346 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Smoke – NEIN“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Smoke – NEIN“

NEIN zum Rauchen! Wir fordern aus Gründen eines optimalen Gesundheitsschutzes eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie wie in der 2015 beschlossenen Novelle zum Nichtraucherschutzgesetz (Tabakgesetz).

Begründung:

Die Gesetzgebung zum Thema „Rauchen in der Gastronomie" ist seit Jahren eine Zumutung: Ursprünglich JA, dann NEIN (rot/schwarz), doch JA (türkis/blau), jetzt wieder NEIN (türkis, rot & Co). Weitere Änderungen stehen an und der Verfassungsgerichtshof könnte eingreifen. Wir fordern: Schluss mit Hin-und-Her! Das „generelle Rauchverbot" in der Gastronomie soll in die Verfassung! Am besten per Volksabstimmung. Die Mehrheit will das laut OGM-Umfrage, denn:

 

Das Recht geht vom Volk aus, nicht von ständig wechselnden Regierungen!

 

Smoke - NEIN!

 

In modernen Demokratien gilt: Die GESUNDHEIT der Bevölkerung ist nicht verhandelbar! Gastfreundschaft gegenüber Rauchern ist automatisch Ungastlichkeit gegenüber Nichtrauchern.

 

Ohne generelles Rauchverbot werden Nichtraucher bei der Wahl der Gastronomiebetriebe, die sie ohne Gesundheitsschädigung aufsuchen können, massiv eingeschränkt. Es dient auch dem Jugendschutz und der Verhinderung jugendlicher Raucherkarrieren.

 

"Kontrollen von Alter und Trennung der Raucher-/Nichtraucherbereiche funktionieren nicht! Die einzig wirksame Maßnahme: Ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie."

Prof. Dr. Thomas SZEKERES, Präs. Österr. Ärztekammer

 

Die Feinstaub- und Schadstoffbelastung liegt in verrauchten Gaststätten zehn- bis 20-fach und in Diskotheken bis zu 80-fach höher als auf der Straße.

 

Oftmals gibt es auch für Nichtraucher Gründe (Gespräch mit Freunden) oder sogar Zwänge (Weg zum WC), den Raucherbereich zu betreten. Stehen Türen offen oder sind undicht, raucht man passiv mit, das Gastro-Team den ganzen Arbeitstag!

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2007 anlässlich des Weltkrebstags deutliche Worte gefunden: Die Belastung durch Tabakrauch beschneidet die fundamentalen Rechte und Freiheiten des Menschen auf eine gesunde Umgebung (dazu zählt auch reine Luft). Es gibt nur eine praktikable Lösung für alle Betroffenen und zugleich unmissverständliche Aufforderung an unser Parlament: Das derzeit geltende generelle Rauchverbot in der Gastronomie muss zukünftig durch die Verfassung abgesichert werden.

 

,,In Industrieländern stellt Zigarettenkonsum aktuell das bedeutendste individuelle Gesundheitsrisiko dar und ist gleichzeitig die führende Ursache frühzeitiger Sterblichkeit."

Rektor Dr. Hellmut SAMONIGG, Mitinitiator „Don't smoke“

 

Gesundheits-, Jugend- und ArbeitnehmerInnenschutz sind zweifelsfrei wichtiger als die Freiheiten von Rauchern. Daher muss die Gastronomie dauerhaft rauchfrei bleiben! Denn wo es aus medizinischer Sicht massive Gesundheitsbedenken für andere gibt, sind klare Grenzen gesetzt und endet die Freiheit des Einzelnen.

 

2.

Als Bevollmächtigte wurden gemäß § 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:

 

 

Vor- und Familienname

Beruf

Adresse

 

Bevollmächtigte(r)

 

Marcus HOHENECKER, Mag.

 

Rechtsanwaltsanwärter

 

Lederergasse 3/1/7

1080 Wien

 

1. Stellvertreter(in)

 

Anatolij VOLK

 

Pensionist

 

Negerlegasse 4/2/2

1020 Wien

 

2. Stellvertreter(in)

 

Werner BOLEK, Ing.

 

Unternehmensberater

 

Schießstattgasse 7/1

2000 Stockerau

 

3. Stellvertreter(in)

 

Iris FRIEDRICH, Mag.

 

AHS Lehrerin

 

Heiligenstädterstraße 221/1

1190 Wien

 

4. Stellvertreter(in)

 

Josef Andreas BAUMGARTNER

 

Architekt

 

Heiligenstädterstraße 221/1

1190 Wien

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 29. Juli 2020 kund-gemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorge-sehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Per-sonenkreis nicht angefochten


Bundeswahlbehörde

Zl. 2020-0.451.092

Volksbegehren „Smoke – NEIN“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 29. Juli 2020 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Smoke – NEIN“ festgestellt:

 

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungs­erklärungen)

Stimm-beteiligung in %

 

 

 

Burgenland

232.935

 

3.638

 

1,56

 

 

 

 

Kärnten

436.133

 

6.757

 

1,55

 

 

 

 

Niederösterreich

1.291.779

 

26.663

 

2,06

 

 

 

 

Oberösterreich

1.102.458

 

23.656

 

2,15

 

 

 

 

Salzburg

394.531

 

8.951

 

2,27

 

 

 

 

Steiermark

961.987

 

18.699

 

1,94

 

 

 

 

Tirol

542.073

 

8.297

 

1,53

 

 

 

 

Vorarlberg

274.420

 

3.870

 

1,41

 

 

 

 

Wien

1.146.061

 

39.995

 

3,49

 

 

 

 

Österreich

6.382.377

 

140.526

 

2,20

 

 

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               SC Mag.Dr. Mathias Vogl


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ gültige

Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

gültige

Unterstützungserklärungen

gültige Eintragungen

 

Burgenland

232.935

 

3.638

 

1,56 %

 

737

 

2.901

 

 

Kärnten

436.133

 

6.757

 

1,55 %

 

1.432

 

5.325

 

 

Niederösterreich

1.291.779

 

26.663

 

2,06 %

 

5.770

 

20.893

 

 

Oberösterreich

1.102.458

 

23.656

 

2,15 %

 

3.535

 

20.121

 

 

Salzburg

394.531

 

8.951

 

2,27 %

 

1.390

 

7.561

 

 

Steiermark

961.987

 

18.699

 

1,94 %

 

3.729

 

14.970

 

 

Tirol

542.073

 

8.297

 

1,53 %

 

1.754

 

6.543

 

 

Vorarlberg

274.420

 

3.870

 

1,41 %

 

761

 

3.109

 

 

Wien

1.146.061

 

39.995

 

3,49 %

 

9.060

 

30.935

 

 

Österreich

6.382.377

 

140.526

 

2,20 %

 

28.168

 

112.358