357 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH – Reihe BUND 2018/30 (III-6 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport sowie alle Länder und Stadt Wien

betreffend Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH

getroffen hat.

 

Der gegenständliche Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-144 d.B. (XXVI.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXVI. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

 

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Dieser Bericht wurde in der 7. Sitzung des Nationalrates der XXVII. Gesetzgebungsperiode am 11. 12 2019 mit der Beilagen-Bezeichnung III-6 d.B. (XXVII.GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 22. Jänner 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 15.09.2020 behandelt.

 

8. Sitzung am 15. September 2020

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Alois Kainz, Lukas Brandweiner, Mag. Felix Eypeltauer, David Stögmüller, Mag. Karin Greiner, Dr. Elisabeth Götze, Mag. Christian Drobits, Maximilian Köllner, MA sowie der Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Mag. Werner Kogler, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und der Obmann Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

 

Als Auskunftsperson im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG war anwesend: Mag. Michael Cepic (Geschäftsführer NADA Austria GmbH)

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH – Reihe BUND 2018/30 (III-6 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2020 09 15

                                 Hermann Gahr                                                Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann