388 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 877/A(E) der Abgeordneten Karl Mahrer, David Stögmüller,
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verrechtlichung des gesamtstaatlichen Krisenmanagements

Die Abgeordneten Karl Mahrer, David Stögmüller, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Corona-Epidemie hat das österreichische Krisenmanagement auf die Probe gestellt. Dabei hat sich neben verschiedenen Stärken auch klares Verbesserungspotential gezeigt. Dies hat nicht zuletzt auch mit den verschiedenen Zuständigkeiten zu tun. Während Maßnahmen zur Abwehr, Beseitigung, Linderung der Auswirkungen eingetretener/drohender Katastrophen, insbesondere Natur- und technische Katastrophen in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt und dort entsprechend geregelt ist, fehlt eine entsprechend klare gesetzliche Regelung für das Management von Krisen auf Bundesebene.

So sieht das Bundesministeriengesetz beim Bundeskanzleramt ‚Anlassbezogene Koordination innerstaatlicher Maßnahmen zur Bewältigung überregionaler oder internationaler Krisen oder Katastrophen‘ und im Innenministerium ‚Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Krisenmanagements und des staatlichen Katastrophenschutzmanagements‘ vor.

Der gesetzlichen Ankündigung im Bundesministeriengesetz steht jedoch kein Materiengesetz gegenüber, weshalb derzeit im Bereich des gesamtstaatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements eine Regelungslücke besteht. Seit Mai 2003 obliegen die Koordination des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements und die internationale Katastrophenhilfe dem Bundesministerium für Inneres. Mit Ministerratsbeschluss vom 20. Jänner 2004 wurde das ‚Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM)‘ neu organisiert. Eine weitergehende Verrechtlichung blieb jedoch aus.

Die Koordinationstätigkeit des Bundesministeriums für Inneres, sowie die dort permanent bzw. anlassbezogen eingerichteten koordinierenden und unterstützenden Gremien und Stäbe, erfolgt auf Grundlage der genannten Bestimmung des Bundesministeriengesetzes und des bereits erwähnten Ministerratsbeschlusses vom 20. Jänner 2004. Maßnahmen, die im Rahmen des SKKM durch die jeweiligen Behörden konkret zu treffen sind, erfolgen auf Grundlage der jeweiligen Materiengesetze.

Gerade die COVID-Epidemie hat gezeigt, dass es im Bereich des gesamtstaatlichen Krisenmanagements einen deutlichen Bedarf zur Entwicklung umfassender rechtlicher Rahmenbedingungen gibt.

So braucht es eine rechtliche Klarstellung für Krisen in Hinblick auf eine Definition einer entsprechenden Krise, der Mitwirkungsverpflichtung der involvierten Akteure, sowie einer klaren Regelung des Informationsmanagements bei deren frühzeitiger Erkennung, etwa im Rahmen eines einzurichtenden Bundeslagezentrums, sowie dann im Anlassfall bei der konkreten Bewältigung.

Gerade in Zeiten der Krise, in denen schnelles Handeln erforderlich ist, darf jedoch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen nicht unter den Tisch fallen. Daher ist es notwendig, die Arbeitsweise, Zusammensetzung und Dokumentation von Abläufen und Diskussionsergebnisse in der Krisenbewältigung ebenfalls klar zu regeln.

Die beste Krise ist und bleibt jedoch jene, die niemals eintritt. Daher haben auch verschiedenen Bundesministerien auf adäquate Krisenvorsorge, sowie dann im Anlassfall für entsprechende Strukturen und Fähigkeiten zu sorgen, um eine möglichst lange Durchhaltefähigkeit der staatlichen Leistungserbringung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Dies gilt nicht zuletzt auch für die notwendige Sicherstellung belastbarer Krisenkommunikationsnetze.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Oktober 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff die Abgeordneten
Ing. Manfred Hofinger, David Stögmüller, Ing. Reinhold Einwallner und
Mag. Hannes Amesbauer, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 10 01

                Douglas Hoyos-Trauttmansdorff                                               Karl Mahrer, BA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann