Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMAFJ

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Im Zuge der Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes (BGBl. I Nr. 18/2020) wurde der Begriff „Lehrlingsentschädigung“ durch den Begriff „Lehrlingseinkommen“ ersetzt. Auch im Arbeitsverfassungsgesetz wird der Begriff „Lehrlingsentschädigung“ verwendet.

 

Bei Wahlen zum Betriebsrat kommt zurzeit allen Arbeitnehmer/innen das aktive Wahlrecht zu, die am Tag der Wahl des Wahlvorstandes das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Regierungsprogramm 2020-2024 sieht nun die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre vor.

 

Ziel(e)

Begriffsanpassung

Herabsetzung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat in Umsetzung des Regierungsprogrammes 2020-2024

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Mit der Novelle soll im Arbeitsverfassungsgesetz der Begriff "Lehrlingsentschädigung" durch "Lehrlingseinkommen" ersetzt werden.

Das aktive Wahlalter zum Betriebsrat soll im Arbeitsverfassungsgesetz und im Post-Betriebsverfassungsgesetz von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1510151998).