424 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 885/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend 360.- Euro Sonderzahlung für alle Familien, die im Jahr 2020 familienbeihilfenanspruchsberechtigt waren

Die Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden (285 dB), wurde im Juli 2020 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von ÖVP und Grünen sowie der SPÖ beschlossen, dass mit der Auszahlung der Familienbeihilfe im September zusätzlich eine Sonderzahlung von 360 € pro Kind ausgezahlt wird.

Laut den Erläuterungen zur Regierungsvorlage 285 d.B befinden sich viele Menschen „infolge der COVID-19-Krise in einer außergewöhnlich schwierigen Phase. Die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ist ein zentraler Punkt, um Österreich wieder auf die Überholspur und mit neuen Maßnahmen gestärkt aus der Krise zu bringen.

In diesem Zusammenhang sollen auch Familien finanziell gefördert werden. Dementsprechend soll die Familienbeihilfe in Form einer Einmalzahlung erhöht werden. Diese Einmalzahlung soll in der Höhe von 360 € für jedes Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe und dem Schulstartgeld für den September 2020 ausgezahlt werden. Die Auszahlung wird automationsunterstützt erfolgen und es ist daher keine gesonderte Antragstellung erforderlich.“

Übersehen wurde dabei aber, dass es viele Familien gibt, die in der und durch die Coronazeit extrem gefordert waren und sind, und lediglich aufgrund der Tatsache, dass ihr Kind bzw. ihre Kinder im September 2020 keine Familienbeihilfe mehr erhalten hat bzw. haben, diese Sonderzahlung nicht erhalten.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Oktober 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Edith Mühlberghuber die Abgeordneten Barbara Neßler, Michael Bernhard, Petra Wimmer und Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler gewählt.


 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 10 22

               Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler                                                Norbert Sieber

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann