401 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Sammelbericht

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Petitionen Nr. 5, 8, 16, 20 und 23 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1, 10, 14 bis 16, 23 und 24

Inhaltsverzeichnis

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Petitionen

Petition Nr. 5/PET

               „Verordnung eines mautfreien Autobahnabschnittes der A9zwischen Wildon und Graz“................. 3

Petition Nr. 8/PET

               „NEIN zur Abschaffung der Notstandshilfe“........................................................................................... 3

Petition Nr. 16/PET

               „Globaler Zugang für durch öffentliche Forschungsgelder finanzierte Medikamente, Impfung und Diagnostik zur Bekämpfung von COVID-19“.............................................................................................................. 4

Petition Nr. 20/PET

               „Erhalt und der Modernisierung der Polizeiinspektion Zirl“................................................................. 4

Petition Nr. 23/PET

               „Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte im Bereich Klima und Energie“.................. 5

 

2. Bürgerinitiativen

Bürgerinitiative Nr. 15/BI

               „die Verfassungsrechtliche Absicherung des solidarischen gesetzlichen Pensions­systems nach dem Umlageverfahren“.......................................................................................................................................... 6

Bürgerinitiative Nr. 16/BI

               „die Verfassungsrechtliche Absicherung des solidarischen gesetzlichen Pensions­systems nach dem Umlageverfahren“.......................................................................................................................................... 7

Bürgerinitiative Nr. 23/BI

               „Freiheit für Julian Assange – Keine politischen Gefangenen in Europa“.......................................... 7

Bürgerinitiative Nr. 24/BI

               „Abschaffung des Beitrages nach § 13a Pensionsgesetz 1965 sowie aller analogen bundesrechtlichen Regelungen“................................................................................................................................................... 8

 

II. Zuweisungen

Bürgerinitiative Nr. 1/BI

               „der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch die österreichische Gesetzgebung“... 9

Bürgerinitiative Nr. 10/BI

               „Gegen Bankomatgebühren – für einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich!“                                                                                                                                           10

Bürgerinitiative Nr. 14/BI

               „ ‚Nachtgutstunden‘ für alle ArbeitnehmerInnen in Pflegeeinrichtungen“....................................... 11

 

III. Ausschussantrag

               Ausschussantrag.......................................................................................................................................... 11

 

 

Einleitung

Die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 17 waren bereits Verhandlungsgegenstände der vorangegangenen, XXVI. Gesetzgebungsperiode, wurden in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Bürgerinitiativen, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Die gegenständlichen Bürgerinitiativen wurden in der Sitzung des Nationalrates der XXVII. Gesetzgebungsperiode am 16. Januar 2020 neuerlich dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. Die detaillierten Informationen sind in der Folge bei den jeweiligen Bürgerinitiativen ersichtlich.

 

Zur Beratung der gegenständlichen Petitionen und Bürgerinitiativen trat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zu drei Sitzung zusammen. Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Petitionen Nr. 5, 8, 16, 20 und 23 sowie die Bürgerinitiativen Nr. 1, 10, 14 bis 16, 23 und 24. Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet.

Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung jener der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.

 

In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Mag. Ulrike Fischer, Hermann Gahr, Andreas Kollross, Robert Laimer, Nikolaus Prinz, Carina Reiter, Christian Ries, Ralph Schallmeiner, Michael Seemayer, Rudolf Silvan, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Petra Wimmer und Christoph Zarits sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard zu Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc gewählt.


I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Petitionen

 

 

Petition Nr. 5 betr. „Verordnung eines mautfreien Autobahnabschnittes der A9

zwischen Wildon und Graz“ (10.1.2020)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Walter Rauch

16.1.2020

12.3.2020

1.7.2020

7.10.2020

BMK

(14.4.2020)

ASFINAG

(1.4.2020)

 

Amt der Stmk. Landesregierung

(28.8.2020)

10.1.-7.10.2020

 

75

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Der immer näher rückende Baubeginn des Koralmbahntunnels und das damit einhergehende Verkehrschaos stelle die Gemeinden entlang der Trassenführung vor große Herausforderungen, heißt es in dieser Petition. Die UnterstützerInnen bezweifeln, dass die geplanten bzw. bereits getroffenen Maßnahmen ausreichen werden, um einen Verkehrskollaps im Grazer Süden zu verhindern. Bei einem Projekt dieses Umfanges seien größere Schritte dringend notwendig, wie beispielsweise eine Mautfreistellung der Autobahn A9 im Bereich zwischen Wildon und Graz. Es wird in der Petition zudem darauf verwiesen, dass eine ähnliche Maßnahme – im konkreten eine Mautfreistellung für fünf Autobahnabschnitte – im November 2019 im Nationalrat beschlossen wurde.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G /dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 5 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 8 betr. „NEIN zur Abschaffung der Notstandshilfe" (21.2.2020)“

 

überreicht durch die Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Josef Muchitsch Mag.a Selma Yildirim

26.2.2020

12.3.2020

1.7.2020

7.10.2020

BMSGPK

(27.3.2020)

BMAFJ

(21.8.2020)

26.2.-7.10.2020

 

418

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Möglichen Plänen der Regierung zur Abschaffung der Notstandshilfe, die im Jahr 2018 von 145.000 Personen bezogen wurde, tritt diese Petition entschieden entgegen. Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, würden diese Menschen keinen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung mehr haben und in die Sozialhilfe gedrängt werden. Besonders problematisch sei dabei der Umstand, dass in einem solchen Fall keine Pensionsversicherungsbeiträge geleistet werden. Eine Abschaffung der Notstandshilfe würde daher zu deutlich mehr Armut führen und auch negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Ein klares Bekenntnis von Seiten der Bundesregierung zum Weiterbestand der Notstandshilfe sei nach Ansicht der PetentInnen dringend notwendig.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G/dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 8 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 16 betr. „Globaler Zugang für durch öffentliche Forschungsgelder finanzierte Medikamente, Impfung und Diagnostik zur Bekämpfung von COVID-19" (22.4.2020)“

 

überreicht durch der Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Petra Bayr, MA MLS

22.4.2020

1.7.2020

7.10.2020

BMDW

(24.8.2020)

BMSGPK

(26.8.2020)

BMBWF

(1.9.2020)

BMK

(30.9.2020)

22.4.-7.10.2020

 

63

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Da das Coronavirus alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sozioökonomischer Status, Hautfarbe oder Religion betreffe, müsse auch die Zugänglichkeit zu bereits vorhandenen oder neu entwickelten Medikamenten für die Bevölkerung weltweit gewährleistet werden, gibt eine von Mandatarin Petra Bayr unterstützte Petition zu bedenken. Aus diesem Grund sei es notwendig, dass die von der österreichischen Regierung ausgeschütteten und über die FFG abgewickelten Fördergelder in der Höhe von 23 Mio. € an Bedingungen geknüpft werden. Nachdem es sich dabei um Steuergeld handle, müsse sichergestellt werden, dass alle daraus resultierenden Medikamente, Impfungen oder Therapien der Öffentlichkeit zu einem gerechten Preis zur Verfügung stehen. Weitere wichtige Faktoren im Sinne der internationalen Solidarität seien die Einhaltung von Transparenzbestimmungen (z.B. öffentliche Bekanntgabe der geförderten Projekte, der Kosten und der Technologie-Transfers) sowie die Beseitigung aller Barrieren durch geistige Eigentumsrechte (keine Beschränkung auf einzelne Unternehmen). Bei Nichteinhaltung der geforderten Bedingungen sollten Eingriffsrechte ausgeübt und das investierte Geld zurückverlangt werden können.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G /dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 16 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 20 betr. „Erhalt und der Modernisierung der Polizeiinspektion Zirl“ (17.6.2020)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Hermann Gahr

17.6.2020

1.7.2020

7.10.2020

BMI (21.8.2020)

17.6.-7.10.2020

 

2

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Für den Erhalt sowie zugleich die Modernisierung der Polizeiinspektion Zirl setzt sich eine Petition ein, die von Abgeordnetem Hermann Gahr unterbreitet wurde. Die Marktgemeinde Zirl, die mit knapp 9.000 EinwohnerInnenn zu den größten Kommunen in Tirol zählt, ist nicht nur ein Verkehrsknotenpunkt, sondern stellt auch eine wichtige Verbindung zu Deutschland dar. Von der Polizeiinspektion aus werden zudem noch der viel befahrene Zirler Berg sowie die auf der „Salzstraße“ liegenden Gemeinden Inzing, Hatting und Polling betreut. Dennoch gebe es Gerüchte, wonach die Inspektion verlegt oder an Kematen angegliedert werden soll. Eine Polizeiinspektion im Ort sei jedoch unerlässlich, da sie den BewohnerInnen Sicherheit und Hilfe im Notfall biete, unterstreichen die PetentInnen. Auch die Zunahme von Vandalismus in den letzten Jahren sowie das massive Verkehrsaufkommen auf der B 171 und B 177 hätten gezeigt, dass die Präsenz der Polizei sehr wichtig sei. Da seit Jahren keine großen Investitionen mehr in den jetzigen Standort getätigt wurden, seien jedoch noch Verbesserungs- bzw. Umbaumaßnahmen erforderlich.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Petition Nr. 20 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 23 betr. „Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für

Projekte im Bereich Klima und Energie" (18.6.2020)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Michael Bernhard

22.6.2020

1.7.2020

7.10.2020

BMK

(9.9.2020)

BMF

(30.9.2020)

22.6.-7.10.2020

 

16

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte im Bereich Klima und Energie stehen im Mittelpunkt einer Petition, die von Abgeordnetem Michael Bernhard unterstützt wird. Die UnterstützerInnen sehen es nämlich als problematisch an, dass derzeit gemeinnützige Klimaschutzinitiativen ohne ausreichende Eigenkapitalausstattung nicht förderwürdig sind. Vor allem Projekte, die zur Wissensgenerierung und zu wichtigen Forschungsergebnissen beitragen, stünden vor großen Herausforderungen, da sie keine Produkte erzeugen. Als Beispiel wird das innovative Projekt „Der Pongau rockt die Energiewende. Die Zukunft ist jetzt!“ angeführt, bei welchem es um die Schaffung von alternativen regenerativen Kreisläufen und die Transformation konkreter Modellregionen geht.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Petition Nr. 23 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

2. Bürgerinitiativen

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 15 betr. „die Verfassungsrechtliche Absicherung des solidarischen gesetzlichen Pensionssystems nach dem Umlageverfahren“ (14.6.2019)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Dr. Kalliauer Johann

(überreicht als

65/BI, XXVI. GP)

17.6.2019

--

--

17.6.-23.10.2019

 

4.585

--

Weiterbehandlung in der XXVII. Gesetz­gebungs­periode des Nationalrates

16.1.2020

12.3.2020

1.7.2020

7.10.2020

BMSGPK

(21.4.2020)

Bundesarbeits­kammer

(4.5.2020)

ÖGB

(24.6.2020)

AK OÖ

(25.6.2020)

WIFO

(1.7.2020)

24.10.2019-

7.10.2020

 

270

 

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Laut Prognosen werden in Österreich die Staatsausgaben für alle gesetzlichen Pensionen im Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung (BIP) bis zum Jahr 2070 nur minimal um 0,5% auf 14,3% des BIP steigen, zeigt diese Bürgerinitiative auf. Dennoch behaupten immer wieder führende PolitikerInnen, dass es nicht möglich sein werde, das rein staatliche Pensionssystem auf Dauer sichern zu können; dies soll daher teilweise durch private Vorsorgemodelle ersetzt werden. Diese sind aber in einem hohen Ausmaß von den Spekulationsrisiken und Verwerfungen auf den Finanzmärkten abhängig und - anders als die gesetzlichen Pensionen – unsicher, argumentieren die UnterzeichnerInnen.

Das gesetzliche Pensionssystem Österreichs hingegen basiert auf einer solidarischen Pflichtversicherung nach dem Umlageverfahren, bei dem die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt an die PensionsbezieherInnen ausbezahlt werden. Die Republik solle sich daher dazu verpflichten, lebensstandardsichernde Pensionen auch weiterhin durch staatliche Zuschüsse zu garantieren. Diese Grundprinzipien müssten durch eine verfassungsrechtliche Regelung abgesichert werden, damit das Vertrauen vor allem der jungen Menschen in das österreichische Pensionssystem gestärkt werde.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G /dagegen: S, F, N) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 15 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 16 betr. „die Verfassungsrechtliche Absicherung des solidarischen gesetzlichen Pensionssystems nach dem Umlageverfahren“ (14.6.2019)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Hämmerle Hubert (überreicht als

66/BI, XXVI. GP)

17.6.2019

--

--

17.6.-23.10.2019

 

97

--

Weiterbehandlung in der XXVII. Gesetz­gebungs­periode des Nationalrates

16.1.2020

12.3.2020

1.7.2020

7.10.2020

BMSGPK

(21.4.2020)

Bundesarbeits­kammer

(29.4.2020)

ÖGB

(24.6.2020)

WIFO

(1.7.2020)

24.10.2019-

7.10.2020

 

28

 

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Laut Prognosen werden in Österreich die Staatsausgaben für alle gesetzlichen Pensionen im Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung (BIP) bis zum Jahr 2070 nur minimal um 0,5% auf 14,3% des BIP steigen, zeigt diese Bürgerinitiative auf. Dennoch behaupten immer wieder führende PolitikerInnen, dass es nicht möglich sein werde, das rein staatliche Pensionssystem auf Dauer sichern zu können; dies soll daher teilweise durch private Vorsorgemodelle ersetzt werden. Diese sind aber in einem hohen Ausmaß von den Spekulationsrisiken und Verwerfungen auf den Finanzmärkten abhängig und - anders als die gesetzlichen Pensionen – unsicher, argumentieren die UnterzeichnerInnen.

Das gesetzliche Pensionssystem Österreichs hingegen basiert auf einer solidarischen Pflichtversicherung nach dem Umlageverfahren, bei dem die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt an die PensionsbezieherInnen ausbezahlt werden. Die Republik solle sich daher dazu verpflichten, lebensstandardsichernde Pensionen auch weiterhin durch staatliche Zuschüsse zu garantieren. Diese Grundprinzipien müssten durch eine verfassungsrechtliche Regelung abgesichert werden, damit das Vertrauen vor allem der jungen Menschen in das österreichische Pensionssystem gestärkt werde.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G /dagegen: S, F, N) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 16 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 23 betr. „Freiheit für Julian Assange –

Keine politischen Gefangenen in Europa“ (4.3.2020)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Mag. Mulla Fayad

6.3.2020

1.7.2020

7.10.2020

BMEIA

 (5.8.2020)

6.3.-7.10.2020

 

849

Kenntnisnahme

 

Anm.: vgl. 9/E (XXVII. GP)

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Die Freilassung von Julian Assange, der sich derzeit in Einzelhaft in einem britischen Gefängnis befindet, fordert eine Bürgerinitiative. Der UN-Sonderberichterstatter für Folter Nils Melzer habe in einem Bericht darauf hingewiesen, dass sich der Gesundheitszustand von Assange rasant verschlechtert habe und mittlerweile sein Leben in Gefahr sei. Außerdem weise er „alle typischen Symptome von andauernder, psychischer Folter auf“. Da Julian Assange auch der Zugang zu seinen Anwälten sowie zu Unterlagen zu seinem Fall massiv erschwert werde, sei kein faires Gerichtsverfahren sichergestellt. Die Bundesregierung wird daher ersucht, sich auf europäischer Ebene für die Freilassung von Assange einsetzen, und zwar sowohl innerhalb der EU als auch bilateral mit Großbritannien. Weiters soll ihm politisches Asyl gewährt und die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G /dagegen: S, F, N) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 23 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 24 betr. „Abschaffung des Beitrages nach § 13a Pensionsgesetz 1965

sowie aller analogen bundesrechtlichen Regelungen“ (9.3.2020)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Dr. Benesch Otto

11.3.2020

1.7.2020

7.10.2020

BMKOES

(26.8.2020)

BMF

(1.9.2020)

BMSGPK

(21.9.2020)

11.3.-7.10.2020

 

533

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Einen neuerlichen Anlauf zur Abschaffung des sogenannten Pensionssicherungsbeitrags für BeamtInnen im Ruhestand und deren Hinterbliebene in der Höhe von bis zu 3,3% startet eine Bürgerinitiative. Von den UnterstützerInnen wird unter anderem ins Treffen geführt, dass davon etwa auch pragmatisierte PortierInnen, KraftfahrerInnen, HandwerkerInnen und andere Berufsgruppen mit geringerem Einkommen betroffen seien, deren Ruhebezüge höchstens den Durchschnittssätzen in der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechen. Grundsätzliche Unterstützung für dieses Anliegen komme auch von Seiten des Österreichischen Seniorenrats, der eine Abschaffung des Beitrags bis zur Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG fordere.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 24 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 


 

II. Zuweisungen

 

 

Bürgerinitiative Nr. 1 betr. „der Diskriminierung von Menschen

mit Behinderung durch die österreichische Gesetzgebung“ (19.2.2018)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmen-anzahl)

Art der Erledigung

Rief Katja

(überreicht als

42/BI, XXVI. GP)

19.2.2018

27.2.2018

27.6.2018

16.10.2018

18.12.2018

13.2.2019

7.5.2019

BMASGK

(17.5.2018)

Amt der Ktn LReg.

(8.8.2018)

Amt der NÖ LReg.

(8.8.2018)

NÖ Monitoring-ausschuss

(14.8.2018)

Amt der Tiroler LReg.

(14.8.2018)

Amt der Stmk. LReg.

(16.8.2018)

Amt der Vlbg. LReg.

(17.8.2018)

Amt der OÖ. LReg.

(22.8.2018)

Amt der Bdld.  LReg.

(30.8.2018)

Stadt Wien, MA 40

(31.8.2018)

Österr. Behindertenrat

(30.11.2018)

Anwalt für Gleichbehand-lungsfragen für Menschen mit Behinderung

(3.12.2018)

19.2.2018- 23.10.2019

 

136

--

Weiterbehandlung in der XXVII. Gesetz­gebungs­periode des Nationalrates

16.1.2020

 

12.3.2020

1.7.2020

7.10.2020

BMSGPK

(5.5.2020)

Vertretungsnetz – Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung

(18.6.2020)

Bizeps

(30.6.2020)

Unabh. Monitoring-ausschuss zur Überwachung der UN-Behinderten-konvention

(21.9.2020)

24.10.2019-7.10.2020

 

81

 

Zuweisung Ausschuss für Arbeit und Soziales

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Für eine Anpassung der Kriterien zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit tritt diese parlamentarische Bürgerinitiative ein, die vom gemeinnützigen Verein VIANOVA ins Leben gerufen wurde. Die EinbringerInnen zeigen sich besorgt darüber, dass in der letzten Zeit immer mehr Menschen mit Behinderung vom AMS auf die sogenannte Gesundheitsstraße der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) geschickt werden, um ihre Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Die Erfahrungen mit diesem Feststellungsverfahren sind jedoch äußerst negativ und die Entscheidungen meist nicht nachvollziehbar, beklagen die UnterstützerInnen. Sollten die Betroffenen dann wirklich als „arbeitsunfähig“ eingestuft werden, habe dies fatale Auswirkungen. Ab diesem Zeitpunkt gibt es nämlich z.B. keine finanzielle Unterstützung für Unternehmen mehr, die sie anstellen würden. Durch den Verlust des Anspruchs auf Rehabilitations- bzw. berufsunterstützende Maßnahmen für den ersten Arbeitsmarkt haben die Menschen de facto keine Möglichkeit mehr, je wieder einen Job zu finden.

Von dieser Diskriminierung betroffen sind sogar Menschen mit Behinderung, die bereits jahrelang erfolgreich im Arbeitsleben integriert waren und Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt haben, zeigt die Bürgerinitiative auf. Kommt es nämlich innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zum Jobverlust, können Arbeitslosengeld- und Pensionsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Besonders dramatisch wirken sich diese Maßnahmen für junge Menschen aus, die als arbeitsunfähig eingestuft werden: Sie werden quasi dazu gezwungen, in Tageswerkstätten tätig zu sein; sie sind somit lebenslang von Sozialleistungen abhängig. Laut UN-Behindertenrechtskonvention haben alle Menschen das Recht auf Arbeit. Die Bürgerinitiative fordert daher den Nationalrat auf, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung nicht auf Grund ihrer „Behinderung“ als arbeitsunfähig eingestuft werden. Außerdem sollten frühere Verfahren zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit noch einmal geprüft werden

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 1 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 10 betr. „Gegen Bankomatgebühren –

für einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich!“ (27.2.2019)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Kollross Andreas

(überreicht als

60/BI, XXVI. GP)

8.3.2019

7.5.2019

BMF

(31.5.2019)

BMASGK

(8.7.2019)

8.3.-23.10.2019

 

170

--

Weiterbehandlung in der XXVII. Gesetz­gebungs­periode des Nationalrates

16.1.2020

12.3.2020

1.7.2020

7.10.2020

BMF

(27.3.2020)

BMSGPK

(12.5.2020)

BMJ

(11.8.2020)

24.10.2019-

7.10.2020

 

208

 

Zuweisung Ausschuss für Konsumenten-schutz

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Die Sicherstellung eines unentgeltlichen und wohnortnahen Zugangs zum eigenen Bargeld steht im Fokus dieser Bürgerinitiative. Durch ein aktuelles Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs könnten Gebühren für die Behebung von Bargeld wieder Realität in Österreich werden, befürchten die EinbringerInnen. Trotz des hohen Gewinns der heimischen Banken – allein € 3,6 Mrd. im ersten Halbjahr 2018 – würden somit erhebliche Mehrkosten auf die KundInnen zukommen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 10 dem Ausschuss für Konsumentenschutz des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 14 betr. „ ‚Nachtgutstunden‘ für alle ArbeitnehmerInnen

in Pflegeeinrichtungen“ (4.6.2019)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Gassner Sylvia (überreicht als

64/BI, XXVI. GP)

5.6.2019

--

--

5.6.-23.10.2019

 

621

--

Weiterbehandlung in der XXVII. Gesetz­gebungs­periode des Nationalrates

16.1.2020

12.3.2020

1.7.2020

7.10.2020

BMAFJ

(19.5.2020)

BMSGPK

(31.3.2020)

AK Steiermark

(25.5.2020)

Arbeitsinspektorat Stmk.

(17.3.2020)

Verbindungsstelle der österr. Bundesländer

(24.8.2020)

24.10.2019-

7.10.2020

 

338

 

Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Die Gleichstellung aller ArbeitnehmerInnen, die in Pflegeeinrichtungen Nachtarbeit verrichten, fordert diese Bürgerinitiative. Die bisherige Regelung, wonach nur das Personal von Pflegestationen in Pflegeheimen einen Zeitausgleich von zwei Stunden für die geleistete Nachtschwerarbeit erhält, habe sich als nicht praxistauglich erwiesen. Unterscheidungen zwischen sogenannten Wohn- und Pflegestationen seien nach Ansicht der BefürworterInnen der Initiative hinfällig, da durch den immer späteren Eintritt älterer Menschen in Pflegeheime und die zunehmende Anzahl von Personen mit Demenz grundsätzlich alle BewohnerInnen in einer öffentlich geförderten stationären Einrichtung für Langzeitpflege einen Pflegebedarf haben, der als hoch eingestuft werden müsse.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 14 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates zuzuweisen.

 

III. Ausschussantrag

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 5, 8, 16, 20 und 23 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 1, 10, 14 bis 16, 23 und 24 zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 10 07

              Hermann Weratschnig, MBA MSc                                            Michael Bernhard

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann