365 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 547/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kurzarbeit für alle Arbeitnehmer_innen in Österreich ermöglichen

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Modell der Kurzarbeit sollen möglichst viele Arbeitsplätze gesichert werden, falls zeitlich befristete Auslastungsprobleme des Unternehmens diese Arbeitsplätze bedrohen. Doch nicht alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer_innen können in Kurzarbeit gehen. Wer in Österreich wohnt und arbeitet, aber für einen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland tätig ist (z.B. als Außendienstmitarbeiter_in), kann nicht in Kurzarbeit gehen, selbst wenn sein Arbeitgeber mit der gesamten Belegschaft, z.B. am deutschen Stammsitz, in Kurzarbeit geht.

Obwohl diese Arbeitnehmer_innen und ihre Arbeitgeber in voller Höhe Beiträge in die österreichische Arbeitslosenversicherung zahlen (und auch die Lohnsteuer ans österreichische Finanzamt geht), steht ihnen nicht das volle Leistungsspektrum zur Verfügung. Der Grund für diese offensichtliche Ungerechtigkeit liegt darin, dass die Kurzarbeit eine Betriebsstätte in Österreich voraussetzt. So können z.B. die Mitarbeiter_innen einer großen amerikanischen Kaffeehauskette in Kurzarbeit gehen, während österreichische Mitarbeiter_innen von deutschen Mittelständlern nicht in Kurzarbeit gehen können.

Wer allerdings vom Ausland nach Österreich täglich einpendelt und in Österreich nur sozialversicherungs­, nicht aber steuerpflichtig ist, kann sehr wohl in Kurzarbeit gehen.

Die bestehende Regelung führt also zu einer Schieflage. Die Regelungen für die Kurzarbeit sind daher so anzupassen, dass allen österreichischen Arbeitnehmer_innen die Kurzarbeit offensteht.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. September 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Markus Koza,
Ing. Markus Vogl, Peter Wurm, Lukas Brandweiner, Mag. Klaus Fürlinger, Alois Stöger, diplômé,
Dr. Gudrun Kugler sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
Mag. (FH) Christine Aschbacher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 09 17

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann