359 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Disziplinarwesen der Bundesbediensteten – Reihe BUND 2019/48 (III-73 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich der

Bundesministerien für Bildung, Wissenschaft und Forschung; Finanzen; Inneres sowie öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Disziplinarwesen der Bundesbediensteten

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 22. Jänner 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Bedrana Ribo, MA die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 15.09.2020 behandelt.

 

8. Sitzung am 15. September 2020

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Christian Lausch, Mag. Andreas Hanger, Mag. Felix Eypeltauer, Dr. Elisabeth Götze, Philip Kucher, Mag. Nina Tomaselli sowie der Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Mag. Werner Kogler und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Disziplinarwesen der Bundesbediensteten – Reihe BUND 2019/48 (III-73 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2020 09 15

                             Dr. Elisabeth Götze                                             Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann