418 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (411 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (39. KFG-Novelle)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Der Entwurf der 39. KFG-Novelle enthält folgende Schwerpunkte:

1. Die Liste der Fahrzeuge, die ex-lege Blaulicht führen dürfen, wird auf Kommando- und Mann-               schaftsfahrzeuge der Feuerwehren und Feuerwehrverbände sowie auf Fahrzeuge der              Fernmeldebehörde erweitert.

2. Das EU-Emblem soll auch auf roten Kennzeichentafeln angebracht werden.

3. Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10-km/h sollen auch ohne Lenkerplatz, mittels Fernsteuerung verwendet werden dürfen.

4. Es erfolgt eine Klarstellung, dass der Betrieb von Verbrennungsmotoren zur Ladegutkühlung auf           Rastplätzen eine vermeidbare Luftverunreinigung darstellt, wenn am Standort ausreichende und für das Fahrzeug verwendbare Strom-Terminals vorhanden sind.

5. Weiters erfolgt eine Klarstellung, dass der Name des Fahrschulinhabers bei Aufschriften an Schul-         fahrzeugen weggelassen werden darf.

6. Daneben gibt es noch eine Reihe von Aktualisierungen und redaktionellen Anpassungen sowie die         Aktualisierung der Ressortbezeichnung.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das im Entwurf vorliegende Bundesgesetz auf
Art. 10 Abs. 1 Z 9 B-VG (Kraftfahrwesen).

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. Oktober 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer die Abgeordneten Klaus Köchl, Julia Elisabeth Herr und Christian Hafenecker, MA sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (411 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 10 22

                          Rebecca Kirchbaumer                                                    Alois Stöger, diplômé

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann