407 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 504 St 47/20p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer

 

Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 01. September 2020, GZ 504 St 47/20p - 1, eingelangt am 15. September 2020, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 188 sowie 283 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 14. Oktober 2020 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der verfahrensgegenständlichen Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer wird nicht zugestimmt.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien (GZ. 504 St 47/20p) um Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat und Dritten Präsidenten des Nationalrates Ing. Norbert Hofer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat und Dritten Präsidenten des Nationalrates Ing. Norbert Hofer besteht. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat und Dritten Präsidenten des Nationalrates Ing. Norbert Hofer wird nicht zugestimmt.

Wien, 2020 10 14

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                                 Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann