347 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„EURATOM-Ausstieg Österreichs“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „EURATOM-Ausstieg Österreichs“

Wir sind für den Ausstieg Österreichs aus EURATOM und gegen jegliche Art der Finanzierung der (EU‑)Atomenergiewirtschaft mittels österreichischer Steuergelder.

 

Wir regen an, der Nationalrat möge durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sicherstellen, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung verpflichtet sind, sich bei Verhandlungen und Abstimmungen in der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM für einen sofortigen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag einzusetzen.

Begründung:

1. Text des Volksbegehrens:

„Wir sind für den Ausstieg Österreichs aus EURATOM und gegen jegliche Art der Finanzierung der (EU-)Atomenergiewirtschaft mittels österreichischer Steuergelder.

Wir regen an, der Nationalrat möge durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sicherstellen, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung verpflichtet sind, sich bei Verhandlungen und Abstimmungen in der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM für einen sofortigen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag einzusetzen."

 

2. Inhaltliche Begründung:

Grund 1: Wir lehnen die Atomenergie ab.

* Atomenergie ist nicht sicher. Das beweisen die schweren Atomkraftwerksunfälle weltweit.

* Die Gefahren einer Atomkatastrophe sind nicht abschätzbar und nicht beherrschbar.

* Falls ein großer Atomunfall passiert, dann sind gewaltige und irreparable Schäden die Folge. Diese Schäden reichen von Umweltzerstörung bis zu schweren Erkrankungen, von Krebs der Anrainer bis Mißgeburten.

* Die sichere jahrzehntelange Atommülllagerung ist bis heute nicht gelöst, weder in Österreich, noch sonst wo. Die Lagerung ist einerseits ein technisches Problem, da man das Eindringen von Wasser auf Jahrzehnte kaum ausschließen kann, insbesondere bei unterirdischer Lagerung. Die Lagerung ist aber auch ein sicherheitstechnisches Problem, da man ein Atommülllager gegen Terroristen schützen muß.


Grund 2: Die Mitgliedschaft bei EURATOM macht für Österreich keinen Sinn

* Österreich hat kein einziges Atomkraftwerk zur Energieerzeugung in Betrieb.

* Das Atomkraftwerk Zwentendorf wurde zwar fertig gebaut, ging aber nie in Betrieb.

* Der einzige Atomreaktor Österreichs ist ein Forschungsreaktor in Wien im 2. Bezirk ("Praterreaktor").

* Das einzige Atommülllager Österreichs ist in Seibersdorf (Bezirk Baden) und dient nur für Atommüll von Spitälern und Forschungseinrichtungen.

* Österreich hat somit keine Bedarf und keinen Nutzen aus EURATOM.

* Unseres Wissens werden keine EURATOM-Jahresberichte veröffentlicht. Das österreichische Volk erfährt so gut wie nichts, was da passiert. Schon alleine das rechtfertigt jegliche Art von Mißtrauen gegenüber EURATOM. Man weiß nicht einmal, wer die österreichischen Vertreter bei EURATOM sind bzw. waren.

 

Grund 3: Die Mitgliedschaft bei EURATOM kostet viel Steuergeld

Ca. 40 Millionen Euro kostet die Mitgliedschaft bei EURATOM Österreich jedes Jahr. Damit wird die Atomwirtschaft mittels österreichischem Steuergeld mit Beschluß der Parlamentsmehrheit gefördert. Dieses Geld könnte man in Österreich sehr viel sinnvoller ausgeben.

Österreich sollte mit gutem Beispiel voran gehen und aus EURATOM aussteigen.

 

Grund 4: Ausbau von erneuerbaren Energien in Österreich fördern

Alternativ könnte man das Geld, das Österreich derzeit jedes Jahr für die EURATOM-Mitgliedschaft ausgibt, für die Forschung in alternative Energiegewinnung oder für die Produktion von E-Autos & E-Bikes oder für bessere Wärmedämmung von Häusern investieren.

 

Grund 5: Österreichisches Atomsperrgesetz

Das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich ist ein österreichisches Verfassungsgesetz, das die Nutzung von Kernkraft zur Energiegewinnung und den Bau entsprechender Anlagen verbietet. 1999 wurde das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich (BGBI. I Nr. 149/1999) einstimmig im Parlament beschlossen (Verfassungsnovelle 1999), und damit das Atomsperrgesetz in den Verfassungsrang erhoben.

 

Grund 6: Das "Raus aus EURATOM-Volksbegehren“ im Jahr 2011 scheiterte nur sehr knapp.

Das "Raus aus EURATOM"-Volksbegehren erhielt im Jahr 2011 mit 98.698 Unterstützungserklärungen um 1302 Unterstützungserklärungen zu wenig. Das Ziel der 100.000 Unterstützungserklärungen wurde sehr knapp verfehlt. Damit war auch keine parlamentarische Behandlung notwendig. Eine Woche nach Ende der Eintragungsfrist passierte die Fukushima-Katastrophe in Japan.

 

Grund 7: Der EURATOM-Ausstieg des Vereinigten Königreichs per 31.1.2020.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat am 20.12.2019 seinen EU-Austritt und seinen EURATOM-Ausstieg per 31.1.2020 im britischen Parlament beschlossen. Damit tritt das Vereinigte Königreich mit seinen 15 in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken und seinen 30 stillgelegten Atomkraftwerken früher aus der Europäischen Atomgemeinschaft "EURATOM" aus, als Österreich. Dabei hat Österreich kein einziges Atomkraftwerk in Betrieb...

 

Weitere Gründe und Informationen

zu unserem Volksbegehren „EURATOM-Ausstieg Österreichs" finden Sie im Internet auf

=> http://www.wfoe.at/volksbegehren/euratom-ausstieg.html


2.

Als Bevollmächtigte wurden gemäß § 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:

 

 

Vor- und Familienname

Beruf

Adresse

 

Bevollmächtigte(r)

 

Robert MARSCHALL, Mag.

 

selbständig

 

Anton-Hagl-Gasse 14-16/1/3

3003 Gablitz

 

1. Stellvertreter(in)

 

Alexandra PICHLER-GERITZ

 

selbständig

 

Hosien 2

2851 Krumbach

 

2. Stellvertreter(in)

 

Klaus LEMBERGER, Dr.

 

Pensionist

 

Am Stadtbach 16/1

5280 Braunau am Inn

 

3. Stellvertreter(in)

 

Susanne GLATZ

 

Pensionistin

 

Taglieberstraße 15/3

1230 Wien

 

4. Stellvertreter(in)

 

Franz NÖHAMMER

 

Pensionist

 

Leonfelder Straße 67

DG 55, 4040 Linz

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 29. Juli 2020 kund-gemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorge-sehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Per-sonenkreis nicht angefochten.

Bundeswahlbehörde

Zl. 2020-0.451.092

Volksbegehren „EURATOM-Ausstieg Österreichs“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 29. Juli 2020 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „EURATOM-Ausstieg Österreichs“ festgestellt:

 

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungs­erklärungen)

Stimm-beteiligung in %

 

 

 

Burgenland

232.935

 

2.848

 

1,22

 

 

 

 

Kärnten

436.133

 

4.970

 

1,14

 

 

 

 

Niederösterreich

1.291.779

 

20.501

 

1,59

 

 

 

 

Oberösterreich

1.102.458

 

19.166

 

1,74

 

 

 

 

Salzburg

394.531

 

6.776

 

1,72

 

 

 

 

Steiermark

961.987

 

11.975

 

1,24

 

 

 

 

Tirol

542.073

 

5.554

 

1,02

 

 

 

 

Vorarlberg

274.420

 

3.143

 

1,15

 

 

 

 

Wien

1.146.061

 

25.549

 

2,23

 

 

 

 

Österreich

6.382.377

 

100.482

 

1,57

 

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               SC Mag.Dr. Mathias Vogl


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ gültige

Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

gültige

Unterstützungserklärungen

gültige Eintragungen

 

Burgenland

232.935

 

2.848

 

1,22 %

 

585

 

2.263

 

 

Kärnten

436.133

 

4.970

 

1,14 %

 

926

 

4.044

 

 

Niederösterreich

1.291.779

 

20.501

 

1,59 %

 

3.984

 

16.517

 

 

Oberösterreich

1.102.458

 

19.166

 

1,74 %

 

2.918

 

16.248

 

 

Salzburg

394.531

 

6.776

 

1,72 %

 

951

 

5.825

 

 

Steiermark

961.987

 

11.975

 

1,24 %

 

2.254

 

9.721

 

 

Tirol

542.073

 

5.554

 

1,02 %

 

977

 

4.577

 

 

Vorarlberg

274.420

 

3.143

 

1,15 %

 

583

 

2.560

 

 

Wien

1.146.061

 

25.549

 

2,23 %

 

5.530

 

20.019

 

 

Österreich

6.382.377

 

100.482

 

1,57 %

 

18.708

 

81.774