348 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Klimavolksbegehren“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Klimavolksbegehren“

Wir spüren die Auswirkungen der Klimakrise schon jetzt! Unsere Gletscher verschwinden, unsere Äcker und Wälder vertrocknen, die Hitze belastet uns alle. Wir müssen Österreich vor drohenden Milliardenkosten, Artensterben und Gesundheitsgefahren bewahren. Unsere Kinder verdienen eine lebenswerte Heimat. Darum fordern wir (verfassungs-)gesetzliche Änderungen, die Klimaschutz auf allen Ebenen ermöglichen und leistbar machen.

Begründung:

Wir schauen in die Zukunft.

Darum schauen wir aufs Klima.

Wir spüren die Auswirkungen der Klimakrise schon jetzt! Unsere Gletscher verschwinden, unsere Äcker und Wälder vertrocknen, die Hitze belastet uns alle. Wir müssen Österreich vor drohenden Milliardenkos ten, Artensterben und Gesundheitsgefahren bewahren. Unsere Kinder verdienen eine lebenswerte Heimat. Darum fordern wir (verfassungs-)gesetzliche Änderungen, die Klimaschutz auf allen Ebenen ermöglichen und leistbar machen.

 

1. Zukunft ermöglichen: Recht auf Klimaschutz in die Verfassung!

Mittlerweile zählen die Klimakrise und ihre Folgen durch die Versäumnisse der Klimapolitik weltweit zu den größten Gefahren für die Menschheit. Dabei liegen in einer mutigen Klimawende nicht nur eine lebenswertere und gesündere Zukunft, sondern auch zehntausende zukunftsfähige Arbeitsplätze. Mit einer ökosozialen Steuerreform kann eine steuerliche Entlastung der Bevölkerung gelingen und klimaschädigendes Handeln reduziert werden. Gleichzeitig stellen der Ausbau und die Förderung von erneuerbaren Energien und öffentlichen Verkehrsmitteln sicher, dass sich alle für eine klimafreundliche Lebensweise entscheiden können und nicht nur wenige, die es sich leisten können.

 

Deshalb fordern wir

 

-       Ein Recht auf Klimaschutz in der Verfassung

 

In einem Klimaschutzgesetz soll das Grundrecht auf Klimaschutz verfassungsrechtlich festgeschrieben werden. Um uns eine nachhaltige Zukunft zu sichern, muss Österreich die Reduktion der Emissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen gewährleisten und Klimaschutz bei allen Regelungsvorhaben bedenken. Damit dieses grundlegende Recht auch eingefordert werden kann und langfristig festgelegt wird, ist es in der Verfassung zu verankern.

2. Zukunft sichern: Stopp klimaschädlicher Treibhausgase!

Mit fossilen Brennstoffen heizen wir die Klimakrise an. Die Verbrennung von Öl, Kohle und Gas muss ein Ende haben, wenn auch die kommenden Generationen einen lebenswerten Planeten vorfinden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen und die Erwärmung im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens auf 1,5°C zu beschränken, steht Österreich ein begrenztes CO2-Budget1 zur Verfügung. Da dieses Budget nicht überschritten werden darf, soll es verbindlich gemacht werden.

 

Wir fordern daher

 

-       Ein verbindliches, wissenschaftlich fundiertes CO2-Budget im Klimaschutzgeset

 

In Einklang mit dem CO2-Budget soll ein Reduktionspfad gesetzlich festgelegt werden, bei dem Österreich sich verpflichtet, die Emissionen bis 2030 mindestens zu halbieren und bis 2040 national klimaneutral zu werden. Die Verantwortung zur Einhaltung des Budgets soll auf Bund, Länder und Sektoren aufgeteilt werden, um die Beiträge auf verschiedenen Ebenen konsistent zu machen. Bund und Länder sind im Sinne des Grundrechts auf Klimaschutz verpflichtet, in ihrem Einflussbereich und im Rahmen ihrer Kompetenzen die Emissionen zu reduzieren und die Einhaltung des Reduktionspfades zu gewährleisten.

 

Im Klimaschutzgesetz soll zusätzlich ein korrespondierendes Maßnahmenpaket festgeschrieben werden, das die Einhaltung des Reduktionspfades erlaubt. Außerdem soll ein ausreichendes jährliches Investitionsbudget bis 2040 zur Finanzierung des obigen Maßnahmenpakets festgelegt, sowie auch für die Länder beschlossen werden.

 

Die Einhaltung des CO2-Budgets muss auch jährlich offengelegt und von einer unabhängigen Instanz geprüft werden.

 

Deshalb fordern wir

 

-       Einen Klimarechnungshof der die Einhaltung des CO2-Budgets prüft

 

Der Klimarechnungshof ist im Klimaschutzgesetz verfassungsrechtlich zu verankern, um die Wichtigkeit dieses generationenübergreifenden Themas zu unterstreichen. Regierungen wechseln, die Aufgabe unsere Zukunft zu sichern bleibt. Der Klimarechnungshof soll sich aus einem unabhängigen Gremium aus universitären Fachleuten und wissenschaftlichen ExpertInnen zusammensetzen und die Einhaltung des CO2-Budgets prüfen, offenlegen und bei Verfehlung Empfehlungen für zusätzliche Maßnahmen aussprechen.

 

Bei allen neuen und bestehenden klimarelevanten Gesetzen, Verordnungen und Projekten soll außerdem eine wissenschaftliche und transparente Folgenabschätzung für Klima-, Umwelt- und Artenschutz durchgeführt werden.

 

Deshalb fordern wir

 

-       Einen Klimacheck bestehender und neuer klimarelevanter Gesetze und Verordnungen

 

Ein unabhängiger Klimadienst soll ab sofort alle neuen Gesetze und Verordnungen vor Beschluss auf ihre Klimaverträglichkeit prüfen. Zusätzlich soll ein Klimacheck aller bestehender klimarelevanter Gesetze durchgeführt und die Empfehlungen laufend in das Klima-Maßnahmenpaket eingearbeitet werden.

 

Zusätzlich zu der gesetzlichen Verankerung eines Reduktionspfades samt CO2-Budget, Maßnahmenpaket und Finanzierung müssen bei Zielverfehlung innerhalb von 6 Monaten zusätzliche Maßnahmen beschlossen werden. Dazu herangezogen werden können die Vorschläge des Klimarechnungshofes und des Klimadiensts – jedenfalls aber muss wissenschaftlich belegt werden, dass mit den zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen die Kompensation der Abweichung vom Zielpfad im nächsten Jahr gelingen kann. Außerdem müssen entsprechende zusätzliche Finanz-Budgets beschlossen und die Höhe der Investitionen angepasst werden.

3. Zukunft fördern: Klimaschutz belohnen und niemanden zurücklassen!

Klimafreundliches Handeln muss allen möglich gemacht werden. Dazu müssen Steuern und Förderungen zukunftsfähig werden. Steuern, Abgaben und Förderungen haben einen großen Lenkungseffekt in der Gesellschaft. Sie werden oft zur Finanzierung öffentlicher Leistungen herangezogen (Gesundheitssystem, Bildungssystem etc.), um diese für alle zugänglich zu machen. Obwohl die negativen Kosten der Treibhausgasemissionen (für Klima, Gesundheit, Ernährungssicherheit etc.) alle Menschen zahlen, werden die Verursacher nicht zur Kassa gebeten.

 

Deshalb fordern wir

 

-       Kostenwahrheit und eine ökosoziale Steuerreform

 

Klimaschädigendes Handeln soll reduziert werden und muss daher den Preis haben, den es auch für die Gesellschaft hat. Für die Höhe und Ausgestaltung des langfristig steigenden Preises sollen deshalb wissenschaftliche Vorschläge herangezogen werden, um Kostenwahrheit und einen Lenkungseffekt zu garantieren2-7. Den Verbrauchern und Unternehmen sollen so die Kosten für die verursachten Klimafolgen durch ein deutliches Preissignal mitgeteilt werden. Gleichzeitig soll klimafreundliches Handeln günstiger und somit klimafreundliche Energie, Mobilität etc. leistbar für alle werden.

Derzeit besteht für klimaschädigendes Handeln nicht nur keine Kostenwahrheit, sondern es fließen auch viele Förderungen (Subventionen) in klimaschädigende Wirtschafts- und Handelsweisen.

 

Deshalb fordern wir

 

-       Den vollständigen Abbau klimaschädigender Subventionen

 

Die Milliarden8, die jetzt in klimaschädliche Subventionen fließen (z.B. Dieselprivileg, Dienstwagenprivileg, fehlende Besteuerung Flugverkehr) und die Einnahmen aus einer ökosozialen Steuerreform sollen dazu verwendet werden, Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen durch einen Klimabonus zu entlasten und den Faktor Arbeit geringer zu besteuern. Andererseits soll das Geld zweckgebunden in nachhaltige Infrastruktur, Energie und Verkehr investiert und diese für alle zugänglich gemacht werden. Damit dies gelingen kann, soll auch die Ausgestaltung und Implementierung klimafreundlicher und regionaler Wertschöpfungsketten gezielt gefördert werden. Diese Lenkungsmaßnahmen kommen langfristig allen zugute und setzen Anreize für Gesellschaft und Wirtschaft, nachhaltige Lösungen zu finden und umzusetzen.

 

4. Zukunft gestalten: Mobilität und Energie nachhaltig machen!

Eine konsequente und naturverträgliche Mobilitäts- und Energiewende muss forciert werden, wenn wir unsere Zukunft sichern wollen. Es muss allen Menschen möglich sein, nachhaltig zu leben. Deshalb soll in ein gut ausgebautes, breit leistbares öffentliches Nah- und Fernverkehrsnetz und leistbare, regionale erneuerbare Energie für alle investiert werden.

 

Mobilität: Emissionsfreie Mobilität braucht viele Lösungen: den Ausbau und die Vergünstigung des öffentlichen Verkehrs, klimafreundliche Fortbewegungsmittel und leistbare Alternativen für alle Regionen. Hier gibt es sehr viele unterschiedliche Konzepte. Viele Regionen können gut öffentlich angebunden werden – hier muss es zu einem Ausbau des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs kommen. Gleichzeitig müssen klimafreundliche Fortbewegungsmittel auch zur ersten logischen Wahl für alle werden, d.h. mit leistbaren Preisen und in dichten Intervallen getaktet. Dort wo kein Zug oder Bus hinkommt, muss es andere bedarfsorientierte Lösungen geben: z.B. Carsharing, Rufbusse, oder auch Rad oder E-Bikes für die letzten Kilometer. Es muss schlussendlich allen Menschen möglich gemacht werden, klimafreundlich unterwegs zu sein.

 

Deshalb fordern wir (in Anlehnung an das Schweizer Vorbild9)

 

-       Eine flächendeckende Versorgung mit klimafreundlicher Mobilität

 

 

Energie (Strom & Wärme): Um den Energiesektor nachhaltig und naturverträglich zu gestalten, muss der Energieverbrauch zurückgeschraubt, die Energieeffizienz erhöht und der verbleibende Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Eine saubere, lokale Energieversorgung in Österreich sorgt für Wertschöpfung in den Regionen, sichert Unabhängigkeit und generiert langfristige Arbeitsplätze.

 

Deshalb fordern wir

 

-       Eine garantierte Finanzierung der Energiewende

 

Statt der bisherigen Stop-and-Go Politik samt auslaufender Fördertöpfe braucht es langfristig verfügbare und ausreichende Mittel für den Umstieg auf saubere Energie. Wie bei der Mobilität, muss erneuerbare, regionale Energie für alle Menschen nutz- und leistbar sein.

 

Für den Ausstieg aus der fossilen Vergangenheit braucht es vor allem massive Investitionen in klimafreundliche Alternativen (Sanierungsförderung, Öl-Kessel Tausch, Ausbau und Verbilligung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs etc.) während klimaschädigende Anreize beendet werden müssen. Hier soll gezielt gefördert und investiert sowie ordnungspolitische Maßnahmen gesetzt werden. Eine richtig ausgestaltete Energie- und Verkehrswende macht ein klimafreundliches Leben für alle möglich und fördert eine zukunftsfähige Wirtschaft.

 

Die konkreten Ausformungen der Maßnahmen sollen im Zuge eines transparenten, partizipativen Prozesses entwickelt werden, der von einer unabhängigen, wissenschaftlichen Kommission begleitet wird. Die BürgerInnen sollen bei der Ausgestaltung eine zentrale Rolle (z.B. in Form von BürgerInnenräten) einnehmen. Das soll gewährleisten, dass Maßnahmen entwickelt werden, die gleichzeitig den Klimaschutz vorantreiben und niemanden zurücklassen.

 

Verweise:

1 Meyer L., Steininger, K. (2017): Das Treibhausgasbudget für Österreich. Wegener Center. URL:

https://wegcwww.uni-graz.at/publ/wegcreports/2017/WCV-WissBer-Nr72-LMeyerKSteininger-Okt2017.pdf

 

2 Kirchengast, G., Kromp-Kolb, H., Steininger, K., Stagl, S., Kirchner, M., Ambach, Ch., Grohs, J., Gutsohn, A., Peisker, J., Strunk, B. (2019): Referenzplan als Grundlage für einen wissenschaftlich fundierten und mit den Pariser Klimazielen in Einklang stehenden Nationalen Energie- und Klimaplan für Österreich (Ref-NEKP). Climate Change Centre Austria (CCCA): Wien-Graz. URL:

https://ccca.ac.at/wissenstransfer/uninetz-sdg-13/referenz-nationaler-klima-und-energieplan-ref-nekp

 

3 Wie hoch sollte der CO2-Preis sein? Scientists for Future. URL:

https://www.scientists4future.org/2019/08/wie-hoch-sollte-der-co2-preis-sein/

 

4 Hohe Kosten durch unterlassenen Umweltschutz (2018). Umweltbundesamt, Deutschland. URL:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/hohe-kosten-durch-unterlassenenumweltschutz

 

5 Mattauch, L., Creutzig, F., aus dem Moore, N., Franks, M., Funke, F., Jakob, M., Sager, L., Schwarz, M., Voß, A., Beck, M.-L., Daub, C.-H., Drupp, M., Ekardt, F., Hagedorn, G., Kirchner, M., Kruse, T., Loew, T., Neuhoff, K., Neuweg, I., Peterson, S., Roesti, M., Schneider, G., Schmidt, R., Schwarze, R., Siegmeier, J., Thalmann, P., Wallacher, J. (2019): Antworten auf zentrale Fragen zur Einführung von CO2-Preisen. Diskussionsbeiträge der Scientists for Future. Zenodo. URL: http://doi.org/10.5281/zenodo.3371150

 

6 Pezzey, J. C. (2019): Why the social cost of carbon will always be disputed. Wiley Interdisciplinary

Reviews: Climate Change, 10(1), e558. URL: https://doi.org/10.1002/wcc.558

 

7 Edenhofer, O., Flachsland, Ch., Kalkuhl, M., Knopf, B., Pahle, M. (2019): Optionen für eine CO2-Preisreform. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wiesbaden. Econstor, Arbeitspapier, No. 04/2019. URL: https://www.econstor.eu/handle/10419/201374

 

8 Kletzan-Slamaning, D., Köppl, A. (2016): Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr. Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO). URL:

https://www.umweltdachverband.at/assets/Umweltdachverband/Themen/Nachhaltigkeit/WIFOStudie-

Subventionen-und-Steuern-mit-Umweltrelevanz-2016.pdf

 

9 Bundesgesetz über die Personenbeförderung (in Kraft seit 1.1.2010). Die Bundesversammlung der

Schweizerischen Eidgenossenschaft. URL:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20061345/index.html

 

2.

Als Bevollmächtigte wurden gemäß § 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:

 

 

Vor- und Familienname

Beruf

Adresse

 

Bevollmächtigte(r)

 

Katharina ROGENHOFER

 

Angestellte

 

Lorenz-Mandl Gasse 30/41

1160 Wien

 

1. Stellvertreter(in)

 

Stefan ILLES

 

Pensionist

 

Wendlingerstraße 30/10

2232 Deutsch-Wagram

 

2. Stellvertreter(in)

 

Stefan WEIẞ-FANZLAU

 

Angestellter

 

Franz-Jonas-Straße 15

2000 Stockerau

 

3. Stellvertreter(in)

 

Florian SCHLEDERER

 

Kurator

 

Westl. Scheunenstraße 18

2201 Gerasdorf bei Wien

 

4. Stellvertreter(in)

 

Susanne STÜCKLER

 

Biologin

 

Promenadenweg 195

2831 Scheiblingkirchen

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 29. Juli 2020 kund-gemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorge-sehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Per-sonenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2020-0.451.092

Volksbegehren „Klimavolksbegehren“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 29. Juli 2020 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Klimavolksbegehren“ festgestellt:

 

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungs­erklärungen)

Stimm-beteiligung in %

 

 

 

Burgenland

232.935

 

11.321

 

4,86

 

 

 

 

Kärnten

436.133

 

19.293

 

4,42

 

 

 

 

Niederösterreich

1.291.779

 

77.432

 

5,99

 

 

 

 

Oberösterreich

1.102.458

 

65.408

 

5,93

 

 

 

 

Salzburg

394.531

 

21.293

 

5,40

 

 

 

 

Steiermark

961.987

 

47.861

 

4,98

 

 

 

 

Tirol

542.073

 

23.531

 

4,34

 

 

 

 

Vorarlberg

274.420

 

11.577

 

4,22

 

 

 

 

Wien

1.146.061

 

102.874

 

8,98

 

 

 

 

Österreich

6.382.377

 

380.590

 

5,96

 

 

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               SC Mag.Dr. Mathias Vogl


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ gültige

Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

gültige

Unterstützungserklärungen

gültige Eintragungen

 

Burgenland

232.935

 

11.321

 

4,86 %

 

2.808

 

8.513

 

 

Kärnten

436.133

 

19.293

 

4,42 %

 

6.047

 

13.246

 

 

Niederösterreich

1.291.779

 

77.432

 

5,99 %

 

23.661

 

53.771

 

 

Oberösterreich

1.102.458

 

65.408

 

5,93 %

 

15.898

 

49.510

 

 

Salzburg

394.531

 

21.293

 

5,40 %

 

5.109

 

16.184

 

 

Steiermark

961.987

 

47.861

 

4,98 %

 

14.342

 

33.519

 

 

Tirol

542.073

 

23.531

 

4,34 %

 

6.067

 

17.464

 

 

Vorarlberg

274.420

 

11.577

 

4,22 %

 

3.526

 

8.051

 

 

Wien

1.146.061

 

102.874

 

8,98 %

 

37.245

 

65.629

 

 

Österreich

6.382.377

 

380.590

 

5,96 %

 

114.703

 

265.887