402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Tourismusausschusses

über den Antrag 900/A der Abgeordneten Karl Schmidhofer, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

Die Abgeordneten Karl Schmidhofer, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. September 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Allgemeiner Teil

Die Änderung des KMU-Förderungsgesetzes sieht eine im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisensituation stehende Ergänzung vor, mit der Förderungsmaßnahmen zugunsten von Veranstaltungen und Kongressen unabhängig von der Unternehmensgröße des Veranstalters ergriffen werden können.

Besonderer Teil

Zu §°1 Abs. 1:

Die Veranstaltungs- und Kongresswirtschaft ist von der COVID-19-Krise massiv betroffen. Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden. Die im weiteren Verlauf zurückhaltende Konzeption von Veranstaltungen führt zu einer Stagnation in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Durch die Ergänzung wird als weitere Aufgabe des Bundes festgelegt, die durch die COVID-19-Krisensituation zum Erliegen gekommene Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen wieder zu ermöglichen. Dies ermöglicht die Konzeption und Umsetzung von Förderungsmaßnahmen zu diesem spezifischen Zweck Im Hinblick auf die Heterogenität der Veranstalter und den Umstand, dass es primär um die Unterstützung einer Veranstaltung geht, wird klargestellt, dass die Unternehmensgröße des Veranstalters unerheblich ist.

Zu § 1 Abs. 2:

Der Tourismus – besonders die Stadthotellerie und Cateringunternehmen, aber auch Reisebüros und Reiseveranstalter – sind in hohem Ausmaß von Veranstaltungen abhängig. Durch die Ergänzung wird die Belebung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie des kulturellen Angebotes als Zielsetzung der Förderungsmaßnahmen zugunsten von Veranstaltungen und Kongressen festgelegt. Die entsprechende Förderungsmaßnahme wird nach Inkrafttreten der gegenständlichen Gesetzesnovelle durch eine Förderungsrichtlinie gemäß § 4 spezifiziert.

Zu § 5 Abs. 1:

Es erfolgt eine Klarstellung hinsichtlich der Zuständigkeit.

Zu § 6 Abs. 2:

Im Hinblick auf Förderungsmaßnahmen zugunsten von Veranstaltungen und Kongressen wird klargestellt, dass diese mit einem Gesamtbetrag von 300 Millionen Euro begrenzt sind.

Zu § 10 Abs. 1:

Es erfolgt eine Klarstellung hinsichtlich der Zuständigkeit.

Zu § 10 Abs. 1a:

Es erfolgt eine Klarstellung, dass beim Erlass von Förderungsrichtlinien für die Unterstützungsmaßnahmen für Veranstaltungen und Kongresse durch die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zusätzlich zu dem nach § 10 Abs. 1 herzustellenden Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen auch das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport herzustellen ist.“

 

Der Tourismusausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 8. Oktober 2020 in Verhandlung genommen. Vor Eingang in die Debatte beschloss der Ausschuss einstimmig die Beiziehung von Mag. Wolfgang Kleemann (ÖHT) gemäß § 40 der Geschäftsordnung. Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte Abgeordneter Karl Schmidhofer. An der Debatte beteiligten sich Karl Schmidhofer, Josef Schellhorn, Mag. Thomas Drozda, Alois Schroll, Peter Schmiedlechner, Barbara Neßler, Maria Großbauer und Mag. Wolfgang Kleemann (ÖHT) sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerald Hauser.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Karl Schmidhofer und Barbara Neßler einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Redaktionelle Änderungen“

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Tourismusausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 10 08

                              Karl Schmidhofer                                                          Mag. Gerald Hauser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann