berücksichtigen für die unterschiedlichen Zusage- und Unterstützungsvolumina unterschiedliche Umsetzungszeiträumen zu veranschlagen sind. Insgesamt stellen die dargestellten erwarteten Zahlungsverläufe den Maximalrahmen dar, die sich – je nach Ausschöpfen aller Zusagemöglichkeiten – verändern können. Die dargestellten Auszahlungsvolumina wurden auch vor dem Hintergrund der (vorläufigen) Ergebnisse in der regulären Umweltförderung im Inland 2019 sowie der Sanierungsoffensive 2019 abgeschätzt.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Zeit (in h)

Kosten (in Tsd. €)

1

Antragstellung

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

61.333

0

2

Endabrechnung

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

3.833

0

3

Antragstellung und gleichzeitige Endabrechnung

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

120.417

0

 

Die (noch nicht endgültig feststehenden) konkret beizubringenden Unterlagen werden im Infoblatt unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html gut nachvollziehbar ausgewiesen sei.

 

 

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Be-Entlastung (in Tsd. €)

1

Antragstellung

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

‑5.350

2

Endabrechnung

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

‑2.675

 

Die Informationen bei der Antragstellung bzw. Endabrechnung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens bzw. die Endabrechnung erfolgt durch Ausfüllen digital zur Verfügung gestellter Formulare.

 

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Direkte Leistungen an natürliche Personen

 

Potentiell betroffene Personengruppe

Die Mittel der Sanierungsoffensive 2021 und 2022 in Höhe von 650 Mio. Euro sind für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme ("Raus-aus-dem-Öl"-Bonus) sowie für thermische Sanierungsmaßnahmen im Wohnbau und in betrieblichen Gebäuden vorgesehen. Als FörderungsempfängerInnen kommen im Wohnbausegment Haus- oder WohnungseigentümerInnen sowie WohnobjektmieterInnen in Frage. Es liegen keine weiteren Daten zur Aufschlüsselung nach Geschlecht, Altersgruppen, Ausbildung, Beruf, Beschäftigungsverhältnissen, Betreuungspflichten etc. vor, da von einer mit vertretbarem Aufwand durchgeführten Erhebung kaum aussagekräftige Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen zu erwarten sind.

Zusätzlich soll ein Unterstützungsvolumen iHv 100 Mio. Euro für einkommensschwache Haushalte zur Abfederung der Mehrkosten aus der Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen in oder an Gebäuden (Kesseltausch und thermische Sanierung). bereit gestellt werden. Zudem soll ein Haftungsahmen vor Energie-Contracting im Umfang von 50 Mio. Euro (Barwert) bereitgestellt werden.

 

Zielgruppenanalyse der potentiellen Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Inanspruchnahme der Leistung

Es liegen keine geschlechtsspezifischen Daten vor, da eine mit vertretbarem Aufwand durchgeführte Erhebung kaum aussagekräftige Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen ergeben würde.

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betroffene)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betrag)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

%

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Auswirkung der direkten Leistung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

Es sind keine besonderen Auswirkungen zu erwarten.

 

 

Direkte Leistungen an Unternehmen oder juristische Personen

 

Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich

Über die Auswirkungen der Förderungen im Rahmen der Sanierungsoffensiven sowie der regulären Umweltförderung im Inland auf die Beschäftigungs- und Einkommenssituation von Frauen und Männer liegen keine Informationen oder Analysen vor. Von der Ziel- und Zwecksetzung der Förderungen her werden auch keine derartigen Auswirkungen erwartet.

 

 

Beschäftigung und Einkommen in den (potenziell) begünstigten Institutionen/Bereichen

 

Wirtschaftsbereich (ÖNACE)

Beschäftigte gesamt

Durchschnittseinkommen

Quelle/Erläuterung

 

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Relation *)

 

Unbekannt

17.614

23.138

12.163

21.974

55

 

*) Das Feld Relation bezeichnet das Verhältnis des Durchschnittseinkommens der Frauen im Vergleich zu dem der Männer in dem jeweiligen Wirtschaftsbereich

 

Beitrag der Leistungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern

Es werden keine Auswirkungen erwartet.

 

Nutzerinnen/Nutzer der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfängerinnen / Leistungsempfänger der Institution

Es werden keine Auswirkungen erwartet.

 

Erwartete Nutzerinnen/Nutzer

 

Betroffene Maßnahme

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Verteilung des erwarteten Steueraufkommens sowie der direkten und indirekten Be- oder Entlastung auf Frauen und Männer

Ausgehend von der Studie "Gesamtwirtschaftliche Effekte der klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland 2009" (WIFO 2010) ist davon auszugehen, dass die durch die Förderung ausgelösten Investitionen erhebliche Steuerrückflüsse auslösen sowie zur Vermeidung von Transferzahlungen beitragen. Schließlich reduzieren diese Investitionen infolge ihrer Wirkung zur Treibhausgasreduktionen das budgetäre Ankaufsrisiko aufgrund von Zielverfehlungen. Information über die geschlechtsspezifische Zuordnung dieser Effekte liegen nicht vor.

 

Auswirkungen auf das Steueraufkommen (Betroffene)

 

Betroffene Steuern

Gesamt

Frauen

Männer

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

keine Angaben

0

0

0

0

0

 

Auswirkungen auf das Steueraufkommen (Betrag)

 

Betroffene Steuern

Gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

 

Summe

€ pro Kopf

Summe

€ pro Kopf

Summe

€ pro Kopf

%

keine Angaben

0

0

0

0

0

0

0

 

Auswirkungen auf Begünstigte durch spezielle Steuerinstrumente (Betroffene)

 

Betroffene Steuern

Gesamt

Frauen

Männer

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

keine Angaben

0

0

0

0

0

 

Auswirkungen auf Begünstigte durch spezielle Steuerinstrumente (Betrag)

 

Betroffene Steuern

Gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

 

Summe

€ pro Kopf

Summe

€ pro Kopf

Summe

€ pro Kopf

%

keine Angaben

0

0

0

0

0

0

0

 

Erläuterung

Ausgehend von der Studie "Gesamtwirtschaftliche Effekte der klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland 2009" (WIFO 2010) ist davon auszugehen, dass die durch die Förderung ausgelösten Investitionen erhebliche Steuerrückflüsse auslösen. Information über die geschlechtsspezifische Zuordnung dieser Effekte liegen nicht vor.

 

Anreizwirkungen der Steuer bzw. des Steuerinstruments

Ausgehend von der Studie "Gesamtwirtschaftliche Effekte der klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland 2009" (WIFO 2010) ist davon auszugehen, dass die durch die Förderung ausgelösten Investitionen erhebliche Steuerrückflüsse auslösen. Information über die geschlechtsspezifische Zuordnung dieser Effekte liegen nicht vor.

 

Auswirkungen auf die prozentuelle Differenz des tatsächlich verfügbaren Einkommens von Frauen und Männern

Ausgehend von der Studie "Gesamtwirtschaftliche Effekte der klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland 2009" (WIFO 2010) ist davon auszugehen, dass die durch die Förderung ausgelösten Investitionen erhebliche Steuerrückflüsse auslösen. Information über die geschlechtsspezifische Zuordnung dieser Effekte liegen nicht vor.

Unternehmen

 

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.

 

Erläuterung

Die maximale Förderobergrenze im Rahmen der Sanierungsoffensive sowie der regulären Umweltförderung im Inland beträgt für Betriebe 1,5 Mio. Euro. Daneben können Unternehmen von den Effekten der mit der Förderung ausgelösten Investitionen profitieren, insbesondere in Form von Energieeinsparungen oder aber bei der Umstellung auf erneuerbare Energieträger.

 

Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit

Dem Einsatz von Umwelttechnologien im Rahmen der, von den gegebenen Förderungsmöglichkeiten umfassten Investitionen kann grundsätzlich ein überdurchschnittlicher Innovationsgehalt zugeschrieben werden. Die unternehmensbezogenen Förderungen unterstützen auch den Einsatz innovativer Umwelttechnologien im Produktionsprozess.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen

Sämtliche Förderangebote für umwelt- und klimarelevante Investitionen (Energieeffizienz, Einsatz erneuerbarer Energieträger, thermische Sanierung von Gebäuden) sind auch an Gemeinden adressiert. Das budgetär wirksame Ausmaß dieser Veränderung kann a priori nicht abgeschätzt werden, wiewohl mit einer Steigerung der Investitionstätigkeit von Gemeinden zu rechnen ist. Über den zeitlichen Verlauf sowie die Verteilung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen

Die Förderungen im Rahmen der regulären Umweltförderung im Inland sowie der Sanierungsoffensive kommen Privaten (Wohnbau) sowie Unternehmen (inkl. Gemeinden) zugute. Gefördert werden klima- und energiebezogene Investitionen (Energieeffizienz einschließlich thermische Sanierung von Gebäuden, Einsatz erneuerbarer Energieträger insbes. zum Zwecke der Raumwärme usw.). Auf Basis der vorläufigen Ergebnisse der regulären Umweltförderung im Inland 2019 sowie der Sanierungsoffensive 2019 ist von einem durchschnittlichen Fördersatz in der regulären Umweltförderung im Inland von ca. 12% und in der Sanierungsoffensive von 16% auszugehen. Daraus ergibt sich für die reguläre Umweltförderung im Inland für die gesamte mit diesem Gesetzesentwurf festzulegenden Zusagerahmen ein Gesamtinvestitionseffekt iHv 2 Mrd. Euro in der regulären Umweltförderung im Inland sowie iHv 4,1 Mrd. Euro in der sanierungsoffensive.

Investitionen verteilen sich auf alle Sektoren, wobei (nur) die Förderungen im Rahmen der Sanierungsoffensive im Wohnbau Investitionen in diesem Sektor auslösen. Über die zeitliche Verteilung der Investitionen liegen keine Daten vor, insbesondere weil mit den Maßnahmen in der Regel bereits ab der Fördereinreichung begonnen werden kann, bestimmte Investitionen sich demgegenüber über einen längeren Zeitraum erstrecken.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Exporte

Für indirekte Exporteffekte aus den Förderungen liegen keine Informationen vor. Gesteigerte Absatzmöglichkeit im Inland bedingen gegebenenfalls verstärkte Innovationsfähigkeit und (damit) erhöhte Exportchancen. Dies gilt insbesondere für den Umwelttechnologiesektor.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot bzw. die Kapitalnachfrage

Mit den Förderungen ist grundsätzlich mit einer Verstärkung der Kapitalnachfrage verbunden. Nähere Informationen dazu liegen aktuell nicht vor.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Die Förderungen im Rahmen der regulären Umweltförderung im Inland sowie der Sanierungsoffensive kommen privaten Haushalten, Betriebe sowie auch Gemeinden) zugute, daher profitieren diese Haushalte unmittelbar von diesem Instrument. Über Sekundäreffekte sind jedoch auch realwirtschaftliche Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor gegeben, die allerdings nicht näher quantifiziert werden können.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren

Der Umweltsektor ist generell durch den Einsatz von modernen, innovativen Technologien geprägt. Insofern sind mit den Förderungen positive Effekte auf die Innovationskraft der Unternehmen verbunden. Nähere Informationen liegen nicht vor.

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Die Einhaltung hoher Umweltstandards sowie der Einsatz hocheffizienter, oftmals innovativer Technologien wirken sich positiv auf den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit aus.

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Gemäß den WIFO-Untersuchungsergebnissen zu den "Gesamtwirtschaftliche Effekte der klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland 2009 (einschließlich der Förderungen von thermischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des II. Konjunkturpakets)" ist bestätigt, dass diese Förderungen positive Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte haben. Demnach werden mit den Förderungen erhebliche positive fiskalischen Effekte, d.h die Veränderungen der direkten und indirekten Steuereinnahmen sowie die arbeitsmarktbezogenen Ausgaben, erzielt. Schließlich tragen die mit den Förderungen ausgelösten Investitionen dazu bei, das, die öffentlichen Haushalte betreffende Ankaufsrisiko für allfällige Zielverfehlungen zu reduzieren.

Auswirkungen auf die Umwelt

 

Auswirkungen auf Staub oder Stickstoffoxide

Grundsätzlich stehen im Fokus der regulären Umweltförderung im Inland sowie der Sanierungsoffensive Investitionen zur Energieeinsparung sowie zum Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energieträger (und damit auch zur Einsparung von Treibhausgasemissionen). Maßnahmen zur Energieeinsparung bewirken darüber hinaus auch eine Reduktion von Luftschadstoffen (insbes. Staub und NOx), die jedoch im Rahmen dieser Förderungsaktion nicht erhoben werden.

 

Auswirkungen auf Luftschadstoffe

 

Luftschadstoff

Betroffenheit

Betroffenes Gebiet

Erläuterung

Staub (PM10)

Abnahme

ganz Österreich

siehe oben

Stickstoffoxide (NOx)

Abnahme

ganz Österreich

siehe oben

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

Die reguläre Umweltförderung im Inland sowie die Sanierungsoffensive sind wesentliche Eckpfeiler der österreichischen Klimaschutzpolitik zur Erreichung der der nationalen Klima- und Energieziele für 2030 und darüber hinausgehend.

Auf Basis der vorläufigen Ergebnisse für beide Instrumente im Jahr 2019 wird erwartet, dass mit den durch die Zusagevolumina und Unterstützungsvolumina iHv 1.040 Mio. Euro geförderten Maßnahmen eine jährliche CO2-Einsparung von ca. 1,7 Mio. Tonnen bewirkt wird, wobei sich diese Abschätzung lediglich auf die Effekte aus der technologischen Umstellung/Verbesserung bezieht, sodass Reboundeffekte udgl., die zB. in der Treibhausgasbilanz inkludiert sind, nicht berücksichtigt sind.

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

 

Treibhausgasemissionen

Größenordnung

Erläuterung

Abnahme

1.752.653

mind. CO2-Reduktion in Tonnen pro Jahr, die sich rein aus der technologischen Umstellung/Verbesserung ergeben

 

Auswirkungen auf Wasser

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer oder das Grundwasser.

 

Erläuterung

Die geförderten Maßnahmen haben keine direkten Effekte bzgl. dieser Wirkungsdimension, allerdings sind generell mit der Investition in Umwelttechnologien positive indirekte Effekte verbunden, die jedoch nicht quantifizierbar sind.

 

Auswirkungen auf den Energieverbrauch

 

Einsatz von Energieträgern

Die reguläre Umweltförderung im Inland sowie die Sanierungsoffensive sind wesentliche Eckpfeiler der österreichischen Klimaschutzpolitik zur Erreichung der der nationalen Klima- und Energieziele für 2030 und darüber hinausgehend.

Auf Basis der vorläufigen Ergebnisse für beide Instrumente im Jahr 2019 wird erwartet, dass mit den durch die Zusagevolumina und Unterstützungsvolumina iHv 1.040 Mio. Euro geförderten Maßnahmen rechnerisch eine jährliche Endenergieeinsparung in Höhe von rd. 3.300 GWh/a sowie eine Zunahme des Einsatzes erneuerbarer Energieträger in Heizsystemen von rd. 4.000 GWh/a. Diese Abschätzung bezieht sich lediglich auf die Effekte aus der technologischen Umstellung/Verbesserung, sodass Reboundeffekte udgl. nicht berücksichtigt sind.

 

Auswirkungen auf Energie

 

Energieträger

Veränderung des Energieverbrauchs

Erläuterung

Nicht erneuerbare Energieträger

3.300

mind jährliche Energieeinsparung in GWh/a – auf die Erläuterung wird verwiesen

Erneuerbare Energieträger

4.000

mind. jährliche Zunahme des Einsatzes erneuerbarer Energieträger in Heizsystemen in GWh/a – auf die Erläuterung wird verwiesen

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Diesbezüglich gibt es keine Abschätzungen, aber es wird mit sektortypischen Effekten gerechnet.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Diesbezüglich liegen keine näheren Informationen vor.

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

173.676

342.219

254.181

130.871

67.457

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2021

2022

2023

2024

2025

gem. BFRG/BFG

43.01.02 Umweltförderung im Inland

 

173.676

342.219

254.181

130.871

67.457

 

Erläuterung der Bedeckung

Zur Bedeckung der Zusagerahmen sowie der Unterstützungsvolumina werden die in der DB 43.01.02 vorgesehenen Mittel herangezogen.

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

6.375.473,00

9.480.593,00

4.327.839,00

2.256.240,00

1.190.880,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Abwicklung UFI 2020 – 2022 SanOff 2021 und 2022

Bund

1

6.375.473,00

1

9.480.593,00

1

4.327.839,00

1

2.256.240,00

1

1.190.880,00

 

Die Abwicklung der regulären Umweltförderung im Inland sowie der Sanierungsoffensive erfolgt über die UFG-Abwicklungsstelle und besteht im Wesentlichen – samt der Einrichtung, Bereitstellung und Wartung der damit verbundenen Installationen usw. – in der Antragsannahme und -prüfung sowie der Aufbereitung der entscheidungsrelevanten Unterlagen für die Behandlung in der Förderungskommission, der Vorlage der Förderfälle zur Entscheidung, der vertraglichen Umsetzung der Förderungsentscheidung, in der Durchführung und Prüfung der Endabrechnung sowie der Veranlassung der Förderungsauszahlung. Ausgehend von den bisherigen Bearbeitungsleistungen wird mit einem Gesamtaufwand für die Abwicklung der angesprochenen Förderungen iHv ca. 24,9 Mio. Euro bis zum Auslaufen aller Förderabwicklungshandlungen 2027ff gerechnet wird (in der obigen Ergebnisdarstellung können jedoch lediglich die Aufwendungen bis zum Jahr 2025 dargestellt werden, weshalb in dieser Darstellung lediglich ein Summenbetrag von 23,6 Mio. Euro abgebildet ist). Die Abschätzung beruht auf den bisherigen Erfahrungen und ist aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen des Wirtschaftsprüfers gemäß § 11 Abs. 9 UFG der Höhe nach als angemessen anzusehen. Der tatsächliche Aufwand hängt entscheidend vom Fallaufkommen, von den Prüf- und Aufbereitungserfordernissen u.a.m. ab. Allfällig nicht ausgeschöpfte Zusagevolumina wirken aufwandsreduzierend, wenngleich diese Reduktionen in der Regel (relativ und absolut) erheblich geringer ausfallen.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

167.300.687,00

332.738.407,00

249.853.081,00

128.615.161,00

66.266.241,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Förderungen (inkl. allfälliger Aufträge) reguläre UFI 2020 bis 2022

Bund

1

40.146.271,00

1

57.092.290,00

1

39.988.262,00

1

35.252.973,00

1

27.954.742,00

Förderungen (inkl. allfälliger Aufträge) SanOff 2021 und 2022

Bund

1

103.072.140,00

1

219.252.908,00

1

177.426.697,00

1

85.500.109,00

1

30.452.730,00

Unterstützung einkommensschwacher Haushalte 2021 und 2022

Bund

1

24.082.276,00

1

48.614.835,00

1

24.574.335,00

1

 

1

 

Haftung Energie-Contracting ab 2020

Bund

 

 

1

7.778.374,00

1

7.863.787,00

1

7.862.079,00

1

7.858.769,00

 

Die erwarteten Auszahlungen wurden entsprechend den Erfahrungen aus den bisherigen Verläufen und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einschließlich des verzögerten Programmstarts dargestellt.

Die Förderungen kommen privaten Haushalten sowie Unternehmen zugute. Basierend auf der Aufstockung des Zusagerahmens für die reguläre Umweltförderung im Inland 2020 iHv 20 Mio. Euro, der Fortsetzung der regulären Umweltförderung im Inland 2021 und 2022 iHv 110,238 Mio. Euro, eines Gesamtzusagerahmens für die Sanierungsoffensive für die Jahre 2021 und 2022 iHv 650 Mio. Euro zuzüglich der begleitenden Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten iHv 100 Mio. Euro sowie des Haftungsrahmens für Energie-Contracting iHv 50 Mio. Euro ergibt sich ein rechnerischen Auszahlungsbedarf für diese Zusagen iHv 1.040 Mio. Euro über die gesamte Abwicklungszeit (in der obigen Ergebnisdarstellung können jedoch lediglich die Auszahlungen bis zum Jahr 2025 dargestellt werden, weshalb in dieser Darstellung lediglich ein Summenbetrag von 888,3 Mio. Euro abgebildet ist).

Der ausgewiesene Auszahlungsverlauf wurde auf Basis der Erfahrungen aus den bisherigen Sanierungsoffensiven abgeschätzt. Der tatsächliche Verlauf wird jedoch primär von der Umsetzungsgeschwindigkeit der Maßnahmen bestimmt.


Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Antragstellung

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

neue IVP

National

61.333

0

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Informationen bei der Antragstellung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r AntragstellerIn (Anschluss einer Kopie des Meldezettels)

- Preisangebote (Anschluss)

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Förderanträge werden von den FörderwerberInnen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Die Personen-Identifikation erfolgt durch Vorlage eines Meldezettels.

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Eine Signierung des Antrags erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen erst im Rahmen der Endabrechnung durch Upload einer gescannten Unterschrift.

 

Personengruppe 1: Alle natürlichen Personen, die an einem förderfähigen Bestandswohnobjekt thermische Sanierungsmaßnahmen setzen und elektronisch die Antragsunterlagen übermitteln

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: elektronisches Formular ausfüllen

23.000

00:40

0,00

15.333

0

Verwaltungstätigkeit 2: Unterlagen für das Ansuchen einholen

23.000

02:00

0,00

46.000

0

 

Quelle für Fallzahl: Aufgrund der Ergebnisse der bisherigen Förderaktionen im Rahmen der Sanierungsoffensive 2019 wird für einen Gesamtzusagerahmen iHv 650 Mio. Euro (2021 und 2022) wird mit einem anteiligen Gesamtaufkommen der Förderfälle betreffend die Sanierung von Wohngebäuden iHv ca. 46.000 in den Jahren 2021 und 2022 gerechnet.

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Bezüglich der erwarteten Förderfälle wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.

Für das Befüllen des elektronischen Antragsformulars wird mit einem Zeitaufwand von 40 Minuten gerechnet. Als relevanter Aufwand für die Beibringung der erforderlichen Unterlagen ist insbesondere die Beschaffung von Vergleichsangeboten zu nennen. Hiefür wird von einem durchschnittlichen Zeitaufwand ca. 2 Stunden je Förderfall ausgegangen.

 

Informationsverpflichtung 2

Fundstelle

Art

Ursprung

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Endabrechnung

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

neue IVP

National

3.833

0

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Im Rahmen der Endabrechnung sind alle Rechnungen der förderbaren Kosten vorzulegen.

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Endabrechnungsunterlagen werden von den FörderwerberInnen über eine Online-Plattform der KPC eingereicht.

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Die Personen-Identifikation erfolgt durch Vorlage eines Meldezettels.

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Due Signierung erfolgt durch Upload einer gescannten Unterschrift.

 

Personengruppe 1: Alle natürlichen Personen, die nach Erhalt der Förderzusage und Umsetzung der Maßnahmen im elektronischem Wege die Abrechnungsunterlagen vorlegen

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Hochladen Rechnungen

23.000

00:10

0,00

3.833

0

 

Quelle für Fallzahl: Aufgrund der Ergebnisse der bisherigen Förderaktionen im Rahmen der Sanierungsoffensive 2019 wird für einen Gesamtzusagerahmen iHv 650 Mio. Euro (2021 und 2022) wird mit einem anteiligen Gesamtaufkommen der Förderfälle betreffend die Sanierung von Wohngebäuden iHv ca. 46.000 in den Jahren 2021 und 2022 gerechnet.

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Die Vorlage der Rechnungen ist ausschließlich elektronisch möglich. Für das Hochladen der Rechnungen wird von einem durchschnittlichen Aufwand von 10 Minuten je Förderfall gerechnet.

 

Informationsverpflichtung 3

Fundstelle

Art

Ursprung

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Antragstellung und gleichzeitige Endabrechnung

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

neue IVP

National

120.417

0

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: In einem ersten Schritt haben sich FörderwerberInnen über eine Online-Plattform unter Angabe von Name und Adresse sowie zur Art des klimafreundlichen Heizsystem zu registrieren. Auf Basis der Summe aller registrierten FörderwerberInnen wird die Budgetausschöpfung transparent gemacht werden.

In einem zweiten Schritt nach der Umsetzung der Maßnahme erfolgt die Antragstellung und die gleichzeitige Endabrechnung. Die dazu erforderlichen Informationen werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten werden und somit der Förderzweck erreicht wird sowie die tatsächlich getätigten Zahlungen zu belegen. Die Stellung des Ansuchens bzw. Einreichung der Endabrechnung erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r AntragstellerIn (Anschluss einer Kopie des Meldezettels)

- Preisangebote (Anschluss)

- Endabrechnung

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die FörderwerberInnen können sich über Online-Plattform der KPC für die Förderung registrieren lassen. Nach Abschluss der Registrierung erhält die FörderungswerberInnen einen personalisierten Link für die Vornahme der Antragstellung und der gleichzeitigen Endabrechnung auf der eingerichteten Online-Plattform.

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Die Personen-Identifikation erfolgt durch Vorlage eines Meldezettels.

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Eine Signierung erfolgt durch Upload einer gescannten Unterschrift.

 

Personengruppe 1: Alle natürlichen Personen, die in einem Bestandswohnobjekt einen fossile Heizkessel durch ein klimafreundliches Heizsystem ersetzen und die Antragsunterlagen gemeinsam mit den Endabrechnungsunterlagen übermitteln

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: elektronisches Formular ausfüllen

42.500

00:40

0,00

28.333

0

Verwaltungstätigkeit 2: Unterlagen für den Antrag/das Ansuchen einholen

42.500

02:00

0,00

85.000

0

Verwaltungstätigkeit 3: Unterlagen für die Endabrechnung einholen

42.500

00:10

0,00

7.083

0

 

Quelle für Fallzahl: Aufgrund der Ergebnisse der bisherigen Förderaktionen im Rahmen der Sanierungsoffensive 2019 wird für einen Gesamtzusagerahmen iHv 650 Mio. Euro wird mit einem anteiligen Gesamtaufkommen der Förderfälle betreffend den "Raus-aus-dem-Öl"-Bonus iHv ca. 80.000 – 90.000 in den Jahren 2021 und 2022 gerechnet.

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Bezüglich der erwarteten Förderfälle wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.

Für das Befüllen des elektronischen Antragsformulars wird mit einem Zeitaufwand von 40 Minuten gerechnet. Als relevanter Aufwand für die Beibringung der erforderlichen Unterlagen ist insbesondere die Beschaffung von Vergleichsangeboten und der Endabrechnung zu nennen. Die Vorlage der Unterlagen ist ausschließlich elektronisch (durch Hochladen) möglich. zu nennen. Hiefür wird von einem durchschnittlichen Zeitaufwand ca. 2 Stunden und 10 Minuten je Förderfall ausgegangen.

Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Antragstellung

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

neue IVP

National

‑5.350.000

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Informationen bei der Antragstellung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r AntragstellerIn (Anschluss einer Kopie des Meldezettels)

- Preisangebote (Anschluss)

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Förderanträge werden von den FörderwerberInnen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Identifikation erfolgt durch die Abfrage der KUR über die Abwicklungsstelle

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen unzureichender Verbreitung eines elektronischen Signatursystems ist ein solches nicht im Antragsstellungsprozess vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: Papierverfahren

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Elektornisches Formular ausfüllen

01:00

 

‑500,00

0

‑500

‑500

Verwaltungstätigkeit 2: Beschaffung der Unterlagen

02:00

 

‑500,00

0

‑500

‑500

 

Fallzahl

5.350

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 2

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Endabrechnung

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

neue IVP

National

‑2.675.000

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Im Rahmen der Endabrechnung sind alle Rechnungen der förderbaren Kosten vorzulegen.

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Endabrechnungen werden von den FörderwerberInnen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Identifikation erfolgt durch die Abfrage der KUR über die Abwicklungsstelle

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen unzureichender Verbreitung eines elektronischen Signatursystems ist ein solches nicht im Endabrechnungsprozess vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: Papierverfahren

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Hochladen Rechnungen

00:30

 

‑500,00

0

‑500

‑500

 

Fallzahl

5.350

Sowieso-Kosten in %

0

 


Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Unternehmen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr

Umwelt

Wasser

-       Auswirkungen auf den ökologischen oder chemischen Zustand von Seen und Fließgewässern oder

-       Auswirkungen auf Menge und Qualität des Grundwassers

Umwelt

Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

-       Eingriffe in den Lebensraum im Hinblick auf die Verringerung des Hochwasserschutzes oder des Schutzes vor Muren und Lawinen, Veränderungen hinsichtlich der Produktion von schadstofffreien Lebensmitteln oder Eingriffe in Naturschutzgebiete oder

-       Zerschneidung eines großflächig zusammenhängenden Waldgebietes oder einer regionstypischen Landschaft oder

-       Zunahme der versiegelten Flächen um 25 ha pro Jahr

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

Soziales

Europa-2020-Sozialzielgruppe

Mehr als 150 000 Personen der Europa-2020-Sozialzielgruppe (armutsgefährdete Personen, erheblich materiell deprivierte Personen und Personen in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität) sind betroffen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 741966895).